Auf Krawall gebürstet

Das Amtsgericht Dresden hat mich als Verteidiger geladen. Auf morgens früh um 9 Uhr.

Ich habe ein paar Probleme mit der Anreise aus Berlin, deswegen hat unsere Mitarbeiterin für mich freundlich an das Gericht geschrieben:

um den Termin um 9:00 Uhr wahrnehmen zu können, müsste ich unter Einplanung einer möglichen Verspätung den Zug um 4:57 Uhr ab Ostbahnhof Berlin buchen. Dies bedeutet, dass ich mich um 4:00 Uhr von zu Hause aus auf den Weg zum Bahnhof machen müsste. Dies wiederum hätte zur Folge, dass ich mitten in der Nacht aufstehen müsste.

Ich möchte Sie daher bitten, den Termin am 10. November 2011 auf eine Zeit zu verschieben, um mir die An- und Abreise aus Berlin am Terminstag zu ermöglichen.

Das Gericht schreibt mir zurück:


Was erwartet so ein Richter (Ich denke mal, daß die Urkundsbeamtin mir auf seine Weisung hin geschrieben hat) eigentlich jetzt von mir?

Es gibt Verteidiger, die sind von Natur aus auf Krawall gebürstet. Und dann gibt es Verteidiger, die werden von Richtern dazu gemacht.

Here we go …

 

Dieser Beitrag wurde unter Richter veröffentlicht.

52 Antworten auf Auf Krawall gebürstet

  1. 1
    RÜdiger Rammel says:

    Ich kenne nur einen auf Krawall gebürsteten Verteidiger: den Johnny aus Kreuzberg. Wollen sie jetzt etwa in seine Turnschuhe?

  2. 2
    Johannes says:

    Ich kann beide Seiten verstehen. Klar könnte der Richter den Termin verlegen. Aber er hat bestimmt auch andere und den Sitzungstag zu planen ist auch nicht immer einfach.
    Vielleicht hat er ja schon zich Verschiebungen hinter sich?

    Andererseits ist es für Sie natürlich auch bescheiden entweder um vier aufzustehen oder sich abends in DD zu langweilen. Tipp: Die Neustadt, Lokal: Raskalnikow.

    Andererseits ist das das Los, das Bundesweite oder zumindest überreginoale Vertretung mit sich bringt.

  3. 3

    Das ist mir auch oft passiert. Ich hatte den Eindruck, daß manche Gerichte oder Richter den Gedanken der bundesweiten Tätigkeit von Rechtsanwälten nicht mögen und durch die Nichtgewährung der beantragten Terminsverlegng geben sie dem Ausdruck.

    Ich mußte einmal von Bayern nach Rostock. Wegen der 10stündigen Zugfahrt war ich wegen einer 2-stündigen Verhandlung 3 Tage in Rostock. Naja, so sah ich wenigstens eine Ecke von Deutschland, die ich sonst vielleicht nie besucht hätte.

  4. 4
    Alexandra Braun says:

    Bei der Überschrift hatte ich mit:“Frühes Aufstehen hat noch keinem geschadet.“ gerechnet. :)

  5. 5
    RA JM says:

    Es ist offensichtlich eine nicht auszurottende Unverschämtheit Gedankenlosigkeit der Damen + Herren Richter(innen), auswärtige Anwälte ohne Rücksicht auf Anreisezeiten zum ersten Termin des Tages zu laden. Eine Richterin meinte sogar, so etwas werde von Anwälten geschätzt, weil man dann „den Tag noch vor sich hätte“. No comment!

  6. 6
    Anonymer Zyniker says:

    Fahr doch einfach mit der Wanne.

  7. 7
    Das Ich says:

    Kommt ja jetzt die kalte Jahreszeit…nicht das Sie krank werden;)

  8. 8
    A.N. says:

    … neneee so geht das nicht!

    Es ist für den Anwalt unzumutbar, wenn er vor 6.00h das Haus verlassen muss. Verweis auf Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 4. Zivilsenat, Beschluss vom 03.03.2010, 4 W 249/09. :-)

    Ist mir auch mal passiert – hab auf das Urteil verwiesen und prompt wurde verlegt! Liebe Grüße aus Köllifornia!

  9. 9
    RA Laurischk says:

    Aber sooo weit ist es doch nun auch wieder nicht. ;-) 6 Uhr aufstehen und 6.30 Uhr ins Auto springen wäre die Alternative gewesen …

  10. 10
    Bert Bock says:

    äh hallo? Wenn einem das schon zuviel ist, sollte man Sachen im auswärtigen Sprengel einfach ablehnen. Ich jedenfalls möchte keinen Verteidiger, der gegenüber dem Gericht schon im Vorfeld rumnölt wegen Pippifax – das ist doch schon ein Zeichen von Schwäche gegenüber dem Gericht. Gescheite VV, Anreise am Vortag und vernünftiges Arbeitsklima vor Gericht.

  11. 11

    Ich würd mich brav für die Einladung, im richterlichen Gästezimmer übernachten zu dürfen, bedanken und anfragen, ob HP gewährt oder nur Frühstück gereicht wird ;)

  12. 12
    RA Neldner says:

    Wenn ich es gem. Az. richtig zuordne, ist der Vorsitzende eigentlich ganz vernünftig und überhaupt nicht auf Krawall gebürstet. Die Terminsverlegung wird wahrscheinlich einfach nicht in den Zeitplan an dem Tag gepasst haben. Cs spricht nicht dafür, dass allzuviel Zeit für die Sache eingeplant wurde.

  13. 13

    Ein ähnliches Spiel habe ich gerade in einer Zivilsache, wo das persönliche Erscheinen des Klägers sinnlos angeordnet wurde (7h Fahrtzeit, Vormittagstermin, Streitwert € 900). Hier versucht das Gericht wohl uns auf diesem Weg zu einem Vergleich zu „erpressen“. Meine Bitte um Abladung wurde jedenfalls mit einem Vergleichsvorschlag beantwortet (das persönliche Erscheinen bleibt angeordnet) – obgleich ich einen Vergleich direkt ausgeschlossen habe.

  14. 14
    Jonathan says:

    Die brauchen halt Devisen! ;-)

  15. 15
    Stefan says:

    Ist so ein Brief jetzt eine Bestätigung, dass das Gericht die Übernachtungskosten übernimmt? Wenn von einem unserer Kunden so eine Antwort kommen würde, hätte er nach dem Termin die Hotelrechung in der Post.

  16. 16
    Kampfschmuser says:

    Der Bruder vom Richter ist vielleicht in der Hotelbranche. Eine Hand wäscht die Andere. ;)

  17. 17
    ich says:

    So ganz verstehe ich das Problem nicht. Gehört das nicht zum Berufsbild eines überregionalen Verteidigers dazu, dass er an Sitzungen in anderen Städten teilnimmt? Und muss er nicht damit rechnen, dass diese auch mal morgens stattfinden? Wo ist das Problem, im Hotel zu übernachten? Die Hotelkosten dürften in den Gesamtkosten eines prozesses i.d.R. nur einen geringen Anteil ausmachen, oder?

    Ich freue mich auch nicht darüber, wenn ich Montags morgens vor 4 aufstehen muss, um von Norddeutschland aus rechtzeitig bei einem Kunden in der Schweiz zu sein. Aber das habe ich mir halt durch meine Jobwahl selbst eingebrockt und meckere darum auch nicht. Wenn mir das zu viel wird, werde ich meinen Beruf eben wechseln oder abändern müssen und nur noch Projekte in der Umgebung annehmen…

  18. 18
    ich says:

    PS: Hier noch eine Alternative, die vielleicht wenigstens etwas schmerzfreier ist:

    Berlin Hbf (tief) ab 05:48, ICE, Leipzig Hbf an 07:05, die Stecke Leipzig Dresden ist mit dem Mietwagen theoretisch in 1:15 zu schaffen, auch mit Verspätung usw. sollte das also in knapp 2 h kein Problem sein.

  19. 19
    Kampfschmuser says:

    @ich
    Vielleicht will (oder darf) Hr. Hoenig nicht mit dem Auto fahren.

  20. 20
    Berater says:

    Also, sowas mimosenhaftes. Ich bin auch morgens um 9 oder 10 beim Kunden im Termin. Ob in Zürich, München, London, Hamburg oder Frankfurt.
    Klar, klappt nicht immer, je nach Verbindung. Aber ein bisschen mehr Ehrgeiz kann man schon erwarten.
    Als Richter wäre ich da jedenfalls auch genervt.

    @A.N.
    lächerliches Urteil!

  21. 21
    malnachgefragt says:

    @Herrn Hoenig:
    Wieso regen Sie sich eigentlich als bundesweit tätiger Strafverteidiger über bisweilen längere oder unbequemere Reisezeiten auf? An anderer Stelle im blog haben Sie berichtet, dass Sie unbedingt eine Pflichtverteidigerbeiordnung in Garmisch-Partenkirchen haben wollten (was ist eigentlich daraus geworden?).

  22. 22
    RA JM says:

    … und mal angenommen, es kommt ein Freispruch heraus. Dann trägt die Kosten bekanntlich die Staatskasse. Wetten, dass es dann Stress bei der Kostenfestsetzung gibt, weil die Übernachtungskosten nicht als „notwendig“ anerkannt werden?!

    @ Berater: Wenn Sie meinen …

  23. 23
    Ronny says:

    Die Reaktion des Gerichts finde ich schon deswegen angemessen, weil bei der Bitte um Terminsverlegung nicht einmal angegeben wurde, welche Uhrzeit akzeptabel wäre. Soll das Gericht erstmal bei bahn.de recherchieren, welche Verbindung für den Herrn Verteidiger wohl angenehm sein könnte?

  24. 24
    mar.ble says:

    sehe das auch nicht als vernünftigen grund an, um einen termin zu verlegen. um den anwalt aber zu ärgern, hätte ich den termin so hingelegt, dass der anwalt an dem tag nicht mehr zurück kann mit zug … :-P

  25. 25
    Sanníe says:

    Warum soll das kein vernünftiger Grund sein? Was ist eigentlich ok daran, für einen Arbeitstermin – bzw. die Uneinsichtigkeit der anderen Teilnehmer – am Abend zuvor nach der Tagesschau schlafen gehen zu müssen?

    Ich kann diese Härte, mit der hier argumentiert wird, überhaupt nicht nachvollziehen. Warum kann man nicht einfach berücksichtigen, daß mit jemandem, der erst anreisen muß, der Tag/Termin eben später beginnt? Das ist doch nun wirklich kein neues Problem. (Und Arbeit nicht alles.)

  26. 26
    RA Anders says:

    Vielleicht sollte der Richter mal in die für ihn ja anzuwendende RiStBV gucken:

    „116 Anberaumung der Termine

    (3) Bei der Festsetzung der Terminsstunden wird den Beteiligten jeder vermeidbare Zeitverlust zu ersparen und daher zu prüfen sein, wie lange die Verhandlung der einzelnen Sachen voraussichtlich dauern wird und in welchen Abständen die einzelnen Termine daher anzuberaumen sind. Sind an einer Verhandlung Personen beteiligt, die außerhalb des Sitzungsortes wohnen, so sind auch die Verkehrsverhältnisse zu berücksichtigen.“

    Und das ist ja noch nicht einmal eine Holzhammerreaktion. Bitte weiter berichten!

  27. 27
    Verkehrsteilnehmer says:

    Ich erlaube mir, Ihnen fogende Verbindung zu unterbreiten:
    Fahrzeiten und -preise entsprechen dem heutigen Stand.

    Linienverkehr der Bayern Express & P. Kühn Berlin GmbH und der Regionalverkehr Dresden GmbH in Luxusomnibussen mit WC und Klimaanlage:

    Berlin, ZOB am Funkturm ab 6.15 Uhr
    Dresden, Schlesischer Platz an 8.35 Uhr

    Der Schlesische Platz ist der Platz vorm Bhf. Dresden-Neustadt. Hin- und Rückfahrt Normaltarif 32 Euro, bei Frühbuchung Aktionspreis 18 Euro.

    Dresden-Neustadt ab 8.40 Uhr mit RB Bhf Dresden-Mitte an 8.43 Uhr,
    Dresden-Neustadt ab 8.44 Uhr mit RE Bhf Dresden-Mitte an 8.47 Uhr,
    Dresden-Neustadt ab 8.47 Uhr mit S1 Bhf Dresden-Mitte an 8.50 Uhr.

    Eine Tarifzone, Einzelfahrschein 2,00 Euro.

    (Auf Wunsch sende ich Ihnen gerne einen entsprechenden Fahrschein für den ÖPNV zu, damit könnten sie sich die notwendige Nutzung eines Fahrkartenautomaten sparen.)

    Wenn Sie es schaffen den Busfahrer von Berlin irgendwie zu bequatschen oder bestechen, lässt er Sie möglicherweise auch ca. 8.40 schnell an einer der 2 Ampeln am Bhf. Mitte raus.

    Vom Bhf. Dresden Mitte zum Amtsgericht auf der Berliner Straße 13 sind es 550 m, also in 10 Minuten zu Fuß trotz 3 Ampeln gut zu schaffen.

    Zur Länge der Wege im Gebäude kann ich nichts sagen.

    Eine Alternative wäre vom Schlesischen Platz aus eines der dort wartenden Taxis zu nehmen und nach 2,5 Kilometern und maximal 10 Minuten direkt vorm Amtsgericht auszusteigen.

    Wenn Sie die zweite gelb markierte Verbindung des von Ihnen verlinkten PDF nutzen, können Sie bereits 8.42 Uhr in Dresden-Friedrichstadt aussteigen und müssten die dann nötigen 900 Meter Fußweg (ohne Ampeln) ebenfalls in 10 Minuten schaffen oder sich unter 0351 211 211 einige Zeit vorher aus dem Zug heraus ein Taxi bestellen.

    Ansonsten möchte ich anmerken, dass „Regional einkaufen“ möglicherweise nicht nur bei Lebensmitteln Vorteile haben kann.

  28. 28
    Verkehrsteilnehmer says:

    Eine Vorschau- und erst recht eine Bearbeiten-Funktion fehlen.
    Wenn Interesse an noch detailierteren Informationen, bitte über diesen Kommentar Kontakt aufnehmen.

  29. 29
    eborn says:

    Die Strecke ist ideal für Mopedfahrer. In zwei Stunden ist man da.

  30. 30
    Kannitverstan says:

    Warum soll für Anwälte etwas anderes gelten als für alle anderen qualifiziert Berufstätigen, die deutschlandweit Termine wahrzunehmen haben?? Oder glauben Sie, in der Wirtschaft fänden Besprechungen, zu denen alle von sonstwo anreisen, immer erst nachmittags statt?? Man reist so an, dass man um 23 Uhr im Hotel ist, legt sich hin und gut is.

  31. 31

    […] Rechtsanwalt Carsten Hoenig machte heute Morgen auf seine Unzufriedenheit aufmerksam. Sein Groll gilt einem Richter am Amtsgericht Dresden, der Hoenig zu einem Termin morgens um 9:00 Uhr eingeladen hat und auf die freundliche Bitte des Rechtsanwalts den Termin nicht verschieben wollte, sondern mitteilte: “Ein frühes Aufstehen kann dadurch vermieden werden, dass die Anreise am Abend zuvor erfolgt und in Dresden übernachtet wird.” […]

  32. 32
    Burschel says:

    Und wenn der Richter später am Tag terminiert, beschwert sich der Anwalt, dass er dann keine Rückfahrt mehr bekommt, die ihn vor 24.00 Uhr in sein Bettchen fallen lässt.

  33. 33
    kb says:

    @Burschel:
    Ballmann, ick hör Dir trapsen, oder ?

  34. 34
    Ralf Mydlak says:

    Ach, alles halb so wild. ;-) Das Landgericht Flensburg meinte einmal, mich für 9.00 Uhr laden zu müssen. Was letzlich hieß: irgendwann am Vorabend um 23.00 Uhr in den Zug schwingen. Das Schöne: ich war pünktlich zur Terminsstunde da. Die Kollegin aus dem Nachbarort ließ gegen 9.07 Uhr mitteilen, sie verspäte sich um 1/2 Stunde. ;-)

    Der Richter – dem bei der Terinierung irgendwie nicht aufgefallen war, dass ich aus der Hauptstadt anreisen musste – hatte im Übrigen ein Einsehen: den nächsten Termin legte er zu einer für mich passenderen Stunde. ;-)

  35. 35
    Tom says:

    Selten so gut gelacht:
    Kundentermine in meiner beruflichen Umgebung (IT- Branche) fangen grundsätzlich an, wann der Kunde das so möchte.
    09:00 bis 10:00 Uhr ist da der Regelfall und die vortägliche Anreise auch.
    Ich hätte nie gedacht, das jemand so ein Ansinnen ernst meint, bis zu Ihrem Blogeintrag.

    P:S. Und ja, in ziemlich vielen Fällen wird der Hotelaufentahlt vom Kunden natürlich nicht bezahlt.

    Wenn Sie das wirklich, wirklich ernst meinen, dann sollten Sie mal ein kleines Orientierungspraktikum in der IT- Branche machen !

    Kopfschüttel …

  36. 36
    RA JM says:

    @ Tom u.a.:
    Schon einmal darüber nachgedacht,

    – dass ein Richter kein „Kunde“ ist, der hofiert werden müsste;
    – dass es hier nicht um „Machbarkeiten“ geht, sondern um die Frage des Mitdenkens bei der Terminsplanung und die ohne Weiteres mögliche Vermeidung unnützen Aufwands, wie Zeitverlust, Hotelkosten etc. ?

    Kopfschüttel !

  37. 37
    Pascal Rosenberg says:

    @Tom:

    Auch ich arbeite in der IT-Branche, und das was sie sagen ist vollkommen korrekt. Hier liegt der Fall jedoch etwas anders. Hier geht es neben den Befindlichkeiten und Bequemlichkeiten der Anwälte ggf. auch um eventuelle Kosten.

    Und wenn wir annehmen, dass der Mandant des Herrn Hoenig eventuell freigesprochen wird, dann hat, Sie kennen das sicher aus den vielen Gerichtsshows, sämtliche Kosten und Auslagen des Angenagten die Staatskasse zu tragen. Und damit Sie und ich.

    Und das bedeutet ggf. auch, dass eben die Anwaltkosten inklusive aller Auslagen dazu zählen. Und dann fällt zusätzlich zu der Anreisegebühr ebenso noch die Hotelübernachtung an.

    So, und wenn Herr Hoenig jetzt für 20 Euro in ein Billighotel geht und das 50 anderen Anwälten bei 50 anderen Terminen ebenso jeden Tag ergeht, und die ggf. ihre Mandanten auch rauspauken können, dann reden wir über 1000 Euro pro Tag oder 365000 im Jahr die vermeidbar gewesen wären, wenn der Richter den Anwalt erst zu um 10 oder 11 bestellt hätte, was sicher auch nicht unmöglich ist.

    Es geht hier eben nicht um Wirtschaft und um einen mehrere Tausend-Euro Auftragswert, bei dem die Hotelübernachtung keine Rolle spielt. Die Hotelübernachtung bezahlen im Zweifelsfalle wir. Und da interessiert es mich schon, ob Herr Richter den Termin hätte verlegen können um somit nicht dem Anwalt einen unnötigen Hotelaufenthalt zu ersparen, sondern uns als Steuerzahler damit verbundene unnötige Kosten.

  38. 38
    Milne says:

    @ Tom (in Ergänzung zu Pascal Rosenberg):

    Und selbst wenn am Ende kein Freispruch herausspringt, ist der Versuch des Anwalts, den Termin verlegen zu lassen, vollkommen in Ordnung. Wäre ich der Mandant, würde ich mir ein solches Vorgehen jedenfalls wünschen; ich müsste ja das Hotel bezahlen, nicht der Anwalt. RA Hoenig handelt also nicht (nur) im Interesse der eigenen Bequemlichkeit, sondern (auch) im Interesse seines Mandanten. Was ist daran auszusetzen?

  39. 39
    W says:

    Sehr viel umgänglicher übrigens die Kollegen (oder zumindest einer) am LG Aachen, wo man auf meine freundliche Bitte in einer Zivilsache sofort den Termin nach hinten schob, um mir die fahrplanmäßige Anreise ab Berlin 4.30 Uhr zu ermöglichen..

  40. 40
    burschel says:

    @ kb
    schön,dass Sie sich an den noch erinnern. Danke

  41. 41
    Alleswasrechtist says:

    Anders als der geschätzte Kollege aus der Anwaltschaft kann sich das Gericht nicht aussuchen, welche (in heutigen Zeiten vor allem: wieviele) Fälle es zu bearbeiten hat. Bei der Terminsbestimmung ist – zunehmend unter Effizienzgesichtspunkten – an vielerlei zu denken; so – abstrakt – Verfahrensalter, Verfahrensbedeutung, Sachnähe, Beteiligtenidentität, Zeugenanreise, Besetzung des Gerichts, aber auch z.B. – was nur menschlich ist – abnehmende Konzentration im Sitzungsverlauf (weshalb komplexere Sachen nicht ans Ende gehörten;-)). Die Bequemlichkeit des RA kann kaum an vorderster Stelle rangieren. Da zudem – erneut abstrakt – Laienrichter zur (Mit-) Entscheidung berufen sein könnten, sollte ggf. auch bedacht werden, welchen Eindruck es erzeugt, wenn ein RA (sicher nicht der hier den Blog betreibende;-)) z.B. monatelang nichts tut oder nur an der Sache vorbei arbeitet, dann aber mit Vehemenz um Terminsverlegung ersucht.

  42. 42
    Tom says:

    @Pascal, Milne
    Die Sache mit den Kosten is gut.
    Wenn ich mich recht erinnere, sind bei Gericht mehrere Personen zwingend anwesend.
    Und einige Personen davon haben doch tatsächlich Tag mehrere Gerichtstermine.
    Und gibt es noch die begründeten Terminverschiebungen, da ein Anwalt schlecht bei mehreren Verhandlungen gleichzeitig.. Usw..

    Um was es hier geht, ist nicht die Sorge um die Kosten des Mandanten, wie rührend aber auch, hier nimmt sich jemand einfach selber viel zu wichtig !
    Sorry, meine Meinung

    Herr Hoenig ist ganz bestimmt ein sehr guter Verteidiger, aber nee, ich bleib beim Kopfschütteln.

  43. 43
    Tom says:

    Sorry, noch zur Ergänzung zu Herrn Rosenberg:

    Am besten bei einigen Kammern keine Termine vor 10:00 mehr..

    Sollte man auch auf die übrige Wirtschaft ausdehnen. Alles später beginnen, eher aufhören, das spart ungemein !

  44. 44
    Tom says:

    Sorry, noch ein Nachtrag
    Erstens ging es ja wohl um das frühe Aufstehen, das erzeugt wohl keine extra Kosten.
    Hotel war ein Vorschlag zur Güte.

    Und der Aufreger war ja doch die schnöde Ablehnung vom Richter!?

    Naja, war vielleicht auch etwas spassig gemeint vom Herrn Hoenig…

  45. 45
    Referendar says:

    Das Leben ist kein Ponyhof. Mein Verständnis hält sich in Grenzen. Das Gericht hat sicherlich auch noch ein paar andere Dinge an dem Tag zu tun, könnte ich mir vorstellen.

  46. 46
    Pascal Rosenberg says:

    @Tom:

    Und sorry, das sehe ich eben genau anders. Hier befinden wir uns nicht in der freien Wirtschaft und dass die Herren Richter und Staatsanwälte von grundauf aus der Staatskasse entlohnt werden und daher recht wenig Sensibilität dafür aufbringen ob ihr Handeln kostenbewusst ist oder nicht, das mag ja sein.

    Wenn aber nun Anwalt eben nicht früher aufsteht, sondern wirklich ob einer ausgeruhten und somit guten Verteidigung einen Tag früher anreist und das selbstredend seinem Mandanten in Rechnung stellt, dann ist das ein Punkt. Ich als Mandant würde das ggf. verkraften, wenn das Ergebnis passt.

    Wenn nun aber eventuell, und sowas soll ja mal vorkommen, der Mandant freigesprochen und die Kosten der Staatskasse auferlegt werden, dann zahlen Sie und ich nicht nur den Richter und den Staatsanwalt, den wir sowieso schon zahlen, sondern auch den Herrn Hoenig. Und darum geht es hier. Hier entstehen eventuell zusätzliche Hotelkosten, die vermeidbar gewesen wären, wenn man Herrn Hoenig später terminiert hätte.

    Und in diesem Zusammenhang @Tom und @Referendar:
    Erklären Sie mir schlüssig, was dagegen spricht, den auswärtigen Anwalt nicht auf den ersten Termin des Tages zu legen und dafür einen ortsnahen Anwalt auf diesen Termin zu setzen, dessen Verhandlung ähnlich vom Zeitfaktor her dauert? Was ist daran bitte nicht möglich?

    Wenn ich bei meinem Beispiel bleibe und das wirklich hochspiele, dann kommen wir auf ein hübsches Zusatzsümmchen, das der Steuersäckel ausschütten darf, weil Richter Gnadenlos sich gedacht hat: Ärger ich doch mal den auswärtigen Anwalt, der mindestens 3 Stunden Fahrzeit hat und lass den um 8 hier antanzen.

    Abschließend @Tom:
    Nochmal, das hier hat nichts mit Wirtschaft zu tun. Sie oder Ihr Unternehmen werden in der Regel gut dafür bezahlt, dass Sie so früh da sind, und zwar nicht aus meinen oder Ihren Steuergeldern sondern aus dem Kapital eines privatwirtschaftlichen Unternehmens. Und da liegt der kleine aber feine Unterschied.

    Aber bleiben Sie ruhig beim Kopfschütteln. Nur meckern Sie dann nicht, wenn man irgendwann mal sagt: Sorry Tom die Eishalle in Deiner Stadt machen wir dicht. Es fehlen uns 300.000 Euro, die mussten wir den Anwälten wegen Übernachtungskosten geben, weil man solche Termine ja nicht nach hinten legen kann.

  47. 47
    ???? says:

    Ich war Außendienstvertreterin in der Medienbranche, habe auf provision gearbeitet (also immer das Messer im Rücken zum Thema Umsätze) und außerdem alleinerziehende Mutter. Bin von Dresden nicht nur nach Berlin gefahren, sondern auch nach HH und München, teile nach B.-Württemberg und FFM und auch auf Dörfer und Provinzlitschen. Habe einen Autounfall überlebt und bin mehrfach an Raststätten belästigt worden (habe das achte Jahre gemacht). Lieber Advokat, Sie haben ein Luxusproblemchen. Im November ist auf der Strecke DD – B noch nicht mit Schnee und Winterchaos zu rechnen.

    Man müsste um ca 5.00 Uhr im Wagen sitzen, könnte aber an verschiedenen Autobahnraststätten kurz einen Kaffee trinken. Früher gab es nur Freienhufen, heute ist das alles kein Thema.

  48. 48
  49. 49
    Tom says:

    @Pascal rosenberg

    Klar, ein Richter hat am Tag einen Anwalt von auswärts und einen vom Ort.
    Klar. Was ist mit Zeugen , Sachverständigen, Kläger, Angeklagte, Gefangenentransport, Raumplanung uvm. ?

    Herr Hoenig hat sich über das frühe Aufstehen beklagt. Dat Wollte er nicht, dadurch entstehen aber keine zusätzlichen Kosten.
    Er hat den Richter nach einer Verschiebung gefragt. Der hat nein gesagt.
    Dafür kann es nun verschiedene Gründe geben. Vielleicht, weil der Richter es als nicht zielführend und wirtschaftlich ansieht, alle schon geladenen Personen einen anderen Termin zu geben, weil ein Anwalt aus Berlin keine Lust zum frühen Aufstehen hat.

    Vielleicht wäre in diesem Fall es möglich gewesen den Termin im Vorfeld anders zu legen.

    Mag sein. Darob ging es hier aber nicht, sondern um die Aussage:
    Aufstehen zu früh, Richter will das nicht einsehen , also bin ich jetzt auf Krawall gebürstet.
    Kopfschütteln hoch 2 !

  50. 50
  51. 51
    Goofy says:

    So ganz versteh ich Sie nicht, Herr Hoenig. Natürlich kann man nachfragen, ob der Termin verschiebbar ist. Wenn es halt nicht anders geht, dann reist man am Vortag an und nimmt sich ein Hotelzimmer. Kostet im Ibis um die 50 Euro.

    Was in der freien Wirtschaft geht, sollte doch einem RA auch zumutbar sein.

  52. 52

    mir ist doch völlig gleich, wieviel uhr er läd; auf das ergébnis allein kommt es an …. alles andere bezahlt der mandant!!!