Monatsarchive: Juli 2011

Verurteilter Strafverteidiger

Ein Rechtsanwalt darf einem Mandanten nicht zur Lüge raten. Es wäre eine Katastrophe, wenn dies alle machten. Dann könnten wir den Laden hier zumachen.

Über einen der Öffentlichkeit kaum wahrgenommenen Strafprozeß berichtete bereits am 13.07.2011 die Nürnberger Zeitung:

Ein namhafter Strafverteidiger aus München, der seinen Mandanten in einem Nürnberger Drogenprozess zu einer Lüge verleitet hatte, ist vor einer Berufungskammer des Landgerichts zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden. Außerdem verhängten die Richter ein dreijähriges Berufsverbot.

Dem Bericht ist zu entnehmen, daß die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft mit der Entscheidung der ersten Instanz gleichermaßen nicht einverstanden waren.

Es ist nun damit zu rechnen, daß zumindest der verurteilte Kollege mit der Entscheidung des Berufungsgerichts nicht einverstanden sein wird. Ein Jahr Knast und drei Jahre Berufsabstinenz – nicht ganz ohne, das Ergebnis.

Dann wird sich die Sache wohl demnächst noch ein Oberlandesgericht anschauen müssen.

Danke an den „Prozeßbeobachter“ für den Hinweis.

 

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Die Quittung des Monats

Tja, wenn man es nicht selber machen will, muß man es eben machen lassen. Und dafür wird dann auch bezahlt. Anständig.

Und irgendwann reicht das schmale Pflichtverteidigerhonorar dann auch für eine Spülmaschine … 8-)

 

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 10

Heute:

Nudelsieb im Pastafarianismus

Überdehnter Verurteilungsdrang

Unbeirrbarer Bestrafungswunsch

Keine Neulackierung eines Wasserwerfers

Wenn ihr uns hackt, sprengen wir euch in Stücke

 

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Durchsuchung beim Anwalt

Es hat mal wieder einen Kollegen erwischt, einen engagierten Strafverteidiger in einer Kleinstadt mit einem Amtsgericht, an dem empfindliche (abhängige) Organe der Rechtspflege unterwegs sind.

Dem Kollegen wird vorgeworfen, im Rahmen einer Verteidigung einen Staatsanwalt beleidigt zu haben. So wie es sich anhört, hat er eine Formulierung gewählt, die einen Richter oder Staatsanwalt aus Moabit nicht hinter ihren Öfen weglocken würde.

Also Akteneinsicht und Vorbereitung einer Stellungnahme. Noch bevor die Verteidigungsschrift die Ermittler erreichen konnte, beantragt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht den Erlaß eines Strafbefehls: Eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 50 Euro war gewünscht.

Irgendwie gefiel dem Richter das Ganze nicht so richtig. Er schickt den Antrag mit der Akte zurück an die Staatsanwaltschaft und vermerkt:

Ich bitte, die Einkommensverhältnisse des Angeschuldigten – notfalls mittels Durchsuchung – abzuklären.

Für den praktischen, juristischen Laien übersetzt: Der Richter fordert die Staatsanwaltschaft auf, einen Antrag auf Erlaß eines Beschlusses zur Durchsuchung der Kanzleiräume und der Wohnung des Kollegen zu stellen sowie Finanzermittlungen (Bankauskünfte) zu durchzuführen.

Glücklicherweise sitzt bei der Staatsanwaltschaft noch ein Jurist, der im Grundstudium aufgepaßt hat: Der zuständige Staatsanwalt schrieb dem Richter zurück, die Einkommensverhältnisse mögen gem. § 40 III StGB geschätzt werden, Durchsuchungen und Finanzermittlungen wegen dieser Beleidigung dürften unverhältnismäßig sein.

Es gibt Momente (und Richter), da packt man sich an den Kopf!

 

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Kein Anrufbeantworter

Wir haben unseren Anrufbeantworter bereits von einigen Jahren abgeschafft. Statt dessen nehmen unsere freundlichen Mitarbeiterinnen die Anrufe unserer Mandanten persönlich entgegen. Und zwar rund um die Uhr.

Das ist nicht nur Dienst am Mandanten, sondern dient auch dem Selbstschutz. Denn manche Menschen sind es nicht gewohnt, mit einer Maschine zu sprechen. In diesen Fällen kommt sowas dann dabei heraus. Und das wollen wir uns nicht antun.

 

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Lila Rassismus und Verschwörungstheorien

Ich habe mich geärgert und dem Ärger in meinem Account bei Google Plus Luft gemacht:

Falls mal jemand den Namen „Nadine Lantzsch“ liest und nicht weiß, was er damit anfangen soll, kann bei Udo Vetter (und in den dortigen Links) nachlesen, wer und was sie ist.

Das ganze halbgebildete Gesülze von Kant, Aufklärung und intellektualisierter Umcodierung hört dann schlagartig auf, wenn der Autorin oder einer ihrer Claqueurinnen der Vorwurf gemacht, eine Straftat begangen zu haben (die nicht im 13. Abschnitt des StGB geregelt ist). Und sie meint, der Vorwurf wird zu Unrecht erhoben.

Ungeheuerlich, diese Frau, die ein mühsam erkämpftes Menschenrecht (Art. 6 EMRK) auf dem Altar ihres blinden Fundamentalismus zu opfern bereit ist.

Die (meine) Aufregung hat sich nun ein wenig gelegt, deswegen möchte an dieser Stelle einen anderen Aspekt dieser „Diskussion“ in den Raum den stellen.

Frau Lantzsch kritisiert unser Rechtssystem als weiße-Männer-lastig. Da mag sie vielleicht Recht haben; ich habe mich mit solchen Fragen nicht so intensiv beschäftigt wie sie. Denn als Praktiker geht es mir nicht um einen Änderung des Systems (dann wäre ich nicht ein Berliner Strafverteidiger, sondern Politiker oder Journalist), sondern im Schwerpunkt um die Ermöglichung von Einzelfallgerechtigkeit.

Ich nehme das System zunächst einmal so wie es ist und lote die Grenzen aus, um für meine Mandanten ein akzeptables Ergebnis zu erstreiten. Nun habe ich weder „Kachelstrauß und Polassange“ verteidigt, noch Andreas Türk oder Horst Arnold. Ich kann die Prozesse (mit einer kleinen Ausnahme) nur von außen beurteilen.

Aber ich frage mich, welche Verfahrens-Alternativen hätten wir (sic!) gehabt? Wie lassen sich solche Verfahren fair führen? Nach welchen – allgemein verbindlichen – Regeln sollen Verfahren geführt werden, in denen eine Frau einen Mann einer (Sexual-)Straftat bezichtigt?

Das deutsche Straf- und Strafprozeßrecht hat ganz massive Mängel und gehört aus Sicht eines Strafverteidigers an vielen Stellen korrigiert. Aber ich kenne keine real existierende Alternative, die dem angestrebten oder auch nur  meinem Ideal einer Einzelfallgerechtigkeit näher kommt. Eine Zweiklassenjustiz, wie sie von Schwantzsch oder ihresgleichen in blinder Ignoranz gefordert wird, lehne ich ab.

Rassismus, egal in welcher Form und Farbe, ist echt Scheiße, Frau Lantzsch, und flache Verschwörungstheorien sind zur Rechtfertigung nicht geeignet.

 

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Blitzer Tunnel

So sieht das aus, wenn im Dunkeln geblitzt wird:

Keine schlechte Qualität; die Investition hat sich gelohnt. Für die Berliner Landeskasse. Und für ein paar Strafverteidiger in Berlin.

 

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Kino-Werbung auf Focus

Fundstück bei der Suche auf Focus-Online:

Sich die Werbung von Google auf die eigene Wegsite zu holen, ist nicht in jedem Fall ideal.

 

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Kino mit X

Es bleibt abzuwarten, was daraus wird. Ich kann mir gut vorstellen: Daraus wird niX. Es fehlt schlicht das Geld.

Danke an LiNa für den Hinweis.


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Knast-Kantine

Der Mandant soll in der Untersuchungshaftanstalt vernommen werden. Es ist damit zu rechnen, daß die Vernehmung sich über den ganzen Tag hinziehen wird. Der Verteidiger wird die Vernehmung begleiten.

Der Staatsanwalt rät daher vorausschauend:

Das Angebot, in der Knastkantine Mittag essen zu können, ist freundlich gemeint. Aber eine Butter-Vollkornbrots-Dose und ein, zwei Flaschen Mineralwasser im Auto könnten vielleicht den Gebrauch von Kohletabletten nach dem Kantinenbesuch entbehrlich machen.

 

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