Monatsarchive: Mai 2011

Das Urteil wird für den 31. Mai erwartet

Nach Schluß der Beweisaufnahme war am 19.05.2011 die Staatsanwaltschaft mit ihrem Plädoyer an der Reihe. Ein paar Tage später, am 24.05.2011 hatte die Verteidigung von Herrn Kachelmann das Wort.

Nun wird das Gericht beraten, um dann am 31.05.2011 das Urteil zu verkünden. An die Anträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung ist das Gericht dabei nicht gebunden.

Was kommt dabei heraus?


     

 

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Hinterhofkanzlei

Für „Innenaufnahmen“ am 23.05.2011 haben wir die Wanne auf den Hinterhof unserer (immobilen) Kanzlei gestellt.

 

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Und Käse ist ein Gemüse

Die Berichterstattung in der heutigen Ausgabe der BILD-Zeitung, wonach Handelsvertreter der Hamburg-Mannheimer auf sog. Top 5 Reisen Kokain konsumiert hätten, ist unwahr. Die von der BILD-Zeitung veröffentlichten Fotos zeigen ein Trinkspiel mit Salz, Tequila und Zitronensaft. Dazu gehört das Einschnupfen von Salz durch die Nase.

Quelle: Alexandra Klemme, ERGO Versicherungsgruppe AG

Die Hamburg-Mannheimer hat in der letzten Zeit ein nur mäßig gutes Erscheinungsbild in den Medien.

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Jetzt geht’s los.

In gut zwei Stunden dürfte ich es hinter mir haben: 36,5 km und 708 Höhenmeter. Hoffentlich. 8-)

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Tomatensalat ohne Tomaten

Ich bin mir nicht sicher, ob das Zeug, was der Erfinder dieser „Fleischwurst ohne Fleisch“ bei seiner Arbeit geraucht oder sonstwie zu sich genommem hat, rezeptfrei zu bekommen ist. Übrigens: Auf dem selben Mist Humus gewachsen ist übrigens der Leberkäse ohne Leber.

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Ein freies Land

Gut, daß man mittlerweile auch mit einem Adolf Hitler Werbung für sich machen darf. Irgendwann muß ja auch mal Schluß, nicht?!

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Herr Venten von der Protection One

… hat sich augenscheinlich verwählt. Die Sache wurde einvernehmlich geklärt.

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Strichlisten bei den Drückerkolonnen

Einem Bericht der Berliner Zeitung zu Folge wurden Mitarbeiter der Hamburg Mannheimer International (HMI) – die mit dem Herrn Kaiser – für ihre erfolgreichen Dienste belohnt. Nicht in der Art, wie Versicherungsvertreter es sonst gewohnt sind; die Ergo-Versicherung hat sich etwas ganz besonderes ausgedacht:

Etwa 100 Mitarbeiter der HMI haben 2007 an einer vom Unternehmen bezahlten Sex-Orgie in Budapest teilgenommen, die als „Belohnung“ für die erfolgreichsten Mitarbeiter gedacht war.

Nicht einfach so, sondern fein ausdifferenziert, je nach Dienstgrad: Die 20 Prostituierten …

… wurden mit verschiedenfarbigen Bändchen ausgestattet. Rote und gelbe Bändchen gab es für Prostituierte, die allen Anwesenden zur Verfügung standen und Hostessen, die nur zur Unterhaltung dienen sollten. Die dritte Gruppe, Prostituierte mit weißen Bändchen, standen demnach nur den Vorständen und den „Besten der Besten“ aus der Vertriebsgruppe für Sex zur Verfügung.

Und damit die Geschäftsleitung das dann am Ende auch ordentlich abrechnen kann – oder vielleicht hat man sich auch insoweit am Leistungsprinzip orientiert – wurde eine Art Strichliste geführt:

Die Prostituierten sollen nach jedem „Kontakt“ mit einem HMI-Mitarbeiter einen Stempel auf den Unterarm erhalten haben. „So wurde festgehalten, welche Dame wie oft frequentiert wurde“.

Unterarm, na wenigsten am Unterarm, und nicht an einer anderer Stelle.

Übrigens, bevor ich’s vergesse: In sieben Monaten beginnt wieder die Zeit der beliebten weihnachtlichen Betriebsfeiern.

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Siebentakte

Die Staatsanwaltschaft schickt uns die Ermittlungsakten:

Soweit, so erfreulich. Wenn man sich dann aber mal anschaut, daß die Siebentakte die siebte Kopie von sechs Leitzordnern darstellt, wird das mit der Frist von drei Tagen für die Rückgabe verdammt eng.

Meinen Vorschlag, die Akten auf der Behörde einzuscannen und den Verteidigern eine CD zu übermitteln, beantwortete der Staatsanwalt in einem Brief:

Eine digitalisierte Akteneinsicht kann, was ich bedauere, nicht gewährt werden. In der Sache ist es richtig, dass eine Akteneinsicht im Wege der Übersendung von Datenträgern mit eingescannten PDF-Dateien gerade in Umfangsverfahren der Wirtschaftskriminalität für alle Seiten eine sinnvolle Erleichterung darstellen würde. Nach der für die Staatsanwaltschaft Potsdam und die anderen Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg verbindlichen Rechtsauffassung sind jedoch die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Art der Akteneinsicht noch nicht gegeben, weshalb es mir versagt ist, diese Vorgehensweise zu wählen.

Auch in Hamburg, Berlin, Hessen und Niedersachsen gibt es keine rechtlichen Voraussetzungen für digitalisierte Ermittlungsakten. Gleichwohl ist man (zumindest) in diesen Bundesländern pragmatischer: Sie bieten den Verteidigern die elektronische Akteneinsicht an und die (meisten) Verteidiger akzeptieren dies. Ganz ohne rechtliche Grundlagen. Aber die Brandenburger waren schon immer was ganz Besonderes.

Wenn der Bundesgesetzgeber dann irgendwann einmal mit einer Rahmen-Regelung in der StPO fertig ist, damit anschließend die Landesgesetzgeber die Details regeln können, ist die digitale Akteneinsicht mit Sicherheit veraltet und die derzeit lebenden Verteidiger arbeiten beim jüngsten Gericht.

Update
Fertig!

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Haftempfindlichkeit, tralala.

Wie ein Mensch sich fühlt, den man aus dem prallen Leben gepflückt und in eine Haftanstalt gesteckt hat, konnte man an den Bildern sehen, die in den vergangenen Tagen von Herrn Dominique Strauss-Kahn veröffentlicht wurden. Er sah ziemlich mitgenommen aus, was durchaus verständlich ist.

Aber es gibt auch Menschen, die eine Untersuchungshaft recht gut wegstecken. Ich zitiere aus einem Brief, den mir ein Mandant aus der Untersuchungshaftanstalt geschickt hat:

Hier geht es mir durchaus gut, und ich sinniere oft und gerne über den Sinn des Lebens, den ich wohl in einem Buch von Leonard Cohen gefunden haben. Ich möchte ihn folgend gerne zitieren:

„I´ve found it, friends. I´ve found it tonight …

I have finally unwound the religions and the philosophies to their essence, to the very kernel of their meaning.

Yes!

I know what it´s all about.

And here it is:

Doo-damm-damm; Da-doo-damm-damm.“

U-Haft schafft Rechtskraft. Der blöde Spruch stimmt nicht in jedem Fall.

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