So geht’s natürlich auch

Der Mieter einer Altbauwohnung in einem Neuköllner Mehrfamilienhaus informierte die Hausverwaltung. Die Haustür lasse sich von innen nicht mehr abschließen. Allerdings funktioniere das Abschließen noch ganz gut von außen. Sein erfolgloser Versuch, dann die Tür von innen wieder aufzuschließen, weckte sein Problembewußtsein.

Die Hausverwaltung reagierte nach drei, vier Tagen. Und schickte einen Handwerker vorbei:

Perfekt! Jetzt läßt sich die Tür auch von außen nicht mehr abschließen.

Dieser Beitrag wurde unter Kreuzberg veröffentlicht.

7 Antworten auf So geht’s natürlich auch

  1. 1
    Micha says:

    Wieso meinen die Leute, eine Haustür immer abschließen zu müssen? Ich war Bewohner einer Dachgeschosswohnung, hatte regelmäßig nach meinem Dienst, also nach 22 Uhr, Besuch und musste immer runterlatschen, die Tür aufschließen. Sowas nervt. Ein kurzer Hinweis auf die ebenso fehlende Rettungsmöglichkeit bei Brand oder Herzinfarkt hat den (ur-) alten Leute schnell zur Erkenntnis verholfen, die Tür nicht wieder nachts zuzuschließen.
    Von meiner Warte aus hat der Handwerker also ganze Arbeit geleistet, ich wäre zufrieden…

  2. 2
    Hans says:

    Das Abschließen der Haustür dürfte in den meisten Fällen widerrechtlich sein, da es das Versperren des Fluchtwegs darstellt. Abschließen bringt auch herzlich wenig, da kaum ein Einbrecher so dumm ist, nachts in einem Mehrfamilienhaus einzubrechen, da der unvermeidliche Krach schnell die Leute aufweckt.

  3. 3
    Hans says:

    Aber mal nebenbei: Das muss ja eine ganz exquisite Wohnlage sein, so wie schon die Tür aussieht. Und auch die Arbeit des Handwerkers, wirklich erste Sahne.

    Unglaublich, und ich dachte immer, dass ich in einer Asigegend wohne.

  4. 4
    skugga says:

    Ganz großes Kino ist das Abschließen der Tür auch in Häusern, in denen sich Arztpraxen und Kanzleien befinden; ich hatte das Vergnügen schon mal. Wohlgemerkt, nur mit Türdrücker, aber ohne Gegensprechanlage, glücklicherweise war der Mandant so schlau, nach dem dritten Klingeln mal oben anzurufen… Mein Tobsuchtsanfall, nachdem das an mehreren Tagen hintereinander mehrfach am Tag passiert ist, dürfte allen Anwesenden unvergeßlich geblieben sein.

  5. 5
    JPPB says:

    Während meiner Studienzeit wohnte ich auch in so einem „perfekten“ Haus. 8 Parteien wovon 7 einen Abschließwahn hatten. Ich wohnte unter dem Dach (Studentennorm!) und erfreute mich des gleichen Problemes wie der erste Kommentator. Eines Nachts, es war kurz nach 22.00 Uhr hörte ich lautes Geräusch im Treppenhaus. Sirenen vor der Tür und Blaulicht ließen vermuten, dass es etwas ernstes war. Dann ein rumsen und laute Stimmen im Treppenhaus. Ich öffnete die Tür und sah dann meine Vermieterin bewußtlos im Treppenhaus liegen. Sie wurde mit dem Krkw abtransportiert und die Sache schien erledigt. Nein, keine Stunde später das gleiche Spiel. Rumsen an der Haustür (notdürftig verriegelt.) Schnelle Schritte in den 2. Stock. Ein Schlag gegen eine Wohnungstür und wieder wurde jemand abtransportiert. Was war geschehen. Herr B. aus dem 2. STock bricht zusammen. Frau ruft Notorzt, Die Klingeln, sie geht die Treppe runter, stürzt, bewußtlos. Im Krkh aufgewacht und nach ihrem Mann gefragt. Welcher Mann? Einsatzfahrzeuge wieder zurück und in der Wohnung den Mann gefunden, der schon auf seiner langen Reise war und auf dem Weg ins Krkh dem Schlaganfall erlag.

    Am folgenden Tag war eine neue Haustür eingebaut und als ich um 21.30 von der Uni kam, war sie natürlic abgeschlossen.

    Die Idee mit den Nägeln wäre damals nicht schlecht gewesen.

  6. 6
    Ref.iur. says:

    In meinem Haus hat die Hausverwaltung extra ein Schild aufgehängt, dass die Haustür aus Sicherheitsgründen nicht abgeschlossen werden darf. M.E. müsste die Tür aber aus Verkehrssicherungsgründen so konstruiert sein, dass man sie gar nicht abschließen kann. Soweit scheint die h.M. aber nicht zu gehen:

    AG Frankfurt a.M., NZM 2005, 617, 618:
    „Zur Sicherung gegen unbefugten Gebrauch des Hausflurs und zur Verringerung der Einbruchsgefahren in die Wohnungen ist nämlich das Zurverfügungstellen einer Hauseingangstür mit Schnappschloss ausreichend (AG Hamburg, WuM 1994, WUM Jahr 1994 Seite 676 [WUM Jahr 1994 Seite 677]). […] Denn im Ergebnis erhöht eine abgeschlossene Tür die Sicherheit nur scheinbar. Es ist zwar allgemein bekannt, dass eine abgeschlossene Tür besser gegen Einbruch sichert als eine bloß durch Zuschnappen gesicherte Tür. In Wirklichkeit stellt die abgeschlossene Hauseingangstür eine tödliche Gefahr im Brandfall dar, wenn etwa ein Bewohner bei der Flucht seinen Haustürschlüssel wegen der Brandeinwirkungen oder aus anderen Gründen nicht hat.“

    Eisenschmid in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Aufl. 2007, § 535 Rn. 337:
    „Bei der Pflicht zum Abschließen der Haustür zum Schutz nach außen muss aber auch bedacht werden, dass sich dieser Schutz im Falle eines Gefahrenereignisses innerhalb des Hauses, z. B. eines Brandes, zum Nachteil des Mieters wenden kann. Die Sperrung des Fluchtweges kann nämlich für die Bewohner und Gäste des Hauses ernsthafte Folgen nach sich ziehen. Daher ist im Einzelfall zu prüfen, ob auf das Abschließen der Haustür während der Nachtzeit verzichtet werden muss“

  7. 7
    klabauter says:

    mal anders gefragt:
    Wer würde denn seine WOHNUNGStür (ich weiß, oben geht es um die HAUStür) in NEUKÖLLN nachts nur „eingeschnappt“ und nicht abgesperrt lassen?
    Schon mal bei Youtube gesehen, wie schnell eine nur mit Schnapper verschlossene Türe aufgeht und dann mal ein sein Glück suchender Btm-Konsument oder (Klischee, Klischee) slawisch sprechender selbständiger Gewerbetreibender in Sachen Import-Export von Wertgegenständen in der Wohnung stehen kann?
    Und wenn man die WOHNUNGStüre absperrt, ist es auch kein Problem, auf der Flucht den Schlüssel mitzunehmen und dann die Haustüre aufzusperren.

    Dass Rettungsdienste schlechter ins Haus kommen:
    – die Feuerwehr hat wegen ihres schweren Geräts ohnehin kein Problem
    – Sanis müssen sich eben durchklingeln oder Verstärkung anfordern