Verfahren gegen Rechtsanwalt ruht

Ein Zivilrichter am Landgericht hatte eine Strafanzeige erstattet und dem Zivilanwalt einen Prozeßbetrug vorgeworfen, den er in einem Zivilprozeß begangen haben soll. Die Staatsanwaltschaft nimmt die Anregung gern an und bittet die Polizei um weitere Ermittlungen.

Selbstverständlich konnte sich der Landrichter es sich nicht verkneifen, dem Kollegen brühwarm zu berichten, daß er die Akte nach Moabit geschickt hat.

Das war im Oktober 2009.

Die Polizei nimmt die Akte von der Staatsanwaltschaft entgegen, füllt ein Formular aus und legt die Akte erstmal wieder beiseite. Nicht aber, ohne vorher ein weiteres Formblatt auszufüllen:

Drei Monate später erbarmt sich ein Polizeibeamter dem angestaubten Stück und ermittelt …

Weitere zwei Monate später bekomme ich die Ermittlungsakte und habe nun Gelegenheit, die Nerven des Kollegen zu beruhigen. Schönen Dank auch.

Dieser Beitrag wurde unter Polizei, Rechtsanwälte veröffentlicht.

5 Antworten auf Verfahren gegen Rechtsanwalt ruht

  1. 1
    RA Neldner says:

    Ich bezweifle, dass die StA die Anregung „gern“ angenommen hat. Mir scheint vielmehr „kleine“ aber komplizierte Fälle von Betrug oder Untreue sind bei der StA so ziemlich das unbeliebteste, was man sich vorstellen kann. Angeblicher Prozessbetrug ist dabei ein Klassiker. HartzIV- oder Bafög-Empfänger sind für die Statistik eine wesentlich bessere Klientel.

  2. 2
    egal says:

    Warum eine bessere Klientel?

  3. 3
    RA Neldner says:

    @egal: bessere Klientel einfach deswegen, weil sich der Arbeitsaufwand in der Regel auf ein paar Kreuzchen auf Formularen und sehr wenige selbst zu formulierende Sätze beschränkt. Damit sind Anklage oder Strafbefehl fertig und wieder eine Akte erfolgreich abgearbeitet. Die komplizierten Sachen bedeuten wesentlich mehr Arbeit aber es lassen sich damit kaum mehr „Punkte sammeln“. Im Gegenteil: Prozessbetrug wird in aller Regel ein „einfacher“ Betrug sein, während bei Sozialbetrug vielfach ein besonders schwerer Fall (wg. Gewerbsmäßigkeit) angenommen wird.

  4. 4
    Andre says:

    „Punkte sammeln“ Und warum sollte es für den § 263 III StGB mehr Punkte geben als für den § 263 I StGB? Verstehe ich nicht.

  5. 5
    duncan says:

    @Andre:
    Fall 1: 10 min. Arbeit,Fall abgeschlossen, Akte geht ins Archiv.
    Fall 2: 5 Monate Arbeit,Fall immer noch offen, weitere Arbeit droht, das „Gürteltier“ platz demnächst.

    Welchen haben sie lieber wenn ihr „Soll“ ~200 Fälle/Monat ist? ;)