Warte-Bierchen

Zum Thema „Nachtrunkbehauptung“ gibt es hier eine nette Geschichte:

Ein offenbar gelangweilter Autofahrer hat sich in einem Stau auf der Autobahn 8 […] in der Nacht zum Sonntag ein Bierchen gegönnt und ist anschließend in seinem Wagen eingeschlafen.

[…]

Den Angaben zufolge wachte der Autofahrer „erst nach mehreren Minuten starken Rüttelns“ auf. Bei dem deutlich alkoholisierten Autofahrer wurde eine Blutentnahme veranlasst. Er musste seinen Führerschein abgeben.

ist im Berliner Kurier zu lesen.

Es leicht vorstellbar, wie die Verteidigung argumentieren wird:

Der Mann ist nach einem 10-Stunden-Arbeitstag völlig nüchtern in den Stau geraten und bekam beim Warten Durst. Er stellte die Warnblinkanlage an sowie den Motor ab und holt sich ein Pils (1a, 1b. 1c …) aus dem Kofferraum.

Ein schönes juristisches Problem, über das man sich ganz herrlich mit den zuständigen Amtsanwälten streiten kann.

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrs-Strafrecht, Verteidigung veröffentlicht.

8 Antworten auf Warte-Bierchen

  1. 1
    Hennes says:

    Im Stau auf der Fahrspur stehend 4 Bier trinken und dann einschlafen?? Worüber wollen Sie da mit dem Anklagevertreter „herrlich streiten“?

  2. 2
    Nevermore says:

    @Hennes: IMHO darf man im Auto auch den gesamten Kofferaum leertrinken – solange man das Fahrzeug nicht führt. Der Mensch stand auf der A8, Motor aus – führte er ? ;)

  3. 3
    doppelfish says:

    @Hennes natürlich ist die Unterstellung die, daß er weiterfahren wollte, und das stockbesoffen. Nachdem er genau rechtzeitig, also noch hinreichend alkoholisiert, aufgewacht wäre.

    Da wird ein Jurist, wenn’s gut läuft, zweie, noch viel Spass haben. Nur mit dem Fahrer, mit dem würde ich nicht tauschen wollen.

  4. 4
    BV says:

    Man könnte zumindest mal überlegen, ob nach – der recht alten und sicherlich schon für sich genommen diskussionswürden – Ansicht in BGHSt 19, 371 [373] das Unterlassen der Sicherung ein „Führen“ i.S.d. § 316 StGB sein könnte. In Anbetracht der Tatsache, dass das Fahrzeug nach Auflösung des Staus nachts (unbeleuchtet?) auf einer Autobahn stand, lässt auch § 315 c StGB ins Blickfeld rücken…

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    doppelfish says:

    @BV sprich, weil er sich in seinem Suff nicht absichtlich ausgesperrt hat? Und – so es denn so war – das Licht nicht brennen liess? Auja. :)

  7. 7
    fahrschulbögen says:

    er hätte auf einen parkplatz warten sollen. dann wäre doch bei “ einem “ Bierchen alles locker gewesen.

  8. 8
    fahrschul-bögen says:

    An fahrschulbögen: also es ist viel lieber ein wennig abwarten auf dem Parkplatz – das ist klar, aber doch nicht mit promillchen zusammen… Aber die Problematik sehe ich hier auch nicht: wenn er mit seinem Führerschein noch birchen aus dem Kofferaum holt und noch das Motor abstellt, dann ist alle verständlich.