Von vornherein vollkommen unsinnig und überflüssig

Ich würde es nicht glauben, wenn ich es nicht in den Händen halten würde: Die Stellungnahme eines Kollegen zu meiner Klage, mit der ich die Kosten der Verteidigung gegenüber dem ehemaligen Mandanten geltend mache. Schreibmaschine per Kohle auf Durchschlagpapier.

Es ging um den Münchener Haftbefehl, der hier in Berlin vollstreckt wurde. Der Kollege, der seinerzeit von der Mutter meines Mandanten beauftragt wurde, hatte sich bereits in dem Strafverfahren als Spezialist geoutet.

Nun setzt er sich dafür ein, daß ich mit meiner Klage keinen Erfolg habe:

Diese Stellungnahme muß man von vorn nach hinten durchlesen; das ist etwas ganz Besonderes, sowas bekommt man nur einmal im Leben zu Gesicht. Ich schätze, daß dieser Schriftsatz sogar dem Zivilrichter das Wasser in die Augen treiben wird.

Dieser Beitrag wurde unter Rechtsanwälte veröffentlicht.

19 Antworten auf Von vornherein vollkommen unsinnig und überflüssig

  1. 1
    ST says:

    ….schön, wenn der Tag so lustig anfängt.
    Mensch Carsten, ist aber auch ´ne Frechheit, dass Du mit solchen Sachen Geld verdienen willst. Du solltest potentielle Mandanten schon darauf hinweisen, dass Deine Arbeit völlig überflüssig ist, weil StA und Gericht das schon richtig machen werden.

    Der nette Kollege verlangt für seine Tätigkeit sicher nichts, ist ja dann auch überflüssig, das Gericht wird es schon richtig machen…

    LG
    Sarah

  2. 2
    peter says:

    ich finde auch, RAs sollten ab und zu für lau arbeiten. Wir müssen doch alle irgendwie Transferleistungen erbringen, nicht nur für die Griechen. Etwas Transferleistung verursacht durch inkompetenten Vertreter des Rechtsstaates wäre doch da ein weitaus edlerer Grund :-)

  3. 3
    BV says:

    Alle Anwälte sind Gebührenschneider… ich hab’s immer gewusst… ;-)

  4. 4
    Rolf says:

    Nicht nur die äußere Form (Schreibmaschine, Kohlepapier) wirkt altertümlich. Auch der Sachvortrag erinnert an die Zeiten, als Rechtsanwälte noch keine professionellen Rechtsvertreter, sondern „nur“ moralische Beistände und Fürsprecher waren („Ich bitte um ein mildes Urteil“). Immerhin hat er aber schon auf neue Rechtschreibung umgestellt.

    Zu befürchten steht aber, daß ein reiner Zivilrichter den Quatsch möglicherweise auch noch für erheblich hält.

  5. 5
    Marco says:

    @Rolf: Auf WAS hat er umgestellt? Rechtschreibung? Hab ich in dem Schriftsatz nicht finden können (ebenso wie korrekte Grammatik)…

  6. 6
    Name (notwendig) says:

    Schämen Sie sich alle miteinander! So einen Spaß damit zu treiben!

    Und ich habe nicht nur geweint …

    :-)

  7. 7
    Carlo says:

    Helfen solche Kollegen wie der aus München – der nach Ihrer Aussage durch die Mutter beauftragt wurde und dann ohne Vollmacht des Beschuldigten versucht hat, „die Verteidigung zu entern“ – Ihnen eigentlich nicht einzusehen, dass es seinen Sinn hat, wenn die Behörden unterschriebene Vollmachtserklärungen sehen wollen??

  8. 8
    RA JM says:

    @ carlo: Viele Grüße von Dieter! (Nein, nicht Bohlen)

    Ansonsten: Wirklich lesenswert, was der Kollege produziert. Auch hier grüßt der Dieter.

  9. 9

    Irgendwann will ich mal einen handschriftlichen Schriftsatz erhalten. Das wär doch noch toller.

  10. 10
    Knilch says:

    Nun, Blaupapier muss er verwenden, da Sie die Gebühr nicht zahlen wollen ;-)
    Ich kenne nur wenig „Preisdrücker“, aber einen Link kann ich mir hier auch nicht sparen.
    http://www.cartoonland.de/archiv/die-kik-story/
    Ist zwar übertrieben, zielt aber in die selbe Richtung.
    Aber, dass solch ein Lümmel mein Nachbar sein könnte: Pfui!

    P.S.
    @Marco Für Rechtschreibung in meinem Beitrag Entschuldiggunk.

  11. 11
    egal says:

    Ich kann ja ihren Frust verstehen, wenn Sie Ihr Geld nicht bekommen, aber müssen Sie dann ganze Schriftsätze praktisch ungeschwärzt ins Netz stellen?

    Gibt man mal ein paar Daten bei google ein, hat man auch schon den Autor, einen Herrn T.W. aus Steglitz, gefunden.

    Ärgern Sie sich so sehr? Der Beklagte hört sich nach dem Schreiben auch nicht sonderlich solvent an. Oder gehts da nur um Prinzipien wie etwa mit den „Verrätern“?

    Für mich klingt das etwas unkollegial.

  12. 12

    @egal: was ist daran unkollegial ? Ich finde es eher befremdlich, was für einen juristischen „Stuss“ der Kollege T.W. schreibt und wahrscheinlich dem ach so armen nicht solventen Mandanten für so etwas noch Geld aus der Tasche zieht, oder glauben Sie etwa, diese Rechtsverteidigung hätte Aussicht auf Erfolg und ist somit PKH-würdig ?
    .. und Entschuldigung bitte, weshalb geht es um Prinzipien, wenn ein Anwalt für geleistete Dienste ein Honorar verlangt und gerichtlich durchsetzt ?!

  13. 13
    Verwunderter says:

    @ egal

    Ich hab ebenfalls schon eine Menge gequirlten Mist in Schriftsätzen von Anwälten und Behörden gelesen. Aber das, was T.W. hier (und anderswo bei Google) so von sich gibt, ist wirklich die Krönung.

    Letztlich liefert er seinen Mandanten mit dieser Begründung ans Messer, erst legt er dar, warum ein Fall notwendiger Verteidigung vorlegt, führt dann aber aus, dass ein „unschuldiger Bafög-Bezieher“ eigentlich gar keinen Verteidiger braucht – und Gericht und Staatsanwaltschaft die „Verwechslung“ ja eh aufgeklärt haben. Nur: Was, wenn nicht!? Dann hätte der Kollege aus München das ohne Akteneinsicht einfach mal richtiggestellt, dass der Zeuge ja lügen muss?

    Fehlt eigentlich nur noch die Behauptung, der Mandant wusste genau, er würde den von ihm beauftragten Verteidiger nicht bezahlen können – und er wusste genau, dass er sich in München einen ortsansässigen Anwalt als Pflichtverteidiger beiordnen lässt. Aber ganz so bunt treibt es auch T.W. nicht.

  14. 14
  15. 15
    fernetpunker says:

    So abwegig finde ich die Argumentation gar nicht. Man kann ein Mandat auch ablehnen, indem man sagt: „Suchen Sie sich in München einen Pflichtverteidiger.“ Jetzt darf Herr Hoenig einem mittellosen in die Tasche greifen. Edel ist das Ganze jedenfalls nicht und Anlass, sich lustig zu machen, auch nicht.

  16. 16

    @fernetpunker:

    Den oben schon verlinkten Beitrag Betrag haben Sie nicht gelesen, bevor Sie Ihren wenig geistreichen Kommentar geschrieben haben, oder?

    Holen Sie’s nach! Denn dort können Sie nachlesen und mit ein wenig Nachdenken erschließen, wie das Mandat begann. Ich möchte Ihr Geschrei hören, wenn Ihnen beim Berliner Haftrichter ein Anwalt sagt, Ihnen wird vielleicht irgendwann ein Münchener Verteidiger weiterhelfen …

    Es ging hier nicht nur um die Frage, *ob* es mir gelingt, den Mandanten aus dem Knast zu bekommen, sondern *wann*.

    Lassen Sie sich mal (an einem Freitag) verhaften und dann nach Süddeutschland verschuben. Dann wissen Sie, wovon die Rede ist.

  17. 17
    Christian says:

    Es muss in Deutschland eine Zeit gegeben haben, in der juristische Staatsexamina verschenkt wurden…

  18. 18
    Frieder says:

    Das erinnert mich an einen Kollegen, seines Zeichens stolzer Inhaber einer Kanzlei in seinem Wohnzimmer, der mir kürzlich, nachdem ich die von ihm erhobenen Ansprüche zurückgewiesen hatte, in einem auf Schreibmaschine geschriebenen Brief ganz großzügig „noch einmal die einschiägigen Anspruchsgrundlagen“ benannte, die „in der Tat nicht ganz leicht zu finden sind“. Es folgte eine Dissertation zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis in Bezug auf einen Kartoffelacker, die an den ersten Klausurversuch eines Zweitsemesters erinnerte.

    Das möge ja alles zutreffen, antwortete ich ihm, aber die nachbarschaftsrechtliche zweijährige Klagefrist sei bereits vor 14 Jahren abgelaufen…

  19. 19
    fernetpunker says:

    @#16 crh, ich ziehe meinen Beitrag zurück, hatte nur das Schreiben oben gelesen! Entschuldigung.

      Angekommen. Akzeptiert. crh