Umweltzone – Verteidigung leicht gemacht

Ab heute wird in Berlin Ernst gemacht mit den verschärften Regeln der Umweltzone. Nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette dürfen in die Stadt. Was man dagegen unternehmen kann? Eine ganze Menge:

Auch wenn es nicht mein Ding ist, Werbung für die Versicherungswirtschaft zu machen. Aber wer keine grüne Plakette für seine Wanne sein Auto bekommt, sollte sich einen Rechtsschutzversicherer suchen, der die Kosten übernimmt, bevor statt der Plakette ein Ticket an der Frontscheibe hängt. Ich meine aber nicht, daß es unbedingt die AdvoCard sein muß; mein Liebling ist sie jedenfalls nicht.

(Hier gibt es das Video (flv – 17 MB) zum download.)

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache, Ordnungswidrigkeiten, Verteidigung veröffentlicht.

5 Antworten auf Umweltzone – Verteidigung leicht gemacht

  1. 1
    RA Frese says:

    Hm, nützt den die RS was ? Wird das nicht als Parkverstoß gewertet und damit bedingungsgemäß ausgeschlossen ? Dann sollte man die ARB 74 als Vertragsgrundlage haben…

    Zum Beitrag: _Verwarnungs_geld 40 € ? Nun ja….

  2. 2
    egal says:

    Der Tatvorwurf lautet doch

    „Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigun-gen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilge-nommen“ [Lfd. Nr. 153 in http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1097075/Bussgeldkatalog-Verordnung-BKatV-Stand-01.09.2009.pdf%5D

    Das dürfte schwer als „Parkverstoss“ zu verstehen sein.

  3. 3
    Kand.in.Sky says:

    wer wird eigentlich in ein paar Jahren verantwortlich sein wenn den den Unsinn wieder kippt?

    Tatvorwurf:
    Mit einem Pinguin in der Innenstadt spazieren trotz Verbot zur Vermeidung von Unfällen mit Eisbären.

    Anno 2030: Trotz eines Marktanteils von >90% der Elektrofahrzeuge ist die Feinstaubbelastung in den Innenstädten nicht oder nur unmerklich gefallen. Experten von DEP* fordern eine neue Steuer…

    #k.

    *2020 fusionierte SDP/CDU/FDP/Grüne

  4. 4
    Zivilrechtler says:

    Vorsroglicher Abschluss einer RSV:
    Das OWi-Verfahren ist kein Parkvertsoß. Regelmäßig besteht auch keine Wartezeit. Wenn die OWi nach Abschluss der RSV, sollte Rechtsschutz gegeben sein.
    Wer sich allerdings mit der Verwaltungsbehörde streiten will (z.B. Ausnahmegenehmigung), sollte die Wartezeit beachten. Und die streitauslösende Willenserklärung.

  5. 5

    […] ist das wirklich schlau mit seiner uralten Dreckschleuder Alias “Werbe-Wanne” illegal in die Innenstadt Berlins einzufahren, dort mit diesem Werbefahrzeug einen der wenigen Parkplätze zu blockieren? Oder Ihre […]