Aus dem Vermerk einer Staatsanwaltschaft, die sich mit ihrem Aufruf an die Bevölkerung, Strafanzeigen zu erstatten, ein wenig übernommen hat.
Angesichts der schieren Masse an bereits vorliegenden Verfahren auf der einen Seite und der personellen Knappheit auf der anderen Seite ist eine angemessene Bearbeitung aller Verfahren gegen die Verkäufer und Käufer nicht länger möglich, zumal in den oben erwähnten Js-Verfahren Haftbefehle vollstreckt werden und die sachbearbeitenden Beamten mit den vorrangigen Auswertungen alleine bzgl. dieser Beschuldigter längere Zeit nicht dafür zur Verfügung stehen.
Aufgrund dessen werden ab sofort keine Verfahren gegen Käufer und Verkäufer mehr übernommen.
Da hat wohl jemand den Mund zu voll genommen.
Nun, ein solcher Vermerk stellt für die Verteidigung eine durchaus wertvolle Information dar. Kommt Zeit … kommt Einstellungsangebot.
Schon einmal etwas vom Legalitätsgrundsatz gehört? Seit wann können Strafanzeigen mit der Begründung nicht mehr bearbeitet werden, man sei überlastet?
Hmm, das ist ja ne echte Denksportaufgabe, wenn man überlegt, um was es gehen könnte.
Wann machen sich Käufer und Verkäufer einer Sache strafbar, wobei gleichzeitig Dritte davon erfahren?
BtM kann nicht sein. Das läuft idR. im verborgenen ab, da käme es kaum zu haufenweise Strafanzeigen. Gleiches gilt für Waffen.
Ich muss zugeben, hier bin ich überfragt.
Gibt’s ne Auflösung?
denkbar:
– An- und Verkauf von gefälschten oder von illegalen Waren auf Online-Auktionen
Tankbelege bei ebay? Das ist allerdings schon einige Jahre her.
Hmm, bei Onlineauktionen braucht man ja eigentlich keinen Aufruf an die Bürger, Strafanzeigen zu erstatten.
Die Daten hat ebay ja.
Gibt der Meister des Hauses einen Tipp oder wäre das Parteiverrat :-)?
§§ 202a bis 202c StGB spielen bei den Ermittlungen eine Rolle. Der Rest steht irgendwann auf den Titelseiten der einschlägigen Medien.
„Premiere“+“Cerebro“? ist aber auch schon etwas älter.