Der Mandant hatte Pech. Er war nicht schnell genug. Sonst hätte man ihn ja nicht angehalten. Sagt er. Wenn auch etwas verschwurbelt.
Aus der Ermittlungsakte ergibt sich, daß sie Polizeibeamten vor Ort eine etwas abweichende Meinung vertraten:
Es könnte eine Aufgabe sein, an der der Verteidiger wächst. Denn mittlerweile sind die Videoaufzeichnungen von erstaunlich guter Qualität. Ob gut genug, wird sich zeigen.
Denn dann gibt es ja immer noch neben der Maschine das menschliche Versagen. Von Polizeibeamten. Wenn der Mandant Glück hat. Großes Glück.
Sonst nämlich wird es nämlich verdammt eng mit der Fahrererlaubnis. Denn den Chrysler (Ich erinnere: „… da geht der … über 300 km/h) fährt der Mandant schon eine längere Zeit …
Eins lernt der Mandant aber sicher noch. Irgendwann wird er endlich die Klappe halten, wenn er angehalten wird. Denn so geht das ja nun gar nicht.
Welches Chrysler Modell ist das denn, das über 300km/h fährt?! Mir fällt zwar als „schneller Chrysler“ der Crossfire ein aber das ist nur ein anders aussehender Mercedes SLK.
Weia, sehe ich das richtig, das die 4 Dinger alle Tatmehrheit sind? Dann hat der Mandant ja in wenigen Minuten ganze 11 Flensburger Treuepunkte gesammelt. Ich nehme an, der war vorher auch schon nicht ohne Punkte?
Haben Sie das „Ping!“ gehört? Das war das Zeichen dafür, daß es eine schlaue Idee sein könnte, mal einen Strafverteidiger mit der Rettung der Fahrerlaubnis zu beauftragen, wenn es um die Frage Tateinheit oder Tatmehrheit geht. Wenn es gelingt, das Gericht von Tateinheit zu überzeugen, dann sind es der Flens nur viere. Aber diese Frage stellt sich erst ganz am Ende. Erstmal schauen, was die Technik und die Qualifizierung der „Meß-Diener“ hergibt, dann reden wir weiter. crh
Ja. Einen Chrysler, der 300 erreicht. Wohl ein Fall des Traumlandes. :)
Ich habe gerade 31 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften zu viel.
Vielleicht hat der Mandant ein getuntes Chryslermodell?! Ansonsten wäre ich bei der Aussage “… da geht der … über 300 km/h..“ davon ausgegangen, dass auch noch Alkohol oder sonstige die Wahrnehmung beeinflussende Drogen im Spiel waren :-)
„Eins lernt der Mandant aber sicher noch. Irgendwann wird er endlich die Klappe halten, wenn er angehalten wird.“
Wie wäre es, wenn der Mandant lernen würde nicht wie eine Wildsau (1) zu fahren, oder muss er erst sich oder jemand anderen totfahren?
Dass manche Anwälte sich immer noch als Teil der Rechtspflege begreifen, wirkt auf mich bei solchen „Beiträgen“ zunehmend befremdlich.
Merke: 3 Monate ohne Schein wirken manchmal Wunder, auch bei nachgewiesener Hirnamputation.
(1) 173 km nach Toleranz sind Tacho locker 200 in einer 120er Zone. Was soll das?
@Hardy Nur, weil man einem Mandanten etwas empfiehlt bzw. sagt, wie man sich erst einmal am besten positioniert, wenn man gefasst wurde, heisst noch lange nicht, dass man die Tat an sich gutheisst. Und wenn die Exekutive ihre Arbeit ordentlich gemacht hat, wird auch ein CRH wenig ausrichten können, ansonsten macht er schlicht seine Arbeit. Der Mandant bezahlt den Verteidiger nicht für Belehrungen in Ihrem Sinn, was nicht heisst, dass man als Anwalt auch schon mal rät, sich demnächst besser zurück zuhalten.
Wenn Sie den Beitrag als Anlass nehmen, die „Rechtspflege“ und die Stellung des Anwalts darin in Frage zu stellen, haben Sie das System möglicherweise nicht richtig verstanden.
@Joerg
Vielleicht hast Du noch nicht ganz den Unterschied zwischen „Arbeit eines RA“ und „Als RA über seine eigene Arbeit berichten“ verstanden? Oder einfacher: Arbeit = RA, Blog = Journalismus“.
Daher der ganz entscheidende Absatz:
„Dass manche Anwälte sich immer noch als Teil der Rechtspflege begreifen, wirkt auf mich bei solchen “Beiträgen” zunehmend befremdlich.“
Wie Du siehst, beziehe ich mich in bei der „Rechtspflege“ eindeutig auf diesen „Beitrag“, nicht auf sein Ansinnen als RA selbst.
Chrysler 300C SRT 8 kommt auf dem Tacho wohl in die Geschwindigkeitsregion rein.
Auf lange Sicht gebe ich dem Mandanten allerdings nur eine verschwindend geringe Chance auf
sowohl auf den Besitz einer Fahrerlaubnis als auch das Erreichen der durchschnittlichen Lebenserwartung.
Tateinheit lässt sich aber sicher super argumentieren. Beginnt und endet bei solchen Knallchargen meist mit dem Drehen des Zündschlüssels…
evtl. eine Viper (Dodge = Chrysler)
Was ist so schlimm, wenn man 300 auf „freier Strecke“ fahren will?. Das ist legal :)
@ Kai
nur solange bis man nach der nächsten Kuppe auf den Familienpassat mit 3-5 Insassen knallt der grad mit 120 den LKW überholt.Und wo bitte ist noch eine Autobahn die
-wirklich frei ist?
-wirklich freigegeben ist?
> .Und wo bitte ist noch eine Autobahn die
> -wirklich frei ist?
> -wirklich freigegeben ist?
Davon gibts noch einige: z.B. der Friesenspieß (A31) auf 150km zwischen Gescher und Leer. Mit dem richtigen Auto schafft man auf dieser Strecke auch tagsüber ohne weiteres eine *Durchschnittsgeschwindigkeit* von über 200 (zugegenerweise sind die Verhältnisse aber auch wirklich optimal – topfeben, kerzengerade, mehrere km freie Sicht, kaum andere Autos).
„Durchschnittsgeschwindigkeit“ von über 200 km/h? Na dann…
Gestern noch keine Zeit,
heute gar die Ewigkeit.