Der Staatsanwalt hat den Erlaß eines Haftbefehls beantragt. Die Antragsschrift umfaßte 24 Seiten. Die schickt er nun zusammen mit „der“ Ermittlungsakte an den Ermittlungsrichter.
Manchmal habe ich auch Mitleid mit den Haftrichtern.
Der Staatsanwalt hat den Erlaß eines Haftbefehls beantragt. Die Antragsschrift umfaßte 24 Seiten. Die schickt er nun zusammen mit „der“ Ermittlungsakte an den Ermittlungsrichter.
Manchmal habe ich auch Mitleid mit den Haftrichtern.
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Und ich habe noch gelernt, dass es immer „Akten“ (also Plural) heißt, auch wenn körperlich nur ein Aktenband angelegt ist. Wie ist denn so der allgemeine Sprachgebrauch in Berlin?
Das macht nichts, denn obgleich die selbstgefälligste und objektivste Behörde der Welt hat Ihrer Pflicht auch Entlastendes zu ermitteln, macht der Umfang des entlastenden Materials nur einen Bruchteil des Aktenumfangs aus.
Das macht nichts, denn obgleich die selbstgefälligste und objektivste Behörde der Welt hat Ihrer Pflicht auch Entlastendes zu ermitteln vollumfänglich nachgekommen ist, macht der Umfang des entlastenden Materials nur einen Bruchteil des Aktenumfangs aus.
… Mitleid unnötig: hat nur 5 min gedauert (angucken, abkotzen, unterschreiben).
Ach, ich dachte, das geht nach dem Grundsatz: „Naja, wird schon stimmen…“
Wozu braucht der denn die Akten? Standardvorgang ist Stempel drunter und fertig. Soviel zum Richtervorbehalt, in der Praxis könnt’s die Staatsanwaltschaft auch gleich selbst machen.