Überflüssige Vernehmungen

Es hat eine unerfreuliche Begegnung auf dem Bürgersteig gegeben: Zwei Polizeibeamte und ein Bürger. Er wurde eine Strafanzeige gefertigt. Von den Polizeibeamten. Wegen Widerstands.

Der Bürger hat sich seine Nase im Krankenhaus richten lassen. Und ist ein paar Tage später der Ladung der Polizei gefolgt, hat sich dort vernehmen lassen.

Aus der Ermittlungsakte, Blatt 28:

Der Beschuldigte wurde zu den Tatvorwürfen gehört und hat sich eingelassen.

Er hat in seiner Einlassung die ihm zur Last gelegte Tat bestritten. Statt dessen sei er derjenige, der übelst von den Polizisten behandelt worden sei.

Weiter heißt es in dem Polizeiprotokoll:

Der hier Beschuldigte hat eine Gegenanzeige wegen Körperverletzung im Amt erstattet. Dieses Verfahren wird unter der Tgb.-Nr.: VT/0040062/2010 und dem staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichen 123 UJs 123/09 bearbeitet.

Die Polizeibeamten wurden nicht zur Sache gehört, da o.g. Verfahren gegen sie eingeleitet wurde.

Vorgang wird zur Prüfung und weiteren Entscheidung an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder)
gesandt.

Blatt 29 der Akte:

Es kann ja gar nicht sein, daß die Polizeibeamten eine Körperverletzung zu Lasten des Bürgers begangen haben. Warum sollte man sie dann auch überhaupt anhören.

Dieser Beitrag wurde unter Polizei, Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

7 Antworten auf Überflüssige Vernehmungen

  1. 1
    Ralf says:

    Da braucht man sich nicht zu wundern, warum der getretene Bürger sich nicht meldet.

  2. 2
    Jens says:

    Die Vernehmung war deswegen überflüssig, weil die Polizeibeamten den Sachbverhalt bereits in der Strafanzeige aus ihrer Sicht geschildert haben. Dass sie jetzt etwas anderes erklären, ist denkbar unwahrscheinlich.

  3. 3
    cledrera says:

    ist denkbar unwahrscheinlich.

    Nein, ist es nicht.

  4. 4
    Tobias Glienke says:

    Zumindest werden sie nun davor geschützt, etwas anderes auszusagen.

  5. 5
    Tourix says:

    Wegen Wiederstands …
    Wollte er seinen Pass nicht zeigen ???
    Ach nee, den muss man ja gar nicht dabei haben.
    Das verstehe wer will, ich nicht.

  6. 6
    doppelfish says:

    Die Beamten melden sich bestimmt von selber zu Wort, so wie neulich.

  7. 7
    shabazz says:

    staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichen 123 UJs 123/09 bearbeitet.

    Warum gegen unbekannt?