Unser Kammergericht. Aber sowas von schnell.

Gegen den Beschluß einer Strafvollstreckungskammer beim Landgericht hatte ich „Sofortige Beschwerde“ eingelegt. Und weil das eben „sofort“ sein mußte, konnte ich dieses Rechtsmittel nicht gleich begründen. Ich hatte noch ein paar andere Sachen zu tun; außerdem sollte der Mandant mir dabei helfen. Die Begründung habe ich dann drei Wochen später abgeliefert.

Das war gestern (am Sonntag), gegen 17 Uhr. Die Begründung habe ich sowohl an das Landgericht (iudex a quo) als auch an das Kammergericht (Rechtsmittelgericht – iudex ad quem) gefaxt.

Heute (am Montag) kam die Entscheidung des Kammergerichts, ebenfalls per Fax. Drei Seiten lang, unterschrieben von drei Richtern. Binnen weniger als 24 Stunden. Whow.

Damit hätte ich nicht gerechnet … niemals. Besten Dank in die Elßholzstraße!

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei), Justiz, Richter veröffentlicht.

4 Antworten auf Unser Kammergericht. Aber sowas von schnell.

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    Toni says:

    Das klingt ja fast unglaublich… Ich nehme an, wenn Sie danken, war die Entscheidung auch noch positiv?

      Ne, leider nicht. Trotzdem habe ich mich gefreut, crh
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  3. 3

    ist ja fast unvorstellbar, bzw. geht nur mit einem Büroboten im KG auf Inlinern. war aber wahrscheinlich auch eine Entscheidung, die einer eiligen Bearbeitung bedurfte?


      Es ging um die Frage der notwendigen Verteidigung, die noch vor dem Termin am Donnerstag geklärt werden mußte, um ihn nicht platzen zu lassen. crh
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    egal says:

    Ablehnen kann man immer fix ;)