Aus einem Anhörungsbogen in einer Bußgeldsache:
Bitte senden Sie den Fragebogen innerhalb einer Woche nach Zugang dieses Schreibens an die oben genannte Dienststelle zurück, selbst wenn sie von Ihrem Zeugnis-/Aussageverweisungerungsrecht Gebrauch machen. Sie vermeiden dadurch weitere Ermittlungen.
Ja und? Solange der Mandant nicht selbst ermitteln muß, dürfte ihm das gleichgültig sein, ob die oben genannte Dienststelle nun weiter ermittelt oder nicht.
„weitere Ermittlungen“ heißt, zumindest hier in NRW, daß in ein paar Tagen der Dorfsheriff bei einem anklingelt und ermittelt, ob man wirklich da wohnhaft ist und man sich selber ist. Nebenbei wird er auch ein paar Fragen zur Sache stellen.
Selbst erlebt, nachdem ich den Zeugenfragebogen zu einer kleineren Verkehrs-OWi (irgedwas um ca. 20+ agO) in der blauen Tonne versenkt hatte.
Nicht nur in NRW, auch in Brandenburg.
War lustig, der Fahrer war zwar leider auch anwesend, wurde aber nicht erkannt.
Dumm nur für die Bußgeldstelle, dass das Owi-Verfahren nicht gegen Unbekannt sondern gegen den Halter lief. Da kam dann alles zusammen. Verjährung, Zeugnisverweigerugnsrecht und letztlich natürlich die Einstellung.
Kann es im Übrigen sein, dass fast alle Owi-Verfahren der zentralen Bußgeldstelle der Polizei in Brandenburg dagegen ohne weitere Ermittlungen im Sande verlaufen!?
Das ist jedenfalls in Teilen Bayerns auch so. Die bayerischen Kollegen schauten, als das Auto meiner Mutter hier in Berlin mit phänomenalen 7 km/h zuviel geblitzt wurde, höchstselbst bei ihr vorbei um ihr das Foto zu zeigen. Mir hat daraufhin der Polizeipräsident nur Gelegenheit zur Akteneinsicht gegeben – aber die wollte ich dann auch nicht wahrnehmen.
Erstarren Sie gefälligst in Ehrfurcht!
uiuiui, weitere Ermittlungen, da macht man sich gleich ein bisschen in die Hose vor Angst.