Monatsarchive: Juni 2011

Spießer!

Gefunden und von mir photographiert an der Hauswand einer Eisdiele in der Nähe der Admiralbrücke.

Erinnert mich ein bisschen an den Slogan der damals schon Gestrigen in den Siebzigern: Geht doch rüber!

 

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NPD – Spenderliste

Vor ein paar Tagen waren ein paar böse Menschen auf dem Server der NPD. Verbotenerweise, natürlich. Üble Hacker also. Und die haben sich dort bei den Nazis Parteimitgliedern umgesehen. Und sich ein paar Namen notiert. Von den Leuten, die der Nazipartei NPD Geld geben haben für ihr dummes Geschwätz ihre Parteiarbeit.

Nun findet der Netzbürger, der sich ein wenig umschaut, unter der Adresse http://goo.gl/OZ016 eine Liste vermeintlicher Spender mit allem Drum und Dran, also mit ihren Namen und Adresse, inkl. Pfeil auf die jeweilige Adresse.

Das ist natürlich zu verurteilen als eine unzulässige Persönlichkeitsverletzung. Zumindest für diejenigen, die versehentlich

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auf diese Liste geraten sind.

Wir leben in einer grausamen Welt.

Update:
Weiterführende Hinweis gibt es unter http://nn-crew.cc/npd/

 

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Kostenfalle für den Verteidiger

Unsere Kanzlei ist in Sachen „Kostenfallen“ bereits seit 2005 unterwegs. Nein, wir stellen keine Fallen, sondern wir verteidigen solche Leute, denen man vorwirft, betrügerisch  an das Geld anderer Leute herankommen zu wollen.

Ich muß sagen, wir (und auch andere Kollegen, die solche Verteidigungen betreiben) waren dabei auch recht „erfolgreich“. Jedenfalls ist es bislang zu keiner nennenswerten Verurteilung wegen Betruges gekommen, weil es eben kein Betrug ist. Jedenfalls erst einmal bis heute.

Zu solchen Verteidigungen gehören natürlich auch Selbstversuche. Ich habe mich mehrfach mit verbundenen Augen vor den Computer gesetzt, den Monitor mit dem „Gesicht“ zur Wand gedreht und dann die einschlägigen Seiten im Netz aufgesucht. In einigen Fällen habe ich mich sogar noch unter den Schreibtisch gesetzt und die Tastatur rückwärts von unten bedient.

Trotzdem: In allen Fällen habe ich den Hinweis auf die Kosten entdeckt und habe bislang auch noch keine Post von Inkassounternehmen bekommen.

Es scheint aber immer noch einige Unternehmen zu existieren, die wir noch nicht verteidigt haben. Sei es, weil sie noch keinen Besuch von der Staatsanwaltschaft bekommen haben, oder weil sie uns schlicht (noch) nicht kennen. So ein Unternehmen ist nun an uns herangetreten:

Ich habe dieses auf Altpapier gedruckte Schreiben sofort mit verschlossenen Augen in den Tresor unseres Serverraums gelegt, ihn abgeschlossen, mir meine Augenbinde angelegt und mich unter den Schreibtisch gesetzt.

Trotzdem, ich habe ihn entdeckt, den Kostenhinweis:

Ich räume ein, es ist nicht jedermanns Sache, die Augen aufzumachen, bevor man eine „rechtsgültige Unterschrift“ unter einen Auftrag setzt.

Aber es kann doch nicht Sache der Richter sein, dort „Trottelschutz“ zu gewähren, wie es der Kollege Siebers zutreffend nennt, wo man das Problem mit wenigen Grundschulkenntnissen schlicht vermeiden könnte.

Diese angeblichen Abofallen entsprechen ungefähr dem Niveau der Fallen, die ich als Indianer im Alter von 4 Jahren auf dem Hof der Gagfah-Siedlung  gestellt habe, in der meine Großeltern gelebt haben. Offenbar soll die Schwelle zur Strafbarkeit eben auf dieses Niveau abgesenkt werden.

Schau’n wir mal …

 

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… und andere Verbrechen und Vergehen

Aus einem Haftbefehlsantrag:

Die Staatsanwaltschaft schöpft aus dem Vollen.

 

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Jörg Kachelmann spricht mit Sabine Rückert

Jörg Kachelmann redet zum ersten Mal seit seinem Freispruch über sein Frauenbild, über wahre und falsche Freunde – und darüber, warum er heute Knastbrüdern mehr vertraut als Polizeibeamten.

Quelle: Zeit

Ob das so gut ist, bereits vor Eintritt der Rechtskraft (schon wieder) mit der Journaille zu reden? Aber Herr Kachelmann scheint da ja keine Berührungsängste zu haben.

 

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Notruf der Woche

Aus der Telefonnotiz:

Anruferin bittet um RR.
Betr.: Neue Sache.

Ein Bekannter hat ihre Tür eingetreten und will den Schaden nicht zahlen. Leider hat sie keine Kontakdaten von der Person.

Das war um 03:24 Uhr.

 

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Zu Wasser, zu Land, in der Luft

Ein befreundeter Kollege (1/4) bietet an:

…  bundesweit tätig, ich komme zu Ihnen mit PKW, Motorrad, Bahn, Flugzeug oder Schiff, wenn es sein muss

Ich hätte da noch eins draufzulegen:

Bild: © sportograf

 

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Der Hausmaister

Zumindest die Unterschrift sieht ziemlich professionell aus.

 

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Der Brief des Richters an den Verteidiger

Auf der Mailing-Liste der Rechtsanwälte reklamierte ein junger Kollege das Schreiben eines Richters in einer Bußgeldsache. Der Verteidiger hatte ergänzende Akteneinsicht beantragt und daraufhin Post vom Bußgeldrichter erhalten:

… dass sich die Akte seit der letzten Akteneinsicht nicht wesentlich verändert hat. Einer neuerlichen Akteneinsicht bedarf es daher nicht.

Der Kollege argwöhnte, der Richter verweigere ihm zu Unrecht die Akteneinsicht, und er machte sich Gedanken, wie er am besten die Interessen seines Mandanten durchsetzen könne. Dazu befragte er die Schwarm-Intelligenz der Anwaltsliste:

Reicht das für einen Ablehnungsantrag aus? Seit wann entscheidet denn der Richter, ob und wann eine Akteneinsicht erforderlich ist??

Da ich mich nun seit vielen, langen Jahren auch auf den Fluren der Bußgeldgerichte herumgetrieben habe, wollte ich dem Kollegen ein wenig weiterhelfen:

Die Verkehrsrichter sind manchmal ungewollt etwas ruppig; wenn ich als Richter so einen Mist permanent bearbeiten müßte, wäre ich es wohl auch.

Was Ihnen der Richter eigentlich mitteilen wollte … ich übersetze es mal:

Lieber Verteidiger, lieber Kollege,

ich weiß, daß es für uns beide eine ganze Menge schöne Beschäftigungen gibt, denen wir viel lieber nachgehen würden, als uns über dieses bedeutungslose Zeug zu streiten. Zum Beispiel ein Biergarten- oder Baggerseebesuch. Leider muß ich hier in diesem vorsintflutlichen Amtsgericht meine Brötchen verdienen und kann nicht mit Ihnen gemeinsam den sonnigen Nachmittag verbringen.

Aber damit wenigsten *Sie* die Gelegenheit haben, sich ein Eis zu kaufen und sich in den Park zu setzen, möchte ich Ihnen mitteilen, daß sich seit Ihrer letzten Akteneinsicht nichts Relevantes getan hat. An meinen langweiligen Dezernatsverfügungen haben Sie ganz bestimmt kein Interesse.

Vergessen Sie die doofe Akte und gehen Sie mit Ihrer Mitarbeiterin ins Kino oder so. Denken Sie dabei an mich armen Schlucker, der hier im Altbau an einem Plastiktisch vor sich hinbrüten muß.

Ich wünsche Ihnen eine entspannte Zeit und freue mich, Sie demnächst in der Hauptverhandlung begrüßen zu dürfen. Wenn der Termin nach Ihrem ausfällt, haben wir vielleicht Gelegenheit für eine Tasse Caffè beim Italiener gegenüber.

Bis bald und freundliche, kollegiale Grüße
Ihr auf Ihren Job neidischer Kollege, Richter am Amtsgericht.

Liebe mitlesende Ordnungswidrigkeitenrichter, liege ich mit meiner Übersetzung nicht richtig? :-)

 

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Erschütterndes Exempel in Dresden

Da möchte wohl der Gardekorps die Generalstaatanwaltschaft ein Exempel statuieren:

Eine Anklage der Betreiber könnte auch in der Öffentlichkeit das Bewusstsein dafür schärfen, dass es sich bei solchen Websites nicht um Kavaliersdelikte handelt.

Daß eine Verurteilung dann auch vor dem Hintergrund knackiger wirtschaftlicher Interessen erwünscht wird, liegt auf der Hand:

Die GVU hegt darüber hinaus die Hoffnung, dass die Polizeiaktion gegen Kino.to „eine gewisse Erschütterung in der illegalen Szene bewirken“ werde.

Quelle: heise online

Update (20:40 Uhr):

Die Domain GVU.de ist immer noch kaum erreichbar. „Sie wurde durch einen so genannten DDoS-Angriff lahmgelegt“.

berichtet Meedia. Warum wundert mich das jetzt nicht?

 

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