Unzulässige Internet-Einstellung

Die Berliner Volksbank hat nicht nur ein Qualitätsmanagement, sondern auch noch einen Bereich Recht. Die dort beschäftigten Mitarbeiter werden anscheinend immer dann beschäftigt, wenn das Qualitätsmanagement es nicht geschafft hat.

Über den Umgang der Bank mit ihren Kunden hatte ich bereits mehrfach berichtet. Das gefällt den Bankern natürlich nicht, insbesondere nicht, wenn man sie auch noch beim Namen nennt (muß ich irgendwie übersehen habe, das mit den ungeschwärzten Namen).

Deswegen schickt mir der Rechtsbereichsmitarbeiter (nein, er heiß nicht Streisand!) einen Brief:

Der Schlipsträger greift dabei in die Vollen:

In Ihrem Informationsblog versuchen Sie damit, wider besseres Wissen durch Täuschung Mandate zu erlangen.

Gut, daß man dort weiß, was ich weiß. Lieber R-Wi: Ich weiß es besser! 8-)

Mit dem Gebot der Sachlichkeit bei anwaltlicher Werbung und gewissen Standesregularien will mir der Bangster kommen. Naja, es hätte mich auch überrascht, wenn er von dem, was er da schreibt, auch etwas versteht.

Sei’s drum: Gern komme ich dem Wunsch nach und verhülle die Namen der Täter.

Übrigens: Die plötzliche und unerwartete Erhöhung der Kontoführungsgebühren, über die meine Mandantin erst nach meiner Intervention Kenntnis erlangt hat, hat sie 20 Euro gekostet (und mir den Stoff für – bisher – drei Blogbeiträge geliefert). Ab Mai läßt sie ihr Geld von einer seriösen Bank verwalten. Einer Bank, die ihre Kunden freundlich und fair behandelt. Nicht mehr von der Berliner Volksbank.

Zum Schluß noch, zum Thema „Mandatserlangungsversuch“ – das ultimative Super-Sonderangebot:

Die ersten fünf Bankräuber, die es nicht verhindern konnten, bei einem Überfall einer Filiale der Berliner Volksbank erwischt zu werden, verteidige ich zum Sonderpreis von 20 Euro.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei), In eigener Sache veröffentlicht.

23 Antworten auf Unzulässige Internet-Einstellung

  1. 1

    Hehe,

    „Hochachtungsvoll“

    Da haben Sie auf jeden Fall ein paar gute Freunde gewonnen :-)

  2. 2
    Kampfschmuser says:

    Nu krachts aber im Gebälk. :)
    *partyhäppchen-und-guten-wein-austeil*

  3. 3
    Hannes says:

    Ich finde das Schreiben der Volksbank sehr anständig. Ist doch besser, als wenn sie gleich mit Kanonen geschossen hätten. Wieso muss man auch den vollständigen Namen abdrucken.

    Aber noch eine andere Frage: Bis wann gilt der Angebot mit dem Bankraub, evtl. schaffe ich es noch über Ostern.

    (Nur zur Sicherheit: Das war ein Witz! Ich plane keinen Banküberfall, wegen des Pauschalangebots von 20 Euro für die Verteidigung)

  4. 4
    RA JM says:

    Be careful, Carsten! Der hochachtungsvolle Schlipsträger könnte die Auslobung als Anstiftung missverstehen. ;-)

    (Und potentielle 20-Euro-Mandanten ggf. auch ;-) )

  5. 5
    Ede says:

    Find‘ ich nicht gut, ihre Pöbeleien, Kollege Hoenig.

  6. 6
    JJ Preston says:

    Wieso muss ich bei Kommentar Nummer 5 an das Großstadtrevier denken?
    „Wenn der Udl ums Eck kommt, nimmt der Ede reißaus, weil der Ede den Udl nicht mag…“

  7. 7
    MacLexx says:

    Persönlich hat mir deren Brief auch sehr gut gefallen. Besser hätte man ihn nicht schreiben können.

  8. 8
    Ralf says:

    Gelten die 20 Euro für den Zug durch alle Instanzen? ;-)

  9. 9
    Das ich says:

    Was ist denn falsch an „Hochachtungsvoll“ ?

    Dumpingpreise im Internet feil zu bieten, tststst…das ist doch bestimmt dem ein oder anderen Günni ne´ Abmahnung wert;)

  10. 10
    tom g. says:

    also mal ehrlich: als kunden- und serviceorientiertes unternehmen stellt man nicht ungefragt konten um (soweit dies hier tatsächlich geschehen sein sollte, was ich nicht beurteilen kann). auch ist ein schlichter hinweis auf dem kontoauszug nicht akzeptabel, selbst wenn- vertraglich vereinbart- dem schweigen ein erklärungswert beigemessen werden kann. ich als kunde erwarte von (m)einer bank, dass ich ausdrücklich gefragt werde, wenn eine preisveränderung vorgenommen wird. weiterhin ist die berechnung von kontoführungsgebühren für mich ohnehin nicht akzeptabel. selbst stiftung warentest regt an, möglichst keine kontoführungsgebühren zu zahlen und ggf. einen bankwechsel zu veranlassen. wenn eine bank dann -wie hier beschreiben- vorgeht, finde ich ein wenig „zurückärgern“ absolut in ordnung!

  11. 11

    […] Hoenig legt nach und mir geht das Popcorn aus. Nach Runde 1 und Runde 2 nunmehr die dritte […]

  12. 12
    Frage says:

    Ob das staunende Publikum es auch einmal erleben darf, dass CRH zugibt, sich vergaloppiert zu haben?

  13. 13
    Jemand says:

    „Übersehen“.

    In den Kommentaren des streitgegenständlichen und eines weiteren Beitrags wurde bereits darauf hingewiesen, dass es rechtlich sehr problematisch ist, Namen, Durchwahl usw. anzugeben.

    Und die Kommentare lesen Sie, Herr Hönig… Mal davon abgesehen, dass rechtliche Unwissenheit für einen Volljuristen nicht die beste Ausrede ist.

    Danken Sie der Volksbank lieber, dass sie nicht gleich eine einstweilige Verfügung erwirkt hat. Die Geschäftspraktik der Volksbank ist hier sehr zweifelhaft, aber die Reaktion darauf sollte sich ebenfalls an die Spielregeln halten.

  14. 14
    cledrera says:

    Zitat: „Danken Sie der Volksbank lieber, dass ..“
    Bloß nicht!
    Der „hochachtungsvolle Schlipsträger“, war auch für ihn erkennbar zu spät! Deshalb hätte er eine Einstweilige bestenfalls erschleichen können.
    In dem Erwiderungsschreiben wäre die gesteigerte Schlussformel mit „gebührender Hochachtung“. Beendet wird der Schriftverkehr sodann mit Schreiben, die wechselseitig „Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung“ enden.
    Besser wäre es aufzuhören, Briefmarken zu verschwenden.

  15. 15
    Th. Koch says:

    Ich unterschreibe mit „Hochachtungsvoll“ nur mit unausgesprochenem Ironie-Tag (ansonsten ist „MfG“ Standard) bei Leuten, die ich nicht leiden kann. Das Ganze ist aber noch steigerungsfähig: „Ich zeichne mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung“…

  16. 16
    A.N. says:

    @crh: Die Taktik war gut und erfolgreich. Und weder die Bank (mutmaßlich…) noch die meisten Kommentatoren habens gemerkt :)

  17. 17
    egal says:

    Ich finde den Briefinhalt jetzt eigentlich recht angemessen. Die bewusste Nichtschwärzung hatte ich damals schon kritisiert und ist auch völlig unnötig gewesen.

    Dass man in Zeiten von Google und SEO entsprechende Hintergedanken bei solchen Blogartikeln pflegt, ist ja nun auch nicht verwerflich. Sie haben ja schon selbst einmal versucht, eine Anwältin entsprechend mit der Nennung von Adresse und Name niederzuschreiben (sogar im Verbund mit befreundeten Verteidigern).

    Das ist kein guter Stil und kann ggf. auch ein berufsrechtliches Nachspiel haben. Auch wenn die Berufsordnungen immer mehr (weg)liberalisiert werden, Anstand und Moral sind ein hohes persönliches Gut, das es zu bewahren gilt.

  18. 18
    FJ says:

    „Hochachtungsvoll“ ist eine Stufe höflicher als „Mit freundlichen Grüßen“. Ist bei uns aber wie es scheint aus der Mode gekommen. „Hochachtungsvoll“ wird hierzulande auch häufig wie von Kommentator Nr. 15 ironisch verwendet, so dass der ehrliche „Hochachtungsvoll“-Verwender leicht in die falsche Schublade gelegt wird.

    Die österreichischen Kollegen zeichnen sogar immer mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung (da müsste ich mal Bastian Sick fragen, ob man das an Höflichkeit noch toppen kann). Würde man ein Schreiben an einen deutschen Kollegen mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung zeichnen, würde der sich sicherlich fragen, womit er dem Briefverfasser auf den Schlips getreten ist :-)

  19. 19
    Christian says:

    Ich frage mich mal ganz offen – wo ist die Täuschung?
    Wenn ich das Schreiben der Bank richtig lese und interpretiere, sagt die Volksbank, dass Herrn Hoenig aus einem anderen Mandat bekannt ist, dass Schreiben oder Kontoauszüge einen Hinweis auf die neuen Gebühren enthielten. Und – ist der Herr Kollege jetzt Wasserträger der Banken? Mitnichten, da genügt ein kurzer Blick ins BGB-AT um zu klären, wer den Zugang nachzuweisen hat.
    Da nützt auch das grobschlächtige Poltern mit Standesregularien und Werbung nichts. Besser, man würde wirklich in der Sache vortragen.

  20. 20
    RA Neldner says:

    @Christian: Anstelle von „eine Mandantin“ dürfte „Ihre Mandantin“ gemeint sein. Es wird offenbar Bezug genommen auf die beiden schon früher veröffentlichten Schreiben.

  21. 21
    MaM says:

    § 140 StGB

    Wer eine der in (…) § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten (…) nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist,

    1. belohnt (…)

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  22. 22

    […] Darauf folgte ein Gegenangriff der Bankster mit dem Vortrag, ich hätte irgendwas unzulässigerweise in’s Internet eingestellt. […]

  23. 23
    Natrium Glutamat says:

    Es ist schön, zu sehen, wie einem der Beruf nicht nur Berufung ist, sondern auch noch Freude macht.