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Monatsarchive: Juli 2011
Werbung für Brandstiftung
Aus dem Posteingang – „An die Geschäftsleitung“:
Ich hätte nicht gedacht, daß es die noch gibt: Werbung mit Zündhölzern. Kein schlechter Gedanke, Streichholzwerbung durch einen Strafverteidiger …
Der Strafverteidiger empfiehlt – 13
Steuererklärung auf einem Bierdeckel
Ich habe gestern die Unterlagen von meinem Steuerberater bekommen, die noch unterschrieben und ans Finanzamt geschickt werden müssen.
Die Steuererklärung habe ich vor dem Versand eingescannt:
Ich möchte den Bierdeckel sehen, der den Inhalt dieser 110 DinA4 Seiten aufnimmt. Aber ich freue mich über Politiker, die Visionen haben.
Der Strafverteidiger empfiehlt – 12
Knast-Lektüre
Der Mitangeklagte – vorgeführt aus der Untersuchungshaftanstalt – vertreibt sich in den Verhandlungspausen die Zeit mit Lesen:
Das sieht jetzt nicht danach aus, als rechnete er noch mit einem Freispruch.
Selbstmord des Rechtsstaates
Es geht fast immer daneben, wenn Menschen über etwas urteilen, das sie nicht kennen. So ist es auch nach dem Massenmord in Norwegen
… kommentiert Rechtsanwalt Udo Vetter zutreffend auf ZDF-Hyperland.
Herr Vetter kritisiert die unqualifizierten Schnellschüsse, die einige Law-And-Order-Politiker aus der Hüfte abgeben. Er zeigt auf, wohin deren verantwortungsloses Handeln führen wird.
Lesenswert!
Litigation-PR durch Ermittlungsbehörden
Presseerklärung zur mutmaßlichen Pressemanipulation durch Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit einer U-Bahnschlägerei.
Herausgeber: Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
Seit mehreren Wochen kursieren in den Medien und dem Internet Aufnahmen einer Gewalttat auf einem U-Bahnhof in Berlin. Die Aufnahmen wurden von den Ermittlungsbehörden veröffentlicht, vermeintlicherweise zu Fahnundungszwecken. Verheimlicht wurde hierbei offenbar die von Beginn an bekannte Vorgeschichte zu der Tat. Das spätere Opfer war offenbar durch seine vorherigen Handlungen mitursächlich für die spätere Eskalation. Diese Eskalation soll hier nicht bagatellisiert werden, jedoch steht der Sachverhalt nun in einem anderen Licht da. Eine deutlich besser zu Fahndungszwecken geeignete Aufnahme exisiterte. Diese Aufnahme wies keine Schlägerszenen auf. Sie wurde nicht veröffentlicht.
Diese gewählte Vorgehensweise wird den Anforderungen, die an eine objektive Ermittlungsbehörde zu stellen sind, nicht gerecht. Diese Vorgehensweise ist geeignet, den Verdacht manipulativen Verhaltens hin zu einer Emotionalisierung der Gewaltdebatte zu wecken. Daneben wurde die Öffentlichkeit erheblich verunsichert. Richter werden öffentlich an den Pranger gestellt. Zur Sachlichkeit mahnendende Veranwortliche wurden verhöhnt.
Die Strafprozessordnung regelt klar unter welchen Voraussetzungen Abbildungen von Beschuldigten in die Öffentlichkeit gelangen dürfen. Wegen der besonderen Grundrechtsrelevanz der Veröffentlichung unterliegen entsprechende Anordnungen regelmäßig dem Richtervorbehalt. Es gilt aufzuklären, ob der prozessual korrekte Weg vor Veröffentlichung der Bilder eingehalten wurde und insbesondere, ob zur Entscheidung berufene Personen vor ihrer Entscheidung umfassende Kenntnis vom vorhandenen Bildmaterial hatten
Peter Zuriel
für den Vorstand
Die Presseerklärung als Datei im PDF-Format gibt es hier.
Verkehrsberuhigung am Lausitzer Platz
Nachdem die wenig freundlichen Ordnungshüter meinten:
hat sich ein mutiger Kandidat der Wanne erbarmt und sie aus der Ohlauer Straße weggefahren:
Nun steht sie am Lausitzer Platz und reguliert dort den Verkehr in der Tempo-30-Zone. Die Autofahrer sind dort erstaunlich diszipliniert, wenn sie die Wanne von Weitem erkennen. Der Beitrag der Kanzlei zur Verkehrsberuhigung.