Monatsarchive: Dezember 2011

Der Strafverteidiger empfiehlt – 19

Heute:

Zusammen getragen von RRef. Sebastian Schmidt, LL.M.

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Ghost-Writer

Der Düsseldorfer Kollege Udo Vetter schreibt nicht mehr selbst in seinem Lawblog. Er hat sich nach Asien abgesetzt und läßt nun einen Aushilfsblogger für sich texten. Keine schlechte Idee. Sollte ich vielleicht auch mal machen … irgendwann.

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Hey, alles glänzt, so schön neu …

Es ist wie der Einzug in die neu renovierte Wohnung. Es ist Grund drin, aber es fehlt an der einen Ecke noch die Fußleiste, eine Steckdosenabdeckung muß noch montiert werden und das Fenster in Gästetoilette klemmt.

So auch hier: Die Performance macht noch nicht so richtige Freude, der eine oder andere Text fehlt noch, im Blog gibts auch noch Nachholbedarf.

Aber ich meine, wir können schonmal einziehen. Den Rest erledigen wir dann beim Drin-Wohnen. 8-)

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Kurze Pause

Ich habe zur Zeit auf drei anderen Baustellen ein Fulltime-Programm, mit dem man auch sechs Leute rund um die Uhr beschäftigen könnte. Zudem wird hier im Untergrund des Blogs heftig gewerkelt.

Wenn es also in den nächsten Tagen nur bei der „Konkurrenz“ etwas zu lesen gibt: Ich – und das Blog – bleibe im und am Leben.

Bis nachher also …

 

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Hintergründige Ethik

Wir haben es in Berlin mal wieder mit dem prallen Leben zu tun. Da wird ein Notar zum Justizsenator gemacht und ein paar Tage später ist er wieder Notar. Nicht weiter schlimm, kann man denken. Dann sucht man sich eben mal schnell einen neuen.

Über die genauen Hintergründe für dieses Rein-Raus-Spiel werden wir Justizsentatorenunterworfene nichts erfahren. Als Notar unterliegt der Exsenator der Schweigepflicht, seine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Vorwürfe sind daher eingeschränkt. Was es da mit diesem beurkundeten Schrott auf sich hat, werden nur die Insider wissen.

Ein Detail aus einem anderen Hintergrund erscheint mir aber erwähnenswert. Der Herr Senator ist nicht zurückgetreten, wie die Medien derzeit berichten. Nein. Er hat den Regierenden Bürgermeister um seine Entlassung gebeten.

Haarspalterei? Nein.

Vor dem Hintergrund, daß es nur im Falle der Entlassung – nicht aber beim Rücktritt – ein Übergangsgeld für die nächsten sechs Monate gibt, scheint der Exsenator eine richtige Entscheidung getroffen zu haben. Im doppelten Sinne richtig.

Vielleicht sollten wir aber alle einmal gemeinsam überlegen, ob das, was legal ist, auch ethisch vertretbar erscheint.

 

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Ein Lied, zwei, drei

Der hier, der paßt eigentlich wieder ganz gut zu den hirnamputierten Faschisten, mit denen wir uns – gerade mal wieder – herumschlagen müssen.

 

Passend dazu ein Blick in die Zeitung:

V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes soll Kontakte zur Jenaer Terrorgruppe unterhalten und sogar Geld geschickt haben.

 

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Beschwerde der Woche

Nur mal kurz gestern Nachmittag aus der heimischen Krankenstation in die Kanzlei, um ein paar Unterschriften zu leisten. Das Wochenende sollte mir dann den Rest geben, damit ich Montag wieder fit bin.

So war der Plan. Dann kam der Blick in die „Private Post“-Kiste.

Ein Umschlag mit dem Absender der Rechtsanwaltskammer Berlin enthält in der Regel keine Werbung, sollte also erst einmal ernst genommen werden:

Der Komiker sehr geschätzte Herr Kollege Dr. Welf Haeger hat seine Drohung Ankündigung wahr gemacht und sich bei der Rechtsanwaltskammer über mich beschwert. Über mich! Ich bin erschüttert.

Die Kollegen bei der Anwaltskammer sicherlich auch. Denn sie haben das Verfahren gegen mich erst einmal in den standby modus gesetzt:

Zuerst soll mal die Generalstaatsanwaltschaft – die grundsätzlich zuständig ist für die echten[tm] Rüpel unter den Rechtsanwälten – gegen mich in Ruhe ermitteln.

Nur gut, daß meine Gastroenteritis so gut wie ausgeheilt ist. Wer weiß, was passiert wäre, wenn ich in akutem Zustand diesen Brief geöffnet hätte. ;-)

Dann warte ich mal, bis die Post aus Moabit kommt. Was ich dann zu tun habe, lese ich hier nochmal nach.

 

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Noch nicht verbotene Vernehmungsmethode

Aus einer Ermittlungsakte:

Natürlich darf die Staatsanwaltschaft versuchen, den Verteidiger dahin gehend zu beeinflussen, seinem Mandanten zum Verrat zu raten. Vor allem auch dann, weil ohne die Aussage des Mitbeschuldigten die Beweise vielleicht gar nicht ausreichen könnten. Das kann dem Staatsanwalt niemand verbieten.

Aber der Autor dieses Textes wäre der erste Staatsanwalt, dem an dem Wohl eines Beschuldigten gelegen ist, den er ohne seine Aussage noch nicht einmal anklagen könnte, weil er nichts als heiße Luft in der Hand hält. Versuchen kann man es aber mal, oder?

 

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Das Pack schließt den Teufelspakt

In der vergangenen Woche hatte ich hier den Irrsinn der Kronzeugenregelung anhand des Falls Zschäpe dargestellt. Sicher, der Beitrag war pointiert und in der von mir dargestellten Konsequenz übertrieben. Aber so weit weg von der Realität war ich dann wohl doch nicht, wie ich am Samstag in der Süddeutsche Zeitung lese:

Der Rechtsanwalt [Bönhardts damaliger Verteidiger Gerd Thaut – crh] erinnert sich, wie „kurze Zeit nach dem Verschwinden“ der drei Neonazis ein Mitarbeiter des Thüringer Verfassungsschutzes in seiner Kanzlei in Gera erschienen sei.

Der Beamte [des thüringischen Verfassungsschutz‘ – crh] offerierte demnach im Auftrag des damaligen Amtschefs Helmut Roewer einen Deal: Sollten sich die drei Flüchtigen freiwillig stellen, könnten sie mit einer Strafmilderung rechnen – sie würden nur wegen Sprengstoffbesitzes angeklagt werden und nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung.

Als „Deal mit dem Verfassungsschutz“ wird das Ganze be-/überschrieben. Ich halte es für einen Pakt mir dem Teufel.

Damit der Irrsinn ganz deutlich wird – Der Verfassungsschutz (sic!) verspricht einen Rabatt: Anklage nur wegen Sprengstoffbesitzes; nach § 40 SprengG liegt die Strafuntergrenze bei einer Geldstrafe. Die „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ ist ein Verbrechen, das mit der Mindeststrafe von 1 Jahr bis maximal 10 Jahren bestraft wird.

Da macht noch nicht einmal die Staatsanwaltschaft mit, wie die Süddeutsche berichtet. Aber nicht, weil sie das für ein unanständiges Angebot hielt. Sondern:

„Der Staatsanwalt ging davon aus, dass die Gesuchten ohnehin bald gefasst werden.“

soll Rechtsanwalt Thaut über die ablehnenden Haltung der Ermittler berichtet haben. Pustekuchen!

Wenn das zutreffen sollte, was Thaut der SZ da berichtet haben soll, dann erlaube ich mir die hier Frage: Was ist das bloß für ein widerwärtiges Pack, das da unsere Verfassung schützen will?!

Seinerzeit hat es den § 46b StGB noch nicht gegeben, trotzdem wurden solche Deals gemacht. Heute sind solche Art von Abreden auf gesetzlicher Grundlage möglich.

 

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Dreisprung zum faktischen Präjudiz

Urteile sind Einzelfallentscheidungen. In drei schlichten Schritten kann solch ein einsames Verdictum jedoch ganz flott zur h.M. (herrschenden Meinung) avancieren und damit die Vorlage für zahllose weitere „Einzelfallentscheidungen“ werden:

Erstens, ein Gericht entscheidet im Einzelfall.

Zweitens, der Kommentator hält den Fall für beispielgebend und wird, insbesondere in einem „Praktikerkommentar“ kaum ernsthaft begründen, wie er zu dieser Bewertung kommt.

Drittens, die forensischen Praktiker schließen sich der unbegründeten Bewertung an, weil die leichte Greifbarkeit des Kommentars als faktisches Präjudiz wirkt.

Quelle: Martin Rath, „Holzschnitzer“ und Journalist, in der LTO

Martin Rath erinnert in dem (sehr empfehlenswerten) Artikel, aus dem ich das Zitat entführt habe, an den 60. Todestag von Otto Palandt. Der von Rath beschriebene Dreisprung war eine Ursache für die Perversion des Rechts durch die Nazis, an der nicht nur Palandt unterstützend mitgewirkt hat.

Man mag sich fragen, warum ein führender Kommentar bis heute den Namen eines NS-Juristen trägt, für den Frauen, Juden und Demokraten in der deutschen Richterschaft nichts zu suchen hatten.

Vielleicht weil Theodor Maunz, Ernst Forsthoff und andere Juristen, die durch ihre Arbeiten als „geistige Quartiermacher“ dem NS-Regime juristische Legitimität verschafft haben, auch heute immer noch auf dem Schreibtisch eines jeden Jurastudenten stehen?

Sensible Praktiker denken daran, wenn sie mal wieder einen Kurzkommentar der Hand halten.

 

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