Monatsarchive: Juli 2011

Gefährlicher Kaffeesatz-Leser

Auf Welt-Online ist ein Interview mit dem Psychologen Christian Lüdke zu lesen, der ein paar Stunden nach der Tat ein Psychogramm des (geständigen) Täters liefert. Ohne mit ihn gesprochen zu haben, ohne ihn überhaupt zu kennen, allein aufgrund von Informationen, die er aus den Medien gewonnen haben kann.

Psychologe Lüdke:

Aus seinen Äußerungen im Internet wissen wir … Das genau ist Teil seines Plans … Ihn treibt offensichtlich die Vision … Möglicherweise hat er schon frühzeitig erkennen müssen …  Er distanziert sich von der Gesellschaft und zieht sich in seine radikale Fantasiewelt zurück. Mit seiner Tat verwandelt er das Gefühl von Ohnmacht in ein kurzeitiges Erleben von Allmacht. Das Gefühl, Herr über Leben und Tod zu sein.

Ich weiß nicht, ob ich mich trauen würde, solche küchen-psychologischen Statements in aller Öffentlichkeit abzugeben. Wer auch nur den Hauch einer Ahnung von der Materie hat, über die Herr Lüdke hier spricht, wird wissen, daß diese Zitate (auch wenn sie aus dem Zusammenhang gerissen sind)  unter dem Begriff „Grober Unfug“ nur noch ganz schwer zu fassen sind.

Aber Herr Lüdke setzt in diesem Interview noch einen oben drauf. Er stellt auf der Basis dieser Erkenntnisse die Diagnose:

Das ist […] nur mit einer psychischen Störung zu erklären. Das ist wahnhaft.

Na, gut. Soll er doch schwätzen, was er will. Könnte man sagen. Wenn es nur dabei bliebe! Aber dann überschreitet dieser Experte des offensiven Scheinwissertums auch noch die Grenze zum Hals-ab-Kopf-ab-Alles-ab-Populismus:

Ich würde den Täter komplett von der Öffentlichkeit abschotten und in eine dunkle Zelle sperren. Wer eine solche kaltblütig geplante Tat begeht, hat für immer das Recht verwirkt, an dieser Gesellschaft teilzunehmen.

Erst spricht er – nach einem tiefen Blick in die Kristallkugel – von einer Erkrankung, einer wahnhaften psychischen Störung. Und dann schickt er den als krank diagnostizierten Mann in einen Kerker, wie im finstersten Mittelalter. Und spricht ihm – Nota bene: Ohne jegliche fundierte Sachkenntnisse, ohne Untersuchung, ohne geordnetes Verfahren – die Menschenrechte auf Dauer ab.

Im Grunde ist der angebliche Psychologe Lüdke eine arme Wurst, ein schlichter Dilettant. Aber eben auch ein furchtbarer (sic!) Hetzer, der auf Kosten der Opfer und Hinterbliebenen eine verdammt gefährliche Stimmung verbreitet – auf einer Plattform, die ihm Welt-Online und die Journalistin Claudia Ehrenstein bietet, statt ihn, diesen Propaganda-Psychologen,  von der Öffentlichkeit abzuschotten. Unerhört!

 

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Das Schimpfwort zum Sonntag

Den mußte ich einfach mal nach oben holen:

Rechtsadvokatischer Pöbelblog.

Quelle: Kommentator Troll Kat

Manche Schlichtgestalt hat dann doch ‚mal einen lichten Moment. Ich gratuliere!

 

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Häftling des Monats

Der sitzt wohl schon was länger …

 

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Eine Ansichtskarte aus der Schweiz

Wir haben die Mandantin über die Jahre in verschiedenen Bußgeldgeldsachen vertreten. Kurz bevor sie in den Urlaub gefahren ist, hat sie mich als Strafverteidiger beauftragt. Sie fühlte sich von einer Politesse ungerecht behandelt und hat darüber mit der Ordnungshüterin diskutiert. Der Inhalt jenes Gespräches wird zur Zeit von der Staatsanwaltschaft gewissenhaft untersucht, der ich dabei unter die Arme greifen soll.

Diese Mandantin grüßt uns aus der Schweiz mit einer stimmungsvollen Ansicht der Schweizer Berglandschaft.

Sie hat mich nicht beauftragt, dieses Bild der Verteidigungsschrift  in ihrer Sache beizufügen. Ich weiß auch gar nicht, was die dumme Kuh da hinter dem Parkverbotsschild soll.

 

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 11

Heute:

Der Hacker mit dem Hackerbeilchen

Der rassistische Arsch

Kino statt Streaming

Expect us!

Verbotenes aus Zellen

 

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Noch ein Haftgrund: Phantomisierung

Wie man es Staatsanwalt und Haftrichter ermöglicht, einen Haftbefehl nur mit einem Link zu begründen, kann man auf dieser Website sehen.

Genial einfach, sich für ein Leben in der Untersuchungshaft zu qualifizieren:

Die Macher von KU7 verfügen über ein ausgereiftes und praktisch erprobtes Wissen im Bereich Webmaster-Absicherung und Phantomisierung.

Die Versicherung „WEBMASTER EVAKUIERUNG“ abschließen und dann die Police am besten beim Hausbesuch dem Leiter der Durchsuchungsmaßnahme vorlegen.

Allein die Existenz dieser Versicherung führt im Einzelfall bereits zum Bejahen der Fluchtgefahr! Wie bescheuert muß man eigentlich sein, um sich so einen Mist auszudenken? Und den dann auch noch zu veröffentlichen.

Wenn man schon eine Strafvereitelung begehen möchte, dann doch bitteschön ein klein wenig konspirativer  …

 

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Mal eben ein Anderkonto

Rechtsanwälte sind verpflichtet, fremdes Geld von eigenem Geld getrennt aufzubewahren. Deswegen braucht ein Anwalt ein eigenes Konto und ein so genanntes „Anderkonto„.

Wir haben unsere Bank gebeten, für uns ein solches Fremdgeldkonto einzurichten. Gestern traf das erwartete Formular ein:

Ich werde mir dann wohl mal eine Woche auf eine einsame Berghütte zurückziehen, um den Klausel-Vordruck in Ruhe studieren zu können, damit ich keine Fehler mache, wenn ich das Vertragswerk unterschreibe.

 

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Neues Kanzleischild

Es hat nicht so richtig funktioniert mit dem

Kanzleischild-anschrauben-und-schon-kommen-die-Mandanten-in-Strömen“ .

Deswegen starten wir jetzt einen neuen Versuch: Wir werden das Kanzleischild auswechseln!

Das ist dann auch das Layout-Thema, mit dem unsere neue Website in Kürze auftreten wird.

 

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Ganz wichtiger Richter

Das Amtsgericht Tiergarten, jedenfalls die Geschäftsstellen der Abteilungen, die sich mit Verkehrstrafsachen oder sonstigem Kleinkram beschäftigen, ist überfordert. Das bekommen Strafverteidiger in Berlin vermehrt mitgeteilt, wenn sie darum bitten, Ihnen Gerichtsakten an die Kanzlei zu senden:

wird mitgeteilt, dass eine Aktenversendung innerhalb Berlins wegen starker Belastung der Geschäftsstelle leider nicht möglich ist.

Oder man liest ähnliche hilflose Kapitulationen vor der Aufgabe, eine dünne Akte in einen Umschlag zu stecken.

Dann gibt es auch Richter, die sich bemüßigt fühlen, halbe Dissertationen zu schreiben über den Anspruch des Berliner Verteidigers auf Aktenübersendung, statt das Ding schlicht zur Post aufzugeben:

wird Ihnen auf Ihren Antrag vom 21.01.2009 Akteneinsicht durch Mitnahme der Akten in Ihre Kanzleiräume für drei Tage bewilligt. Die Akten können – nach vorheriger telefonischer Terminabsprache auf der Geschäftsstelle der Abt. 123 Raum X 123 , Tel. 030-9014 1234 abgeholt werden. Ein Rechtsanspruch auf Aktenübersendung besteht nicht.

Teilweise wird dieser Sermon mit Zitaten aus Kommentaren und (Berliner) Rechtsprechung unterlegt.

Am Freitag haben wir eine neue faule Ausrede Information erhalten, warum ein Verkehrsrichter uns die Akte nicht zusenden kann:

Eine Versendung des Vorgangs durch Post oder Postdienste wird aufgrund der in der Akte vorhandenen Beweismittel sowie des Verlustrisikos abgelehnt.

Es geht um eine Bußgeldsache. Es geht nicht um ein Kapitalverbrechen, bei dem uns die Geschäftsstellen der Strafkammern regelmäßig ohne Umstände die Akten zusenden. Dort ist die Versendung der Akten der Alltag. Bußgeldakten bestehen zum größten Teil aus ausgedruckten Kopien von elektronischen Akten, die bei den Bußgeldbehörden angelegt wurden.

Aber so ein kleiner Amtsrichter am Verkehrsgericht ist eben wichtig. Jedenfalls fühlt er sich so.

 

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Wanted!

Wer ist das denn nun schon wieder?

 

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