Urlaubende Geschädigte

So ist das nun mal: Erst machen die Kollegen in Vertretung einer angeblich Geschädigten mit zivilrechtlich ausgefeilten Schriftsätzen nebst fein säuberlich sortierter Anlagen die Akten dick: Eine Strafanzeige gegen den Mandanten, die sich liest, wie die Begründung einer Klage. Schließlich haben sie ja nun mal den Auftrag, möglichst für einen Geldeingang bei ihrer Mandantschaft zu sorgen. Dabei soll dann auch die Strafjustiz helfen, weil diese Zivilisten es mit ihren Mitteln nicht auf die Reihe bekommen.

Aber als es dann darauf ankommt, daß die Geschädigte dem Gericht persönlich schildern soll, was und wann passiert ist und warum sie sich denn nun als geschädigt betrachtet, kneift sie.

Vor Erstattung einer Strafanzeige sollte man sich eben genau überlegen, ob man sich den Mühen eines Strafprozesses unterziehen will. Geld gibt es ohnehin beim Strafrichter nicht.

Die Zeit arbeitet jedenfalls für den Angeklagten …

Dieser Beitrag wurde unter Zeugen veröffentlicht.

7 Antworten auf Urlaubende Geschädigte

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    Marcus says:

    Wo wird denn da gekniffen? Ich sehe nur eine Geschädigte, die Ihre Urlaubsplanung nicht mit dem Gericht abstimmt, was auch etwas viel verlangt wäre.

    Ich frage bei meiner Urlaubsplanung auch keinen Richter, ob er in dieser Zeit eventuell meine Sachen terminieren möchte.

    Sie etwa?

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    RA JM says:

    Geld gibt es ohnehin beim Strafrichter nicht?

    Da war doch noch das ach so beleibte Adhäsionsverfahren. ;-)

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    Johannes says:

    Vor allem in mdl. Prüfungen ein ganz heisser Kandidat.

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    Karin says:

    Da wird aber ein wenig zuviel hineininterpretiert. Ich habe schon Belastungszeugen erlebt, die bei jedem angesetzten Hauptverhandlungstermin eine andere Ausrede hatten, weshalb sie nicht kommen konnten, und bei denen man langsam wirklich den Eindruck gewinnen konnte, sie wollten nur „kneifen“, weil der Sachverhalt tatsächlich weniger dramatisch war als in der Strafanzeige dargestellt.

    Als es dann aber endlich ein genehmer Termin gefunden wurde, war von „Kneifen“ oder Zurückrudern nichts zu spüren.

    Manchmal paßt es eben wirklich zeitlich nicht. Und mit Zeugen werden Termine in der Regel nicht abgestimmt.

  6. 6
    luDa says:

    „in der Stafsache gegen

    Sigfried Schuldig u.a.

    werden Sie um Mitteilung einer Kontoverbindung gebeten, auf die das von den Angeklagten erarbeitete Schmerzensgeld überwiesen werden kann.“

    Grad vorn paar Tagen vom AG Tiergarten gekommen :)

  7. 7
    Marcus says:

    Respekt.

    Vielleicht sieht man das als Zivilist auch etwas lockerer, was Terminsverschiebungen angeht. Zumal ich in Zivilverfahren ja meistens problemlos den Kollegen aus dem Büro fragen kann, ob er mich vertreten kann. Das geht bei Verteidigungen natürlich nicht.