Strafrichter und Polizeibeamte

Vor einiger Zeit hatte ich Gelegenheit, mit einem auswärtigen Richter zu plaudern. Sein Betätigungsfeld ist das Bußgeldrecht, ein höchst anstrengender Job, wie mir er anschaulich mitteilte.

Anstrengend deswegen, weil er seine Arbeit eben sorgfältig und richtig machen möchte. Und dabei gebe es heftige Widerstände. Nicht so sehr von den Verteidigern, auch nicht von den Betroffenen, die ohne Verteidiger zur Hauptverhandlung erschienen. Diese Beteiligten bekomme er locker in den Griff.

Es seien oftmals Polizeibeamten, die ihm die Probleme bereiten. Polizeibeamte, die schlichtweg lügen, ohne daß man es ihnen nachweisen könne.

Nun lese ich erneut von den Erfahrungen eines Richters, der gleich zwei Polizeibeamte bei der Arbeit beobachten konnte und dabei gelernt hat, wie es in der Praxis zugehen kann:

Ich: “[…] ich frage mich, wann ich denn belehrt und angehört worden bin. Also §§ 55 OWi, 136 StPO”.

PB 2: “Hm, wie meinen Sie das denn?”

Ich:: “Ich kann mich nicht erinnern, dass Sie mich über mein Schweigerecht belehrt haben”.

PB 1: Aber, wir haben Ihnen doch gesagt, dass Sie zu schnell gefahren sind.”

Wenn diese Polizeibeamten PB 1 und PB 2 vom Verteidiger die Frage gestellt bekommen: „Haben Sie ihn denn ordnungsgemäß belehrt?“ ist die Antwort vorhersehbar. Ich stelle sie trotzdem immer wieder.

Schade ist nur, daß der Richter, der diese Erfahrung am eigenen Leib gemacht hat, sie in der Gerichtspraxis nicht mehr anwenden darf. Jedenfalls nicht mehr als Richter, denn Herr Burhoff hat die Seiten gewechselt und geht nun einem ehrbaren Beruf ;-) nach.

Zur Klarstellung: Ich kenne auch reichlich Polizeibeamte, die ihren Job sportlich fair und rechtschaffen machen. Aber es gibt eben auch andere. Und die machen eben Richtern und Verteidigern das Leben schwer.

Dieser Beitrag wurde unter Polizei, Richter veröffentlicht.

13 Antworten auf Strafrichter und Polizeibeamte

  1. 1
    Tara says:

    Ich nehme es Polizeibeamten nicht übel, daß sie immer wieder vor Gericht behaupten, sie hätten ordnungsgemäß belehrt, obgleich der Akteninhalt und die glaubhaften Angaben aller anderen Beteiligten das Gegenteil belegen. So sind viele Polizeibeamte eben.

    Das eigentliche Problem sind Richter und Staatsanwälte, die Polizeibeamten alles glauben, gleich was diese vom Stapel lassen. Die Unsitte, „Kronzeugen“ der Staatsanwaltschaft in Schutz zu nehmen, ist mehr als nur ein Schönheitsfehler in unserem Strafjustizsystem.

  2. 2
    Kampfschmuser says:

    Auf frischer Tat ertappt… *lach*
    Aber das war bestimmt nur ein seltener Ausrutscher. HarHar.

  3. 3

    wollen wir es hoffen :-)

  4. 4

    Und dann gibt´s auch immer wieder diese Spontanäusserungen auf Nachfrage. *seufz*

  5. 5
    inge says:

    Ich habe es als „Betroffener“ (Beamter) auch schon anders erlebt.
    Bußgeldverfahren, über ein Jahr nach der „Tat“:
    Mein Kollege und ich konnten uns nicht mehr genau an die Einzelheiten des Falles erinnern. Wir wusste zwar in groben Zügen wo, was und wann die Sache passiert ist, aber Einzelheiten, z.B. wer den Betroffenen zuerst angesprochen hat, wussten wir nicht.
    Ergebnis: Wir wurden beide vom Richter „zusammengeschissen“. Er ist richtig ausfallend geworden. Auch der Staatsanwalt bekam sein Fett weg, weil er es „gewagt“ hatte uns als Zeugen zu präsentieren. Das Verfahren wurde übrigens eingestellt, obwohl ein umfassendes Geständnis abgelegt wurde.
    So kanns auch gehen. Man sagt als Beamter die Wahrheit und dem Richter gefällts nicht…

  6. 6
    RA Müller says:

    @Inge:
    Es iat aber auch nicht Aufgabe des Zeugen, dem Richter oder Staatsanwalt zu gefallen. Entsprechend unprofessionell ist es, wenn der Richter die Ehrlichkeit des Zeugen auch noch beanstandet.

  7. 7
    cledrera says:

    Man sagt als Beamter die Wahrheit und dem Richter gefällts nicht…

    Da geht`s den Menschen wie den Leuten.

    Richter, Staatsanwälte, Polizisten oder Rechtsanwälte, Betroffene, Angeklagte oder auch nur der einfache Zeuge; das ist beliebig austauschbar.

    Was man sich aber immer merken sollte:

    „Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.“

    v. Horvath

  8. 8
    Willi Winzig says:

    Hier kommt dann das Ungeschriebene Gesetzt zur Anwendung.

    § 1 ) Der/Die Polizeibeamte/in ist vor Gericht als Glaubwürdig Anzusehen, handelt
    immer nach Recht und Gesetzt Lügt nicht und Missachtet schon gar nicht die
    Menschenrechte, die StPO oder das StGB.

    § 1a )Polizeibeamte/innen halten sich Grundsätzlich immer an Dienstvorschriften
    und Verstossen gegen diese nicht!!!!!!!

    § 2 ) Sollten einmal Zweifel an der Glaubwürdigkeit, Einhaltung der Dienstvorschriften
    oder ordnungsgemäßer Anwendung der StPO sowie des StGB bei Polizeibeamten/innen
    die vor Gericht Aussagen aufkommen…………….
    So tritt Automatisch § 1, sowie § 1a in Kraft !!!!!

    § 3 ) Polizeibeamte/innen die sich vor Gericht wegen Körperverletzung im Amt zu
    Veramtworten haben sind grundsätzlich als Opfer anzusehen und handelten
    Grundsätzlich im Zuge des § 113 StGB!
    Sollten zweifel an der Rechtmäsigkeit der Gewaltanwendung bestehen!
    So ist eine Beweiswürdigung nach § 1, sowie § 1a dieses Gesetztes zu Führen
    und Anzuwenden!

  9. 9
    inge says:

    @ RA Müller:

    So haben wir das auch gesehen.

    Zumal mir es persönlich egal ist, ob der Betroffene nun verurteilt wird oder freigesprochen wird. Ich habe nichts davon.

  10. 10

    @inge: Das trifft es doch genau auf den Punkt. Es ist doch die Regel, dass man sich nach sovielen Wochen nicht mehr en detail erinnert. Theoretisch müsste jede lückenlose Erinnerung nach einiger Zeit Grund zur Nachfrage des Warums geben (was bei Beamten oft wäre: Hab ich so in der Akte nachgelesen)

    Nachfassen nach dem wieso einer konkreten Erinnerung ist aber idR Aufgabe der Verteidigung. Und damit wird dann die Regelsituation der Lücken zur Überraschung und das eigentlich unwahrscheinliche zur Regel.

  11. 11
    Anonym says:

    Sehr häufig ist folgende Vorgehensweise erfolgreich, wenn der Beamte auf die -letztlich ja rhetorische Frage- „Haben Sie ordnungsgemäß belehrt“ mit „ja“ geantwortet hat: Fragen Sie weiter, wie er belehrt hat. Häufig kommt dann erst noch die Antwort „Na, so wie immer“ – und die Antwort die dann auf weitere Nachfrage kommt ist häufig ebenso erheiternd bis lächerlich wie nützlich für den Mandanten :-)

  12. 12

    […] rechnen, dass die als Zeugen geladenen Polizisten dreist lügen, berichtet der motorradfahrende Strafverteidiger.  Von wegen, Dein Freund und Helfer. Jedenfalls nicht […]

  13. 13
    SchlaumEIER says:

    Gibts dafür nicht protokolle???