Todesurteil für Schweizer

Die Hinrichtung des Täters ist „innerhalb von drei Monaten“ nach einem endgültigen Gerichtsurteil zu vollziehen. Die Hinrichtungsmethode soll das Gericht festlegen.

So berichtet die Andreas Zumach in der taz über eine Volksinitiative in der Oase Schweiz, die die Todesstrafe für Sexualstraftaten wieder einzuführen fordert.

Man sollte genau hinauschauen, wie sich die Helvetier und ihre Volksvertreter gegenüber diesen finsteren Gesellen um ihren Sprecher Marcel Graf aufstellen.

Noch gilt die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Ich hoffe, es bleibt dabei.

Dieser Beitrag wurde unter Politisches veröffentlicht.

8 Antworten auf Todesurteil für Schweizer

  1. 1

    @felnzz teilt bei Twitter mit: Initiative ist seit soeben zurückgezogen. War eine emotionale Reaktion einer betroffenen Familie/Freundeskreis !

  2. 2

    @felnzz teilt bei Twitter aber auch mit: PS: Rein rechtlich könnte die Todesstrafe auf diesem Weg eingeführt werden in der Schweiz…

  3. 3
    Nockl says:

    Geschickte Täter bleiben bisher auch in Deutschland ganz straffrei, wenn sie Jugendliche missbrauchen, die sich nicht wehren, weil sie sich eine Lehrstelle erhoffen:
    http://www.stern.de/panorama/icke-muss-vor-jericht-biete-lehrstelle-suche-sex-1573202.html

  4. 4
    egal says:

    Die EMRK ist übrigens kein Verfassungsrecht, weder in der Schweiz noch in Deutschland, und deshalb nur ein schwacher Schutz.

  5. 5
    ax says:

    @egal:
    Falsch. Zum einen hat das Bundesgericht schon mehrmals entschieden, dass Völkerrecht Landesrecht prinzipiell vorgeht. Vor allem aber bietet die EMRK in concreto schon einen Schutz. Art. 75 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte lautet „… verletzt die Volksinitiative zwingende Bestimmungen des Völkerrechts (Art. 139 Abs. 3, 193 Abs. 4 und 194 Abs. 2 BV), so erklärt die Bundesversammlung sie soweit notwendig für ganz oder teilweise ungültig.“ Art. 139 Abs. 3 BV a. F. ist anwendbar, da Art. 10 Abs. 1 S. 2 BV (Verbot der Todesstrafe) geändert werden muss.

  6. 6
  7. 7
    doppelfish says:

    Ach, nee:

    War eine emotionale Reaktion einer betroffenen Familie/Freundeskreis!

    Da zeigt sich stolz das gesunde Volksempfinden.

  8. 8
    JJ Preston says:

    Ansonsten hätte man der schweizerischen Regierung auch raten können, gleichzeitig die Todesstrafe auf Steuerhinterziehung und Körperverletzung mit Todesfolge auszuweiten. Mal sehen, wer dann noch für die Initiative gestimmt hätte…