Verrechnet

Das Gericht geht daher davon aus, dass die Haftungsquote von 70% bisher eher knapp bemessen ist. Dieses sollte im Rahmen einer gütlichen Einigung entweder dadurch beseitigt werden, dass die Beklagten 80% auf sämtliche Schadenspositionen zahlen oder aber 70%, allerdings dann ausgehend von der Schmerzensgeldforderung des Klägers. Beides würde zu Nachzahlungen der Beklagten von mehr als 3.000,00 € führen, wenn sich das Gericht nicht deutlich verrechnet haben sollte.

Quelle: Einzelrichter Dr. H., Zivilkammer 43 beim Landgericht Berlin

Das ist die Qualität der Rechtsprechung in Verkehrsunfallsachen, wie ich sie mir wünsche. Um sich zu trauen, so etwas (und ähnliches auf demselben Niveau) in ein Sitzungsprotokoll zu schreiben , muß man schon promoviert und unabhängig sein.

Dieser Beitrag wurde unter Richter veröffentlicht.

8 Antworten auf Verrechnet

  1. 1
    egal says:

    Was hat die Promotion damit zu tun?

  2. 2
    RASchleicher says:

    Werter Herr Kollege Hoenig, da scheint ein Richter eine Art Humor zu haben, die Ihnen unbekannt ist und schon wird auf die Richterschaft und die Qualität der Rechtsprechung eingeprügelt.

    Thema verfehlt – setzen: 6

  3. 3
    RA Munzinger says:

    Ich finde den Beitrag nett

  4. 4

    Humor ist nicht das, was unser Mandant von einem Gericht möchte (Nebenbei: wir sind in jenem Verfahren die Obsiegenden).

    Und was die Qualität der Rechtsprechung im Berliner Verkehrsgericht angeht: Vielleicht wird/kann Ihre Kollegin irgendwann einmal darüber berichten (können). Die Urteile aus der Berlin Littenstraße sind von legendärer Qualität.

  5. 5
    bornheim says:

    Das würde – unter der Annahme, dass bisher überhaupt kein Schmerzensgeld gezahlt wurde und unter weiter Auslegung des Begriffs „mehr“ – aufgehen, wenn der Schaden ab 30.000,01 € beträgt und die Schmerzensgeldforderung ab 4.285,72 €.

    Die Anmerkung „wenn sich das Gericht nicht deutlich verrechnet haben sollte“ betrachte ich als Hinweis darauf, dass eine Überschlagsrechnung im Spiel war und die Parteien selber nochmal nachrechnen mögen.

    Vielleicht doch noch ein paar erklärende Worte für diejenigen, die den Anlass des Ärgers nicht verstanden haben?

  6. 6
    Ballmann says:

    Ich finde den Vergleichsvorschlag (und um einen solchen handelt es sich wohl) gar nicht sooo schlecht.
    M.E. handelt es sich um eine bloße Scheingenauigkeit, wenn behauptet wird die Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall liege bei genau 80 (statt vielleicht 75%) und das Schmerzensgeld müsse bei den Verletzungen exakt 7.500 (und nicht etwa 6.800 €) betragen.
    Wenn ers entscheiden muss, muss er sich allerdings auf bestimmte Zahlen festlegen

  7. 7
    knilch says:

    Eine Antwort auf die Frage von „egal“ würde mich auch interessieren.
    Oder habe ich wieder mal etwas verpasst?

  8. 8
    Das Ich says:

    Die Urteile aus der Berlin Littenstraße sind von legendärer Qualität

    In welche Richtung? Mutig oder Leichtsinnig?