Monatsarchive: Dezember 2011

Kanzlei – Motto?

Da wir ohnehin an der Neugestaltung unseres Internet-Auftritts arbeiten, könnten wir doch auch gleich ein Kanzlei-Motto einführen:
 

 
Als Aufkleber an der S-Klasse könnte das allerdings zu Mistverständnissen führen, wenn er vor der Villa im Grunewald parkt.

(OK, für die Humorbefreiten unter den Lesern, hier isser, extra nur für Euch: ;-) )
 

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Kino.to – Zwei Jahre, sechs Monate Knast

Das ging recht zügig:

Für die Mitarbeit am illegalen Internet-Filmportal kino.to ist ein 33 Jahre alter Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig sprach ihn der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. Der 33-Jährige ist der erste, der im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu dem Filmportal verurteilt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 2.12.2011

Der Hinweis auf die Rechtskraft und auch auf die seit dem 6. Juni 2011 andauernde Untersuchungshaft gibt Anlaß zu der Vermutung, daß die Entscheidung des Gerichts auf eine Verfahrensabrede (vulgo: Deal) zurück zu führen ist. Ich gehe auch davon aus, daß das Gericht den Haftbefehl aufgehoben hat, um dem Verurteilten die Tür zum offenen Vollzug zu öffnen.

Es gibt eine weitere Konsequenz aus diesem Urteil: Der Verurteilte steht der Staatsanwaltschaft nun als Zeuge zur Verfügung, der sich nur unter ganz engen Voraussetzungen noch auf das Recht aus § 55 StPO berufen kann. Weil er bereits (einmal) rechtskräftig wegen seiner Tatbeteiligung verurteilt wurde, besteht wohl eher nicht die Gefahr, sich durch seine Zeugenaussage der Gefahr auszusetzen, „wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit (ein weiteres Mal) verfolgt zu werden.“

Das werden er und sein Strafverteidiger sicherlich beim Dealen berücksichtigt haben.

Die anderen Beschuldigten, gegen die noch wegen „kino.to“ ermittelt wird, werden sich in ihren eigenen Verfahren darauf einzurichten haben … der Wettlauf um den Rabatt des § 46b StGB ist im vollen Gange.

 

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Der ARAG-Vertreter bei Twitter

So sieht das aus, wenn ein ARAG-Vertreter twittert.

scnr

 

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„Die Wanne hatte Kultstatus“ …

… schreibt das Anwaltsblatt Karriere in seiner aktuellen Ausgabe.

Zugunsten der beiden anderen Kanzleien, Kollege Hans-Georg Lorenz, Rechtsanwalt und Politiker aus Berlin und die Kanzlei Rosenkranz Timm Mameghani aus Düsseldorf, die mit ihren Marketing-Konzepten vorgestellt werden, wurde in der Online Ausgabe auf ein Bild von der Wanne verzichtet.

In der Printausgabe findet man auf einer Doppelseite einen Ausblick auf die Oberbaumbrücke, eines der Wahrzeichen Kreuzbergs.

Das Wahrzeichen Kreuzbergs

Widersprechen möchte ich dem Autor des Artikels, Frank Christiansen: Die Wanne hat Kultstatus, und zwar mindestens noch weitere 30 Jahre! :-)

Besten Dank an den Fotografen Franz Brück für die professionellen Aufnahmen.


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NSU

Ich möchte an dieser Stelle mal daran erinnern, daß die Abkürzung „NSU“ bis vor ein paar Tagen eine ganz andere Bedeutung hatte.

NSU - Motorenwerke

Wenn es auch nur eine relative Kleinigkeit ist, aber dafür gehören die mordenden Dumpfbacken samt ihres behördlichen Supports an ihren empfindlichsten Körperteilen aufgehängt. Diese Verunstaltung nehme ich ihnen persönlich krumm.

 

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Auslandsreise

Aus dem Speisewagen: Tschechisches Interieur. Tschechische Bedienung. Teschechisches Essen. Teschechisches Bier. Und dann kam die Rechnung:

226 Tschechische Kronen. Hatte ich keine. Deswegen hat der Kellner mir nachgelassen, in Euro zu zahlen. Nicht aus Gutmütigkeit oder Entgegenkommen. Ich war in Deutschland, auf dem Weg von Hamburg nach Berlin. In einem tschechischen Zug.

Urlaub in Tschechien für 2 Stunden. ;-) Und lecker war’s auch.

Für Nachmacher: Das war der IC 2071, werktags ab Hamburg Dammtor um 16:23 Uhr.

 

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Willkommen im Knast

Das ist doch mal ein freundlicher Empfang!

Vorbildlich! 8-)

 

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