Schön formuliert

Zitat aus einer Klageschrift, in der es auch um Reinigungskosten geht:

Der Schädiger hat keinen Anspruch darauf, daß das KFZ, das er beschädigt, sauber ist.

Ich wollte schon sagen: Toll, was die Zivilrechtler sich so alles ausdenken. Aber die Klage stammt von einer Strafverteidigerin. ;-)

Dieser Beitrag wurde unter Rechtsanwälte veröffentlicht.

5 Antworten auf Schön formuliert

  1. 1
    MaxR says:

    Was bedeutet das jetzt für mein gewohnheitsmäßig nicht sauberes Fahrzeug?
    Darf das jetzt jeder beschädigen?

  2. 2
    Burschel says:

    Der Schädiger hat sich beim Schädigen schmutzig gemacht und verlangt Reinigungskosten vom Geschädigten.

  3. 3
    fernetpunker says:

    Und dann hat der Schädiger den Geschädigten auf Erstattung der Reinigungskosten verklagt?

  4. 4
    doppelfish says:

    Wie ist das denn, wenn ich einem in die Fresse haue – muß der sich vorher die Zähne putzen?

  5. 5
    Lutz says:

    Ich schätze mal, es muss um einen Unfall gehen, bei dem der Geschädigte – zumindest nach Ansicht des Schädigers – ein Mitverschulden trägt. Anders macht es wirklich keinen Sinn.