Willkommen in Port Royale, Mister Smith.

Ich bin mir ganz sicher, eine richtige Entscheidung getroffen zu haben, als ich vor vielen Jahren zusammen mit meinem damaligen Partner eine eigene, kleine Kanzlei gründete. In so einem Laden, den der lawen4cer hier beschreibt, möchte ich nicht tot über dem Beistelltisch der Chefsekretärin hängen.

Einen habbich noch:

„Hier bist du im Niemandsland mein Guter, hier gibt es nur Monster!“

Glück gehabt.

Dieser Beitrag wurde unter Rechtsanwälte veröffentlicht.

11 Antworten auf Willkommen in Port Royale, Mister Smith.

  1. 1
    Ra Hellmann says:

    …survival of the fittest!
    Wer´s da schafft, der schafft es dann überall.
    Soll allerdings einige geben, die bei dem Arbeitsmodell die Rente nicht mehr erleben.

  2. 2
    so ein Großbudennerd says:

    Es ist auch eher unwahrscheinlich, dass so ein „Laden“ einen 40jährigen Berufsanfänger eingestellt hätte – weder tot noch lebendig.

      Gut pariert, chapeau! :-) crh
  3. 3
    Matthias says:

    Es erinnert mich an die widerlichsten Beschreibungen des Anwaltsberufs aus Grisham-Romanen.
    Was für eine Sozialisierung müssen so arme Würstchen wohl erfahren haben, um sich sowas zu geben.
    Ein entscheidender Grund, Gerechtigkeit nicht den Juristen zu überlassen.
    Und nun troll ich mich wieder.

  4. 4
    David says:

    „Wir sind schlimme Schurken. Trinkt aus Piraten, joho!“. Jeder Anwalt sollte diesen Film einmal gesehen haben.

    Und jetzt bekomm ich sicher wieder einen auf den Deckel…

  5. 5
    Ref.iur. says:

    Natürlich fordert ein Job als Associate in einer Großkanzlei viel ab, aber man darf nicht vergessen, dass der Job auch seine Vorteile bietet. Man muss sich keine Gedanken um Mandantenakquise machen, sondern bekommt jeden Monat weit mehr, als man als selbständiger Berufsanfänger überhaupt verdienen könnte, man kann sich voll auf die juristische Arbeit konzentrieren und hat nahezu alle Kommentare, Handbücher, Datenbanken, etc. zur Verfügung, man bekommt von den Admins (=nicht-Berufsträgern) den Hintern nachgetragen…

    Außerdem ist die Beschreibung von lawen4cer nicht annähernd realistisch. Die Anwälte, die in einer Großkanzlei eingestellt werden, haben in aller Regel die notwendigen juristischen Fähigkeiten. Wer dennoch nicht überzeugen kann bekommt i.d.R. zunächst viel weniger Arbeit zugewiesen als die Kollegen. Außerdem kann man anhand des Feedbacks der Partner und Kollegen häufig sehr gut einschätzen, wie die eigene Arbeit gewürdigt wird. Wer dann noch nichts merkt, der wird auch in einem anderen Job seine Probleme haben, weil es ihm an jegliche Menschenkenntnis und Feinfühligkeit fehlen muss.

    Im Ergebnis muss man wohl sagen, dass sowohl die Selbständigkeit als auch das Associate-Dasein jeweils Vorteile haben und dass es auch letztlich eine Typ-Frage ist, was man machen will (Selbstverwirklichung, eigener Chef sein vs. gesichertes, hohes Einkommen; viel Einblick in verschiedene menschliche Lebenssituationen bekommen vs. stärker juristisch-wissenschaftlich geprägte Tätigkeit, etc.)

  6. 6
    RA Will says:

    Das denke ich mir auch jeden Morgen, wenn ich in Jeans und Turnschuhen in MEIN Büro fahre;-)

    @ Ref.jur.: Sicher soweit richtig. ABER auch in den Großbuden wird nicht mehr so viel gezahlt wie früher. Von dem Geld hat man auch weniger, weil man zum Mittagessen nicht sein Butterbrot auspackt und entsprechend viele, nicht gerade billige Anzüge braucht und gesagt bekommt, welches Auto man zu fahren hat.Mittlerweile wird man auch nicht mehr nach ein paar Jahren der Plackerei Partner.
    Sicherlich eine Typfrage, aber als halbwegs geschäftstüchtiger Selbständiger wird man sicherlich nicht weniger verdienen als in einer Großkanzlei. Man muss auch bedenken, dass man als Selbständiger ganz andere steuerliche Freiheiten genießt.

  7. 7
    Larsv says:

    @ RA Will

    das mit dem gleichen Gehalt als halbwegs geschäftstüchtiger Selbstständiger wage ich dezent zu bezweifeln.

  8. 8
    Großbudentante says:

    Ich weiß nicht wie und wo ich als selbstständige Berufsanfängerin rd. 4500 EUR Netto jeden Monat mir überweisen könnte. Und auch Brutto müssen 100.000 EUR auch verdient werden.
    Großkanzlei ist ein Tausch von Zeit und hoher Wahrscheinlichkeit nicht Partner zu werden gegen Geld.
    Nich umsonst gehen viele nach 1-3 Jahren. Gerne auch zum Staat mit sin kleinen OlPolster.

  9. 9
    RA Will says:

    @larsv: ok, lassen wir das „halbwegs“ weg. Wer nach ein paar Jahren nicht zumindest das Einstiegsgehalt in einer Großbude einspielt sollte sich Gedanken über sein Marketing und seine Kostenquote machen. Ich gehe jetzt einfach mal von runden 100 T Brutto in einer Großkanzlei aus als Anfangsgehalt, wobei ich mir nicht sicher bin, ob die noch soviel zahlen. Der letzte meiner Bekannten ist schon vor ein paar Jahren ausgestiegen.

  10. 10

    […] Dem könnte man jetzt leichtfertig entgegenhalten, dass es sich dabei vermutlich um junge Leute handelt, die den ersten Kontakt mit der rauhen Realität des Arbeitsmarktes – zumindest theoretisch – noch vor sich haben – aber nein. Wer tatsächlich eine Festanstellung ohne vorherige Probezeit sondern mit garantierter Festanstellung möchte – und das noch in einem Umfeld, wo Büroklatsch nicht existiert, der ist als Bewerber z.B. beim Kollegen Hoenig gern gesehen. […]

  11. 11
    Christian says:

    Ja, ja. Wie sagt die Mutti zu den Leuten, wie dem Enforcer und drängelnden BMW-Fahrern in der 30-er Zone: „Ganz, ganz dicke Eier.“