Vernehmungsbogen für Arbeitslose

Der Mandant bekam Post. Von der Polizei, aufgrund einer Strafanzeige. Keine große Geschichte, aber die Ermittler müssen tätig werden. Sie schicken ihm die vorgesehene „Anhörung“ mit den üblichen einleitenden Worten:

Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren geführt, […]. Nach § 163 a der Strafprozessordnung ist Ihnen Gelegenheit zu geben, zu dieser Beschuldigung Stellung zu nehmen […]

Dieser Anhörung war ein Vernehmungsbogen beigefügt, den der beschuldigte Mandant ausfüllen und zurückschicken kann. Zuerst werden darin die Angaben zur Person abgefragt.

Es fällt auf, daß das Formular wie selbstverständlich einem Beschuldigten gleich in der ersten Zeile anbietet, sich arbeitslos zu „melden“. Offenbar steht die überwiegende Anzahl der Beschuldigten nicht in Lohn und Brot. Oder handelt es sich um das schlichte Weltbild einer verbeamteten Ermittlungsbehörde?

Nur nebenbei: Mein Mandant ist nicht arbeitslos, sondern aktiver Vorstand einer Kapitalgesellschaft. Und er hat sich darüber informiert, was man mit solchen Formularen am besten anstellt.

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2 Antworten auf Vernehmungsbogen für Arbeitslose

  1. 1
    Max says:

    Schon dreist. Angaben zum Arbeitgeber muß man doch sowieso nicht machen, oder? Ist jedenfalls keine Angabe nach 111 OwiG…

  2. 2
    fernetpunker says:

    Auch aktive Vorstände von Kapitalgesellschaften können „arbeitslos“ sein. ;-)