Gestern bekam ich Post aus Düsseldorf.
Ich hatte mich so darauf gefreut, endlich einmal am Heimatgericht des Kollegen Udo Vetter verteidigen und ihn mal persönlich kennen lernen zu dürfen; dann stellen die Strafverfolger das Verfahren ein. Und das nur, weil ich denen ein paar Blatt Papier vollgeschrieben und ein paar bunte Bildchen geschickt habe.
Aber wenigstens freut sich der Mandant. Der kennt in Düsseldorf nämlich niemanden. Und hier in Berlin ist der Caffè preiswerter, habe ich mir berichten lassen.
Komisch, in den Bescheiden bei meinen Mandanten steht immer noch drin … „wegen erwiesener Unschuld“.
Ich reagiere auf solche Bescheide mit einem Textbaustein:
Ach Herr Hoenig, Sie und ihr Kaffee :)
Ich hab gehört dass der Herr Hoenig gerne Kaffee trinkt und wollte mal fragen ob da was dran ist? Vielleicht kann er ja mal ein paar Bilder davon posten oder sagen warum sein Kaffee viel besser ist als alle anderen?
Was soll denn in der Begründung drin stehen?
Wenn da drinsteht, die Ermittlungen hätten ergeben, dass der Beschuldigte die Tat nicht begangen haben kann, fällt doch Ihr schönes Selbstlob („…das nur, weil ich denen ein paar Blatt Papier vollgeschrieben und ein paar bunte Bildchen geschickt habe …“) in sich zusammen.
Wenn da aber drinsteht, der Verteidiger habe herausgearbeitet, dass das Geständnis des Beschuldigten, das Opfer ermordet zu haben, wegen Mängeln bei der Belehrung unverwertbar war, ist das kaum eine Einstellungsnachricht, die der Beschuldigte zum Beweise seiner Unschuld herumzeigen möchte.
Es gibt mindestens eine dritte Möglichkeit, die Sie noch nicht bedacht haben; und auf genau die spekuliere ich. Dann bin ich der Held und werde in den Tagesthemen interviewt! ;-) crh
Kaffee oder Café ist wohl nicht mehr schick genug? jetzt muss es Caffè sein? ;)
Ne mal im Ernst habe da nicht mehr drauf geachtet. Ist das die aktuelle Bezeichnung?