Über eine dämliche Anfrage der Deutschen Rentenversicherung und die entsprechende Reaktion eines Arztes berichten die Kolleginnen Iris Sümenicht und Margarete Görtz aus Bielefeld.
Ich darf Sie bitten, falls weiteres medizinisches Interesse besteht, eine Anfrage mit präzisen medizinischen Fragen zu stellen und keine sinnlosen Fragebögen durch die Gegend zu schicken.
Der Versicherer hatte sich u.a. nach den aktuellen Beschwerden und Funktionseinschränkungen einer Verstorbenen erkundigt. Es gibt Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, die denken einfach nicht nach … ;-)
Die Kritik läuft darauf hinaus, dass für Anfragen, die einen Verstorbenen betreffen, ein eigener Fragebogen konzipiert werden muss.
Da der Arzt aber doch wohl mal studiert haben muss, kann von ihm eigentlich verlangt werden, auf einen Blick zu erkennen, welche der Fragen bei Verstorbenen noch einen Sinn haben und welche nicht, zumal er den Fragebogen vermutlich nicht zum ersten Mal vor der Nase hat.
Fazit: Ein klarer Fall von dämlicher Besserwisserei (des Arztes).
@Friedemann
Naja, ich kenne eben jenen Fragebogen zu genüge und muss sagen, dass es überhaupt keinen Sinn macht ihn zu versenden, wenn die entsprechende Person bereits verstorben ist. Alles was man dann machen kann ist persönliche Daten und eventuell noch die letzten Beschwerden einzutragen. Bereits Letzteres ist jedoch nicht so einfach, da dort ja nach den aktuellen Beschwerden gefragt wird und diese ja wohl nicht mehr vorhanden sind. Mit anderen Worten, der betreffende Arzt müsste überall Wörter streichen und Formulierungen ändern, damit der Fragebogen nicht mehr so zynisch klingt. Ich kann gut verstehen, dass sich ein Mediziner weigert so etwas zu tun, nur weil die Mitarbeiter der Kasse nicht in der Lage sind zu spezifizieren, was sie eigentlich wissen möchten.
Im übrigen gehört der Umgang mit Kassen und Verwaltung im Allgemeinen nicht zum Medizinstudium, obwohl auch jeder, der später Augenarzt wird, Dinge wie Psychologie oder Soziologie belegen muss. Das Studium wird eben nur an den neuesten Forschungsstand, nicht aber an die Bedürfnisse des Berufes angepasst.
@friedemann
Ihr Faziet beruht auf dämlicher Nichtwisserei.
Bei dem Frageborgen (http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/98462/publicationFile/10223/R3214.pdf) gibt es nicht eine einzige Frage, die bei einem Verstorbenen Sinn macht, weil er für die Erwerbsminderungsrente lebender Personen konzipiert ist. Fraglich ist überhaupt, was eine Rentenversicherung über die medizinische Geschichte von toten Personen wissen muss um Witwenrente zu bewilligen.
Auch auf die Gefahr, als Spielverderber dazustehen: ohne Kenntnis, ob die Verstorbene eine EU- oder EM-Rente bezogen hat, ist die Diskussion rein spekulativ und die verlnkte Meldung nur polemisch. Wenn sich nämlich der Hinterbliebenenrentenantrag und die automatisch regelmäßig statt findende EU-/EM-Rentenüberprüfung zeitlich überschneiden oder hinreichend dicht beieinander lagen, bekam der Arzt den Vordruck nicht wegen Ermittlungen zur Hinterbliebenenrente …
Es gilt also wie immer: mit einem Bruchteil der Informationen lässt sich hervorragend reisserisch Meinung machen, die sich im Zweifelsfall nicht von der Realität beeindrucken lassen muss.
Schade :-/
Der Kommentar von PP dürfte absolut in die richtige Richtung gehen. Im Verfahren die Gewährung einer Hinterbliebenenrente betreffend dürfte eine derartige Amtsermittlung zwar nicht notwendig sein. Wer weiß aber schon – hier ist der Hoenig-Blog einfach wenig nachvollziehbar – ob es nicht z.B. um die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit für die Vergangenheit ging?
Dies Verfahren kann vom (Sonder-) Rechtsnachfolger weiterbetrieben werden, die Deutsche Rentenversicherung hätte die aus gesundheitlichen Störungen resultierenden Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit des verstorbenen Versicherten für die Vergangenheit von Amts wegen aufzuklären. Falls der Fragebogen ohne Spezifizierung des Behandlungszeitraums rausgeschickt worden wäre, wäre es evt. nicht zuviel verlangt gewesen, wenn der approbierte Mediziner – konstruktiv – mal ne tel. Rückfrage gestartet hätte statt – destruktiv – polemisch auflaufen zu lassen. Ersteres hätte evt. auch einer Patientin – der Witwe – genutzt, die von einer evt. Nachzahlung profitieren dürfte. So darf sie ggf. nächsten Monat mit dem nächsten Fragebogen wieder antanzen.
Folgt man dem Link und liest das originalschreiben des Arztes, fällt dort auf, dass das Formular irgendwo „beigefügt“ war. Ich nehme also an, dass es von der Kasse sehr wohl ein Anschreiben zu diesem Sachverhalt gegeben hat. Eine Überschneidung zweier Verfahren wie in den letzten beiden Kommentaren erwähnt, erscheint mir da sehr wenig wahrscheinlich. Eher noch ist es glaubwürdig, dass man bei der Kasse einfach nur ein falsches Formular in den Umschlag gepackt hat.
@PP und Alleswasrechtist:
Ein bisschen viel Spekulation auf einmal. Wozu?
Es geht um einen Witwer (!, ja es gibt auch Männer, die ihre Frauen überleben), der Witwerrente beantragt hatte. Das wurde von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt. Aufgrund des darauf erfolgten Widerspruchsverfahrens kam heraus, dass die Deutsche Rentenversicheung im Rahmen der Ermittlung zum Antrag auf Hinterbliebenenrente besagtes Formular an den Hausarzt verschickt hatte.
Und das ist, gelinde gesagt, unprofessionell.