Zitat aus einer Klageschrift, in der es auch um Reinigungskosten geht:
Der Schädiger hat keinen Anspruch darauf, daß das KFZ, das er beschädigt, sauber ist.
Ich wollte schon sagen: Toll, was die Zivilrechtler sich so alles ausdenken. Aber die Klage stammt von einer Strafverteidigerin. ;-)
Was bedeutet das jetzt für mein gewohnheitsmäßig nicht sauberes Fahrzeug?
Darf das jetzt jeder beschädigen?
Der Schädiger hat sich beim Schädigen schmutzig gemacht und verlangt Reinigungskosten vom Geschädigten.
Und dann hat der Schädiger den Geschädigten auf Erstattung der Reinigungskosten verklagt?
Wie ist das denn, wenn ich einem in die Fresse haue – muß der sich vorher die Zähne putzen?
Ich schätze mal, es muss um einen Unfall gehen, bei dem der Geschädigte – zumindest nach Ansicht des Schädigers – ein Mitverschulden trägt. Anders macht es wirklich keinen Sinn.