Monatsarchive: Juli 2011

Auf ganz besonderen Wunsch …

Man trifft sich immer zweimal. Danke für die Hilfe. :-(

 

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Wie heißt das …

… wenn sich jemand schon verteidigt, obwohl er (noch) gar nicht angegriffen wurde?

8-)

Und dabei bin ich eigentlich immer recht pfleglich mit dem Autor dieses Briefes umgegangen. Aber vielleicht hat sich ja bereits mein Ruf herumgesprochen.

 

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Dummschwätzende Spammer

Diejenigen, die andere bescheißen, sind diejenigen, die am lautesten schreien, wenn sie selbst beschissen werden.

Wenn jemand eine Möglichkeit sieht, den Fax-Müll dieser Spammer dauerhaft zu unterbinden, mag hier Bescheid sagen. Tips, wie man den Laden, von dem aus die Faxe geschickt werden, in die Luft sprengt, werden auf Wunsch auch vertraulich behandelt.

 

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Bloggen in der Großkanzlei

Im (oder vom?) Enforcer waren bislang Beiträge zu lesen, die aus einer anderen Welt zu stammen scheinen: Die Welt der Großkanzleien, in der das Bloggen eher unüblich ist. Marketing wird in diesen Kreisen eben anders betrieben: Die „Innenansichten einer Litigation Abteilung“ (*) lieferten allerdings insoweit wenig Erhellendes.

Daran ist nichts auszusetzen. Denn das, was die Leserschaft vom Enforcer im übrigen geboten bekam, war in der Regel ja auch recht kurzweilig.

Eine interessante Wendung nahm das Angebot des anonymen (Hamburger?) Autoren im Juni 2010 mit dem Beginn bzw. dem Verlauf des Kachelmann-Verfahrens. Nicht mit der Häufigkeit der Rechtsanwäldin, aber immerhin bemerkenswert oft konnte ich über das strafrechtsrelevante Verhältnis zwischen Mann und Frau aus Sicht dieses Litigationisten lesen.

Nun könnte man einen Psychologen bemühen, um nach den Ursachen für diesen durchaus auffälligen Themenschwerpunkt zu fahnden. Das soll aber nicht zum Thema dieses Beitrags werden, der lediglich ein Hinweis auf eine recht lesenswerte Argumentation zum Thema Mythos 3 % – Falschbeschuldigungsquote bei Vergewaltigungsvorwürfen werden soll.

Die vom Enforcer dort verlinkten Quellen sind durchaus brauchbare Hilfen für jemanden, der nicht nur über Vergewaltigungen schreibt. Daher: Besten Dank vom kleinen Strafverteidiger in die Großkanzlei.

 

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Komplett wahnsinnige Juristen

Die Methode, Juristen auszubilden, ist seit der Zeit, als der liebe Gott dem sündigen Paar die rote Karte gezeigt hat, dieselbe: Die Azubis bekommen einen Lebenssachverhalt geschildert, der dann mit der Frage abschließt: Wie ist der Fall juristisch zu bewerten?

Hier gleich einmal ein Fall aus dem prallen Leben. Und ich wette, die (vollständig) richtige Lösung finden nur diejenigen, die knapp vor der Grenze zur Anwendung des PsychKG stehen.

Bullmannowski macht Urlaub. Er fährt aus dem postsozialistisch-grauen Einerlei des Ostens in die Oase Europas, nach Zürich. Dort gehen ihm die Augen über ob der gut gekleideten Menschen und blank geputzten Autos, die er bisher noch nicht einmal in einer Zeitung gesehen hat.

Bei einer günstig sich bietenden Gelegenheit (nicht verschlossene Tür, Zündschlüssel steckt) setzt er sich in ein solches Spielzeug, und freut sich darauf, mit diesem Luxusartikel seiner Angebeteten zuhause imponieren zu können.

Die Fahrt führt über Bayern zunächst nach Deutschland. Da auch die bayerische Polizei Spaß an leistungsstarken Verbrennungsmotoren hat, wird er nach einer geringfügig zügigen Fahrt  (sagen wir mal 40 km/h zu schnell auf der Autobahn 9 bei Bayreuth) angehalten.

Auf geht’s liebe Studenten …

1. Diebstahl, einfach: Freiheits- oder Geldstrafe.

2. Geschwindigkeitsüberschreitung: 120 Euro, 3 Punkte.

3. So, und was noch??

Ganz einfach, man muß nur drauf kommen. Und das geht wirklich nur, wenn irgendein Gendefekt vorliegt: Die freundliche Abgabenordnung sollte man niemals aus dem Auge verlieren. Bullmannowski ist ein Steuerstraftäter!

Die Fahrt mit dem Luxusschlitten von der Schweiz über die Grenze nach Bayern verwirklicht auch noch den Tatbestand des Schmuggels!

Der Bugatti Veyron 16,4 Grand Sport war außerhalb der EU, nämlich in der Schweiz zugelassen und somit „Nichtgemeinschaftsware“. In einem solchen Fall greifen die Vorschriften für eine zollfreie Einfuhr nicht.

Ein richtiges Schnäppchen für die Zöllner:

Für den exklusiven Sportwagen mit rund 1.000 PS sowie einem Wert von sage und schreibe 1,2 Millionen Euro erließ das Hauptzollamt Schweinfurt kurzerhand einen Steuerbescheid über 10 Prozent Zoll sowie 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Fahrzeugs ausgehend. Steuerschuldner ist der 28-jährige ledige Osteuropäer.

berichtet mit stolz geschwellter Brust das Zollfahndungsamt München.

Auf solche Ideen kommen normale Menschen erst nach reichlichem Genuß verbotener Substanzen. Zöllner und Steuerrechtler brauchen so was nicht.

 

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Das Ping-Pong-Spiel der Justiz

Es geht um Betrug. Um einen Standardfall, der unbedingt mal geklärt werden mußte. Und das auf dem Rücken der Angeklagten.

In Kurzform der Verfahrensverlauf:

    1.
    Urteil des Amtsgerichts Tiergarten: Wegen Betruges in drei Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten, Bewährung. 

    2.
    Berufung der Angeklagten. Urteil des Landgerichts Berlin: Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 25 EUR.

    3.
    (Strafmaß-)Revision zu Ungunsten der Angeklagten durch die Staatsanwaltschaft. Entscheidung des Kammergerichts: Aufhebung des Urteil, Zurückverweisung an das Landgericht.

    4.
    Urteil des Landgerichts: Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen, diesmal zu je 35 EUR.

    5.
    Revision der Staatsanwaltschaft zu Ungunsten der Angeklagten. Urteil des Kammergerichts: Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft hat keinen Erfolg.

Ich bin mir sicher, daß dieses Spielchen, das da mit der Angeklagten getrieben wurde, durchaus den strafprozessualen Regeln entspricht. Aber ich weiß auch, daß die Geldstrafe, die die Angeklagte da zu zahlen hat, im Verhältnis zu den Nerven, die sie bei dem Ping-Pong-Spielchen, das die Staatsanwaltschaft da mit den den Gerichten gespielt hat, das weitaus geringere Übel ist.

Der Instanzenzug als Abschreckung. Das Argument:

    Wenn sie keine Berufung eingelegt hätte, wäre es gar nicht erst soweit gekommen.

bedeutet:

    Überlege es Dir gut, ob Du von dem Recht, eine Berufung einzulegen, Gebrauch machen willst!

Das Verbot der reformatio in peius? Im Strafausspruch hier beachtet. Durch das Verfahren ad absurdum geführt.

Nachlesen kann man die Entscheidung des KG, Urt. v. 7. 3. 2011 – (2) 1 Ss 423/10 (32/10) bei Herrn Detlef Burhoff, der sie allerdings aus anderen Gründen zur Lektüre empfohlen hat.

 

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Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Jurastudenten

Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen gab kürzlich bekannt, auch gegen die Werbepartner des Streaming-Portals Kino.to vorgehen zu wollen.

berichtet Gulli unter Bezug auf ein Käseblatt den Focus.

Das könnte durchaus eine nicht ganz unerhebliche Anzahl von Unternehme(r)n betreffen, die kino.to genutzt haben, um für legale (und manchmal auch für illegale) Geschäfte zur werben.

Wie die Strafbarkeit der Werber rechtlich konstruiert werden soll, bleibt abzuwarten. Vielleicht macht sich ja schonmal der eine oder andere Jurastudent mal ein paar Gedanken … ;-)

 

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 7

Heute:

Matinales Multitasking

Beinhaart-behaarte Nigerinnen

Popeliger Fernsehmoderator

Am Schönsten, wenn sie geht.

Un-Dichter Haft-Richter

 

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Beleuchtet

Wannen-Leuchter.

Auf der Szene-Brücke am Urban-Hafen, wo die Schwäne schlafen.

 

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