Verhandlung bis es quietscht

Wir haben einen Verkehrsunfall reguliert, bei dem der Motorradfahrer erheblich verletzt wurde. Offen waren noch die Ansprüche aus dem Personenschaden, also Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und ein bisschen Verdienstausfall.

Der gegnerische Versicherer hat sich bereit erklärt, eine Abfindungszahlung zu leisten und lieferte ein knapp fünfstelliges Angebot, das genauso wenig akzeptabel war, wie unsere Gegenforderung. ;-)

Wir haben uns dann Schritt für Schritt angenähert. Eigentlich hat man das Quietschen des Versicherers aus Süddeutschland bis Kreuzberg gehört, als er uns sein „allerletztes“ Angebot am 21.07.2010 übermittelt.

Unter Anwendung der Technik, die zweimal in der Woche auch auf dem Markt gegenüber unserer Kanzlei die übliche Umgangsform darstellt, konnten wir noch einmal nachlegen.

Der freundliche Versicherer will uns nun aber endlich loswerden:

in obiger Angelegenheit haben wir Ihnen mit Schreiben vom 21.07.2010 unser letztes Abfindungsangebot ausreichend belegt und begründet. Es wurden auch alle bekannten Umstände berücksichtigt. Daher ist eigentlich kein Grund für eine Aufbesserung unseres Angebotes ersichtlich.

Allein im Zuge einer einvernehmlichen und außergerichtlichen Schadenregulierung schlagen wir, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und Präjudiz vor, dass wir uns die im Raum stehende Differenz teilen.

Das sind nochmal weitere 3.000 Euro für den Mandanten. Angesichts seiner kaputten Knochen ist das nicht zu viel … Man sollte eben nicht zu früh aufgeben.

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsunfall veröffentlicht.

9 Antworten auf Verhandlung bis es quietscht

  1. 1
    doppelfish says:

    Solange die Knochen des Mandanten wieder zusammenwachsen, und laufen, ohne zu quietschen.

  2. 2
    VolkerK says:

    @doppelfish: Leider verändern sich die Probleme aus solchen Knochenbrücken im Laufe des Lebens. Ich hatte damals (vor 22 Jahren…) das Glück, dass die Wetterfühligkeit von Innenknöchel und Schienbein in den ersten 3 Jahren extrem war und in das Schmerzensgeld einfloss. Der Gutachter meinte, dass es oft umgekehrt sei und Jahre nach einer Fraktur Schmerzen aufträten – dann hat man sich mit der Versicherung aber schon abschließend auf ein geringeres Schmerzensgeld geeinigt…
    Zumal die Versicherung bei mir nur die Knochenbrüche an sich bewerten wollte und nicht die Tatsache, dass ich bei 2 gebrochenen Beinen natürlich erheblich länger im Krankenhaus liege, als mit 2 Frakturen an einem Bein…

  3. 3
    gonsior says:

    Diese Versicherungsheinis sind zwanghafte Fugen-S-Unterschlager … sie sind womöglich gar die Quelle des Übels.

  4. 4
    Nun-ex-Referendar says:

    Wieviele Runden gab es denn?

    War es eine Totalabgeltung oder nur für die bislang eingetretenen Schäden?

    @VolkerK
    Sollte sich diese Tatsache nicht aus der Aufenthaltsdauer in diesen Anstalten ergeben?

  5. 5
    Buzz says:

    Welcher Unternehmens-Justiziar hat „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und Präjudiz“ nicht als Textbaustein abgespeichert (ggf. mit herablassenden Ergänzungen wie „aus Kulanz“, „einvernehmlich“ und „entgegenkommend“)?

  6. 6
    knilch says:

    Gabelstaplerfahrer Klaus:

    Ist zwar kein Mopped, bietet jedoch auch Schadensersatzprämien in nicht unerheblicher Höhe…

  7. 7
    ExRA says:

    Am OLG Nürnberg sagen alle zu den berüchtigten Vergleichsgesprächen vor den Zivilsenaten „Türkischer Bazar“. Insofern ist der link ganz passend.

  8. 8
    VolkerK says:

    @Nun-ex-Referendar Das mit der Aufenthaltsdauer im Krankenhaus ist so ne Sache.
    Wenn ich am selben Bein Tibia und Innenknöchel gebrochen habe, kann ich auf Unterarmgehstützen (Krücken) laufen, weil ein Bein ja noch intakt ist, komme also heutzutage nach einer Woche wieder aus der Klnik und kann nach einigen Wochen das verletzte Bein wieder teilbelasten und dadurch langsam trainieren. Und ich bin zu Hause, kann meine sozialen Kontakte pflegen etc.
    Wenn – wie bei mir – jedes Bein eine eigene Fraktur hat, bin ich solange auf einen Rollstuhl angewiesen, bis ich ein Bein wieder zu 100% belasten kann und benötige zusätzlich Krankengymnastik, damit die Muskulatur des Beines nach Verheilung des Knochen auch ausreicht. Da sind dann mal ganz schnell 6 Wochen Krankenhaus gebucht.
    6 Wochen, in denen man jemanden braucht, der die Wäsche wäscht, der einen mit Zeitungen versorgt, der nach dem Briefkasten, der Katze und den Blumen schaut, Bankgeschäfte erledigt…
    Ich find, der Unterschied zwischen 6 Wochen Klinik und 1 Woche Klinik sollte schon berücksichtigt werden…

  9. 9
    VolkerK says:

    @Nun-ex-Referendar Ups, beim Telefonat Senden gedrückt…
    Natürlich hat die Versicherung diese Argumentation nicht nachvollziehen können und rein auf die Verletzungen bezogen geleistet.