Monatsarchive: Dezember 2011

Der Kopftreter

Kreuzberg 36, Spreewaldplatz / Wienerstraße, am 1. Mai 2011 2010:

Der Polizeibeamte wurde verurteilt. Ohne öffentliche Hauptverhandlung. Per Strafbefehl. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Ach, was er bekommen hat dafür? Raten Sie mal.

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Katzenkontent im Law Blog

Ich habe es gewagt. Ich habe Jehova gesagt. Im law blog. Ganz laut. Dafür werde ich gelobt:

Ein Verteidiger von vermutlichen Internet-Abzockern schreibt im Lawblog? Mutig, mutig. Höhle des Löwen sozusagen.

Nun. Da gehörte nicht viel Mut zu. Denn der richtige und einzige Löwe ist ausgehöhlt, ernährt sich zur Zeit von asiatischem Reis und schaut sich das Ganze gelassen von der Strandbar aus an.

Und die paar Mietzekatzen, die da rumstreunen, sind eher größtenteils harmlos, wie domestizierte Katzen eben so sind.

Aber nicht nur Lob gibt es, das muß ich schon einräumen. Auch andere Meinungsäußerungen. Solche zum Beispiel:

Typen wie die Angeklagten gehören […] öffentlich aufgehangen und ausgeweidet bis sie abkratzen.

Eine nette Anregung für das Intro im Plädoyer, vielleicht.

Bild: Thomas Schaack / pixelio.de

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Die Mathematik und die StPO

Ein Kommentar unter einem meiner Blogbeiträge im law blog bedarf einer Kommentierung. Es ging um einen aufgeweckten Staatsanwalt:

Was passiert, wenn ein Angeklagter einer Ladung des Gerichts nicht folgt? Es setzt ein Reflex ein. Der 230er-Reflex: Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft beantragt den Erlaß eines Haftbefehls und bezieht sich auf § 230 Abs. 2 StPO. Wenn er gute Laune hat, beantragt der Staatsanwalt auch nur die Vorführung. Hat er in der Nacht vorher schlecht geschlafen, träumt er jetzt von einem flüchtigen Angeklagten und ihm erscheint § 112 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 StPO vor seinem inneren Auge.

Der feige(*) anonyme Hans meint dazu (am 18.12.2011 um 08:29):

Lustiger Bericht, wenn mal davon absieht, dass die Voraussetzungen eines Haftbefehls in der StPO geregelt sind und nicht vom guten oder schlechten Schlaf der Beteiligten abhängen.

Das ist – oberflächlich betrachtet – erst einmal zutreffend. § 112 StPO regelt den Erlaß eines Haftbefehls. Schauen wir uns diese Norm etwas genauer an.

Man liest dort zunächst:

Die Untersuchungshaft darf […] angeordnet werden.

Darf„. Nicht „muß“ steht dort. Der Richter, der diese Anordnung trifft, kann sie treffen. Oder eben auch nicht. Das hängt davon ab, in welche Richtung ihn die Hohe See treibt. Höflicher formuliert: Zu welchem Ergebnis ihn sein pflichtgemäß ausgeübtes Ermessen führt.

Jedenfalls muß dieser Richter dabei prüfen, ob ein Haftgrund vorliegt. Dazu gibt es auch eine Bedienungsanleitung, den Absatz 2 des § 112 StPO. Aus Einfacherdeutlichkeitsmachungsgründen zitiere ich an dieser Stelle die Nr. 2: Ein Haftgrund liegt vor, wenn

bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr),

Der Richter muß „würdigen“. Was nichts anderes heißt wie „abwägen“. Also wieder eine Entscheidung treffen, die so oder anders ausfallen kann. Nicht muß.

Diese Entscheidung betrifft einen Blick in die Zukunft. Denn der Richter muß heute die Gefahr sehen, daß der Beschuldigte morgen abhaut. Für solche Prognose-Entscheidungen gibt es äußerst wirksame Instrumente; ein solches Hilfsmittel gibt es auch in unserer Kanzlei.

Das sind also ein paar der Elemente, die die Ausgangsposition des Richters bestimmen, wenn der Staatsanwalt einen entsprechenden Antrag stellt. Natürlich darf der Richter auch über die Fluchtgefahr nachdenken, wenn der Staatsanwalt keinen Antrag stellt. Wenn er aber vorliegt, der Antrag, dann muß er, der Richter, entscheiden.

Und auch der Staatsanwalt bewegt sich in solchen Gewässern, wenn er einen Sachverhalt zu Ohren bekommt. Auch er muß gewissenhaft abwägen, ob er den Antrag stellt oder nicht. Ein Verteidiger darf sehenden Auges Anträge stellen, die unbegründet oder gar unzulässig sind. Ein Staatsanwalt darf das nicht. Er muß vorher prüfen und für sich feststellen, daß sein Antrag zulässig und begründet ist.

Also trifft auch der Staatsanwalt eine Art Ermessensentscheidung. Und das ist genauso wenig die Lösung einer Mathematikaufgabe wie die Entscheidung des Richters über diesen Antrag.

Und wer sich in der Schule bereits mit diesem undurchschaubaren Zahlenwerk der „Mathe“ auseinander gesetzt hat, weiß, daß man umso bessere Ergebnisse erzielt, je wacher man ist. Wer einen dicken Kopf hat, macht Fehler. Dasselbe gilt erst Recht für Ermessensentscheidungen.

Und deswegen ist der gute Schlaf eines Staatsanwalts entscheidend für den Ausgang eines Strafprozesses, lieber Hans.

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Winterlager

Wenn man sich das Wetter anschaut, war es eigentlich zu früh. Seit dem 1. November bereits steht die Wanne im Winterlager:

Die Wanne im Winterlager

Das hängt mit dem Saison-Kennzeichen (03 – 10) zusammen, das aus Kostengründen (Hallo, Finanzamt! :-( ) sinnvoll erschien.

Der Winter wird (wieder) dazu genutzt, das alte Schätzchen ein wenig aufzumöbeln. Und irgendwann wird es das H-Kennzeichen geben. Dann kann die Wanne auch den Altweiber-Sommer nutzen und dem Transport von Weihnachtsbäumen dienen.

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Gemütliches Kreuzkölln

Neukölln ist ein Szenebezirk. Jedenfalls Nord-Neukölln. Das liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zu Kreuzberg. Deswegen meinen die Schwaben und sonstigen Nicht-Berliner, die in diesen Kiez eingefallen sind wie Attila in das römische Reich, das sei jetzt Kreuzkölln.

Diese Kreuzköllner sind ein Party-Volk. Deswegen gibt es in der Weserstraße und dem Reuterkiez reichlich neue Kneipen. Weil die Wohnungen entweder knapp oder zu teuer sind, hält sich dieses Volk vorzugsweise in diesen Kneipen auf.

Ist ja auch echt gemütlich dort.

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Gestern im law blog: Kein 230er-Reflex

Der Kommunikationsfluß zwischen den einzelnen Justizorganen untereinander ist bekannt für seine Staustufen. Was passieren kann, wenn Informationen, die die Ermittler erhalten haben, nicht an das Gericht weiter gegeben werden, habe ich gestern im law blog beschrieben.

Glücklicherweise befand sich der Staatsanwalt in einer Verfassung – ausgeschlafen und fröhlich -, die es ihm gestattete, seine Reflexe unter Kontrolle zu halten. Statt einen Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls nach § 230 StPO zu stellen, teilte er mit, daß der ausgebliebene Angeklagte „genügend entschuldigt“ war.

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Hinweis an die Feedreader

Die Blogs „Motorradrecht„, „Kanzlei-Wanne“ und „Kanzlei-Hoenig.info“ wurden zusammen gelegt und laufen nun alle unter kanzlei-hoenig.de.

Die Feeds dieser einzelnen Blogs beinhalten ab sofort den kompletten Stream des Blogs unter kanzlei-hoenig.de, den man unter www.kanzlei-hoenig.de/feed/ abonnieren kann (und sollte! 8-) ).

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Rosen für den Staatsanwalt

In dem heute noch sehenswerten Spielfilm „Rosen für den Staatsanwalt“ aus dem Jahr 1959 spielte Walter Giller den Gefreiten Rudi Kleinschmidt, den der Kriegsgerichtsrat Dr. Wilhelm Schramm während des Krieges zum Tode verurteilte hatte. Die Hinrichtung scheiterte und es kam Jahre später zum „Showdown“ zwischen Kleinschmidt und Schramm in einem Gerichtssaal der Nachkriegszeit

Der Schauspieler Walter Giller starb am Donnerstag im Alter von 84 Jahren.

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Gestern im law blog: Kirmes

Zum Thema „Gesetzlicher Richter“ habe ich ein paar Zeilen im law blog geschrieben. Es ging um eine Karussellfahrt, an der sechs bis acht Richter teilgenommen haben und an deren Ende dann die Besetzung der 8. Großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg feststand.

Vielleicht sollten die Hamburger Kollegen ein Stück ihrer Hanseatischen Zurückhaltung aufgeben und sich bei Augias, dem König von Elis auf der Peloponnes, erkundigen, wie man seine Hütte wieder auf Vordermann gebracht hat.

Photo: Luis García (Zaqarbal), 14. Mai 2006

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Vorschlag zur Aufklärungshilfe

Für den Fall, daß jemand heute noch nicht weiß, wie man sich strafbar machen kann, hätte ich hier eine Idee, die ich aus dem Spam-Ordner gefischt habe:

Our team is a unique producer of quality fake documents. We offer only original high-quality fake passports, driver’s licenses, ID cards, stamps and other products for a number of countries like:

USA, Australia, Belgium, Brazil, Canada, Italia, Finland, France, Germany, Israel, Mexico, Netherlands, South Africa, Spain, United Kingdom. This list is not full.

To get the additional information and place the order just visit our website: […]
To order our fake documents please send your enquiries to our E-mail: […]

Ich rege an, bei der Bestellung gleich eine Kopie an die zuständige Staatsanwaltschaft zu senden. Das macht denen die Arbeit noch leichter, so daß es dann – neben dem Strafmilderungsgrund i.S.d § 46 StGB „Extrem dämlich“ – auch im Rahmen der Aufklärungshilfe nach § 46b StGB einen Nachlass bei der Strafzumessung geben dürfte.

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