Den Vogel abgeschossen hat ein uns nicht ganz unbekannter Mandant. Man will ihn beim Telefonieren während der Fahrt erwischt haben.
Die Regelbuße dafür beträgt 40 Euro. Er hat jetzt eine Rechnung bekommen, in der die Kosten für dieses Telefonat wegen „Voreintragungen im Verkehrszentralregister… bußgelderhöhend berücksichtigt wurden“.
Für diese 190 Euro hätte er sich eine ganze Telefonzelle kaufen können. Mal sehen, was das Amtsgericht daraus macht.
Vielleicht verkauft es ihm ja eine Telefonzelle ;-)
Gut, daß Eure Mandanten Euch nicht ganz unbekannt sind ;-)
… und dabei sind Freisprecheinrichtungen sogar viel billiger als Telefonzellen.
Und es war wirklich nicht sein Diktiergerät, das auch silbern/schwarz mit einem Display ist, das er sich mal kurz ans Ohr gehalten hat, weil im defekten (nicht mehr leise und auszustellenden) Autoradio Eddie van Halen gerade ein Solo in die Saiten seiner Gitarre zimmerte, während der Betroffene die Baustelle mit dem Presslufthammerquartett passierte?
Manche Leute haben aber auch ein Pech!
Schön finde ich im Zusammenhang mit dem Handyverbot am Steuer den von der Ordnungshütung neu generierten Begriff der „Sprechbewegungen“. Das hat was von Gehgeräuschen. „Aber nein, Herr Wachtmeister, ich habe nur den Küssenden Gurami meiner Freundin imitiert!“
Was Milchbrötchen am Ohr für Wirkungen haben können, ist wirklich verblüffend.
Sagen Sie bloß nicht, er hat wegen des vorletzten Falls mit Ihnen telefoniert.
Wenn es ihm nachzuweisen ist, finde ich die Owi schon ok. Nichts hilft dem Bürger mehr, als ein Griff in Portmonee. Wie mit der Pflicht des Sicherheitsgurtes in den 80ern. Wollte auch keiner…
Willkürlich, unverhältnismäßig, ekelhaft!
Wieviele Eintragungen wegen Telefonierens am Steuer hat der Gute denn schon?
@Ö-buff: in meinem Audi gibt es ne Sprachsteuerung fürs Handy. Darf ich die nun nicht mehr verwenden? Da mache ich auch Sprechbewegungen…
Allein der Bußgeldbescheid führt zu dieser unbegründeten Aussage?! Da möchte man sie ja fast wiederholen ;-)