Monatsarchive: Dezember 2011

Zensur im lawblog!

Unter einem Gastbeitrag, den ich für das law blog geschrieben habe, fand sich eine Beschwerde von „rura“ ein:

Zensur im lawblog! Mein Kommentar wurde gelöscht! Da scheine ich wohl den Nerv getroffen zu haben…

In mehreren (Gast-)Beiträgen hatte ich als Aushilfsblogger aus einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg berichtet, in dem ich derzeit einen der Angeklagten verteidige. Man wirft den acht Angeklagten vor, eine sogenannte „Abofalle“ betrieben zu haben. Es gefiel diesem Kommentator nicht, daß der Angeklagte, also mein Mandant, engagiert verteidigt wird.

Den „gelöschten“ Kommentar habe ich aus dem Netz genommen, den Kommentator angeschrieben und ihn gefragt, ob er mir seinen Kommentar nicht auch noch einmal per eMail schicken möchte. Leider hat er auf diese eMail noch nicht reagiert. Aber vielleicht kommt das ja noch, später, wenn er dazu noch einmal die Gelegenheit erhält.

Viele Kommentare unter den Beiträgen im Law Blog drücken Unmut aus, manche mehr, manche weniger geschickt formuliert. Die Aufgaben eines Strafverteidigers in einem rechtsstaatlich geführten Strafverfahren ist nicht für jeden gleich nachvollziehbar. Das ist ja auch verständlich, viele Verfahren wecken starke Emotionen, die nach schnellen Reaktionen verlangen. Dieser Effekt ist in zivilisierten Kreisen bekannt und gefürchtet.

Manche Alternativ-Vorschläge „kritischer“ Lawblog-Leser kenne ich aus alten Western und aus meiner Beschäftigung mit der deutschen Justiz-Geschichte. Offenbar hatte sich dieser „rura“ auch ein wenig mit der Justiz der vergangenen Zeiten auseinander gesetzt:

Sie sind also der Meinung die Nutzlosbranche braucht Ihre Verteidigung? […] „Sie sind ja ein gemeingefährlicher niedriger Lump“ schrieh Ihr „Kollege“ Freisler vor über 70 Jahren. Dem möchte ich mich anschliessen.

Es ist noch ein gutes Stück Aufklärungsarbeit zu leisten, um einer verirrten Seele wie diesem „rura“ zu erklären, was passiert, wenn man das zulassen würde, was er und seine Co-Autoren in den Blog-Kommentaren und Forenbeiträgen vorschlagen.

Bundesarchiv, Bild 151-39-23 / CC-BY-SAAnmerkung:
Roland Freisler (Bild Mitte) war ab vom 20. August 1942 bis 3. Februar 1945 Präsident des Volksgerichtshofs. In dem Saal, in dem der von rura zitierte Anwurf des „Richters“ fiel, habe ich während meiner Ausbildung Klausuren geschrieben.

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Update: Infos zum Motorradrecht

Um an diesem verlängerten Feiertagswochenende nicht den Eindruck entstehen zu lassen, unsere Kanzlei gibt sich dem Müßiggang hin, haben wir unsere Informationen über das Rechtsgebiet „Motorradrecht“ aufgearbeitet.

Es ist zwar immer noch eine Bleiwüste, aber auch ohne bunte Bilder (die ohnehin nur vom Wesentlichen ablenken ;-) ) können sich die Seiten sehen lassen. Meine ich.

Was meint das verehrte Publikum?

Die Seiten zum Tätigkeitsbereich "Motorradrecht" ...


     

 

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Polenböller in Kreuzberg

Polenböller?

Unbekannte haben am Mittwochmorgen in Kreuzberg eine Telefonzelle gesprengt. Laut Polizei wurden durch die Wucht der Explosion die Trümmer bis zu 40 Meter weit im Umkreis verstreut. Der Staatsschutz des Landeskriminalamtes übernahm die Ermittlungen wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion.

berichtete die Berliner Zeitung.

Der Verkauf der „Deutschenböller“ erfolgt erst ab dem 29.12.2011. Aber daß es deswegen Sprengstoff aus Polen sein muß? Egal, gewirkt hat er offenbar.

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Graue Hüte und Weihnachtsspenden

Nachdem im law blog gestern die Rede war von Schwarzen Hüten, die den Umgang mit Holzspielzeug von der Zahlung einer Geldsumme abhängig machen wollten, gibt es nun ein Beispiel zum Thema Grenzbereich der Hackerei:

Hacker der Online-Aktivistengruppe Anonymous sind am Sonntag offenbar in die Datenbank des US-Sicherheitsunternehmens Stratfor eingedrungen und haben E-Mail- und Kreditkartendaten von Kunden gestohlen. Ziel der Aktion sei gewesen, mit den Daten eine Million Dollar zu entwenden und diese dann als Weihnachtsspenden zu verschenken, teilten die Hacker mit.

Dies berichtete heute die Berliner Morgenpost.

Grey-Hats sollen sich nach einer gängigen Definition dadurch auszeichnen, daß sie nicht eindeutig als „gut“ oder „böse“ einzustufen sind. Das kommt natürlich auf den Standpunkt an. Ich fürchte, ein (deutscher) Staatsanwalt könnte hier eine andere Ansicht vertreten als die wohltätigen Empfänger der Weihnachtsspenden.

Der § 263a StGB (um nur eine von mehreren Bedienungsanleitungen für Strafrichter zu nennen) könnte auch für die huttragenden Robin Hoods eine gewisse Bedeutung haben.

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Verteidigung durch Schweigen

Beate Zschäpe schweigt. Sie verweigert nicht die Aussage. Sondern sie verteidigt sich durch Schweigen. Sie nimmt ein Recht in Anspruch, das ihr in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu Verfügung gestellt wird, werden muß. Auch dann, wenn sie sich gegen diesen Rechtsstaat gewandt hat, vielleicht um ihn abzuschaffen. Gerade dann, gerade deswegen.

Sie wird verdächtigt des Mordes, der Beihilfe zum Mord und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Aus dem Bundesinnenministerium ist jedoch zu vernehmen, daß der Verdachtsgrad für eine Anklage nicht ausreiche. Weil die Beweise fehlen.

Nachweisbar ist wohl, daß Beate Zschäpe sich jahrelang gemeinsam mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos „im Untergrund“ (wo das auch immer sein mag) aufgehalten haben soll. Das Aufhalten im Untergrund ist für sich genommen jedoch keine Straftat.

Wenn den Ermittlungsbehörden der Nachweis nicht gelingt, daß die Frau positive Kenntnis von den mutmaßlichen Morden hatte oder gar daran beteiligt war, dann gibt es eben auch keine „terroristische Vereinigung“. Denn § 129a StGB verlangt mindestens drei Vereinsmitglieder, sonst ist es eben kein Verein.

Die unbekannte Größe ist noch das Verteidigungsverhalten der anderen vier Inhaftierten. Verteidigen diese sich ebenfalls mit dem „nemo-tenetur“-Grundsatz, sieht das wohl so aus, daß dann am Ende „nur“ die Verurteilung wegen Brandstiftung und ein paar Kleinigkeiten auf dem Niveau von Strauchdiebstahl bleibt.

Ja, dann muß es eben dabei bleiben. Um des Rechtsstaats Willen, der weder durch das widerwärtige rechte Pack abgeschafft werden darf, noch durch die Verletzung von grundlegenden Verfahrensvorschriften, durch Bruch des formellen Rechts.

Verteidigung durch Schweigen basiert auf dem Grundsatz: Nemo tenetur se ipsum accusare – niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Dieser Grundsatz ist ein grundrechtsgleiches Recht mit Verfassungsrang. Für Beschuldigte ist er normiert in in § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO. Aufgehängt wird er aber ganz oben – in Art. 14 Abs. 3 Lit. gIPbpR (Hier ist der englische Original-Vertragstext).

Ich mag diese Nazis nicht. Aber ich wehre mich auch dagegen, daß es ihnen gelingt, den Rechtsstaat quasi über die Bande (im doppelten Sinne) abzuschaffen.

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Weih-nächtlicher Notruf

Die Anruferin läßt mitteilen:

Es geht um eine familienrechtliche Streitigkeit, um Zugangsrecht und Umgangsvereitelung. Sie möchte einen Beschluss noch am Wochenende, bittet um sofortigen Rückruf.

Es hat mir schon in den Fingern gejuckt, ihr eine SMS zu schicken, daß wir keine Familienrechtler sind, sondern Strafverteidiger und wir erst dann weiterhelfen können, wenn sie

in dieser wunderschönen Nacht
den Göttergatten umgebracht

hat.

Ich war aber dann doch höflicher … und habe ihr jemanden empfohlen, den sie morgen Vormittag anrufen kann.

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Alles drin

Kontaktdaten der Kanzlei

Wir arbeiten nun noch daran, unsere Mandanten per Mausklick nach Kreuzberg zu beamen.

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Frollein

Ich hatte schon nicht mehr daran geglaubt, daß es das noch gibt: Das Fräulein.

Herrlich!

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 20

Heute:

Kommentare deaktiviert für Der Strafverteidiger empfiehlt – 20

Neukölln, im Interesse aller Mieter

Das ist zwar kein Spielplatz, aber in 15 Jahren dann ein „vertypter“ Strafmilderungsgrund.

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