Frage:Frau Bundeskanzlerin, dieser Erfolg, den Sie beschreiben, war offenkundig eine gezielte Tötung; vieles spricht dafür. Sollten auch deutsche Sicherheitskräfte in der Lage sein, auf diese Weise gegen Terrorhäupter vorzugehen?
BK´in Merkel:
Ich bin heute erst einmal hier, um zu sagen: Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, bin Laden zu töten.
Quelle: Pressestatement von Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Tötung von Osama bin Laden
Ich bin ziemlich sicher, daß das, was Frau Merkel vor dieser Antwort zu sich genommen hat, zumindest rezeptpflichtig war.
Es kann doch nicht sein, daß die Spitze unserer Exekutive, die für das Volk spricht (Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG), bei auch nur durchschnittlich klarem Verstand einer vermutlich gezielten Tötung Beifall klatscht, für die unser Gesetzgeber durchaus heftige Reaktionen zur Verfügung stellt.
Rechtsanwalt Udo Vetter formuliert zutreffend, nur sachlicher:
Wenn Frau Merkel also unverhohlene Freude über die gezielte Tötung eines Menschen äußert, relativiert sie ohne Not verfassungsrechtliche Eckpositionen wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Heute tut sie das für Terroristen und Massenmörder. Morgen macht sie es vielleicht für Serienkiller, übermorgen für Sexualstraftäter. Andere tun es dann irgendwann auch für weit harmlosere Zeitgenossen. Eine passende Schublade lässt sich auch für dich und mich finden, wenn die Dämme mal gebrochen sind.
Ich fasse es nicht, von was für einem Pack welchen Menschen wir regiert werden uns regieren lassen müssen.
Nun weiss ich wieder wie sich Fremdschämen anfühlt – in diesem Fall für Merkel & Wulff. Lesenswert ist übrigens eine Stellungnahme des Vatikan, welche die Medien auffallend schnell erreichte: http://www.heise.de/tp/blogs/8/149776
Und diesem Pack kommt man nicht mal bei. §140 StGB?
Treten alles mit Füßen, stellen sich in der BK hin wie der Säufer am Stammtisch und klopfen diese abartigen Sprüche.
Mein Respekt vor dieser Kanzlerin ist schon lange auf dem Nullpunkt. Und das war mal die Ziehmaus vom alten Kohl. Dem ist wohl selber das Essen hochgekommen.
Politiker? Anstand? Rechtstaatlichkeit? Nicht mehr in diesem Leben! Haben sie jahrelang sich noch bemüht, ihr wahres Gesicht hinter einigermaßen geschickten Formulierungen zu verbergen, so scheinen sie nun die Zeit gekommen, ihre Maske abzunehmen und unverholen zu sagen, was sie denken, was sie wollen, wes Geistes Kind sie sind.
Der Mensch, der momentan das Amt des Bundespräsidenten inne hat, schlug in die gleiche Kerbe:
+++ 16.12 Uhr +++ Wulff dankt USA +++
Bundespräsident Christian Wulff hat den US-Sicherheitskräften für die tödliche Aktion gegen Bin Laden gedankt. „Der Terrorismus ist damit noch nicht besiegt, der Kampf dagegen muss entschlossen weiter geführt werden“, sagte Wulff. „Ich halte die Ausschaltung von Osama Bin Laden für einen unschätzbaren Erfolg im weltweiten gemeinsamen Kampf gegen den menschenverachtenden Terrorismus“, betonte der Bundespräsident.
„Die Ausschaltung“ Bin Ladens… Da bekomme ich noch ein Schädel-Hirn-Trauma vor lauter Kopfschütteln. So menschenverachtend der von wem auch immer ausgehende Terrorismus auch sein mag. Die „Ausschaltung“ eines Menschen ist es bestimmt!
…grummel… es fehlt ein „zu sehen“…
Haben sie jahrelang sich noch bemüht, ihr wahres Gesicht hinter einigermaßen geschickten Formulierungen zu verbergen, so scheinen sie nun die Zeit gekommen zu sehen, ihre Maske abzunehmen und unverholen zu sagen, was sie denken, was sie wollen, wes Geistes Kind sie sind.
Auch der Tyrannenmord ist ein Mord. Und der Rechtsstaat hebt sich so vom Unrechtsstaat ab. OBL ist weder von einem Gericht zum Tode verurteilt worden, noch waren die Täter Vollstreckungsbeamte einer solchen Strafe. Es war lediglich eine von Rache getriebene Lynchjustiz. Auch solch Kriminelle wie OBL gehören vor Gericht und nicht vor ein Killerkommando. Wobei letztere bei einem Prozeß in den USA wohl identisch wären. Einen fairen Prozeß hätte er wohl nur vor einem UN-Tribunal in Den Haag bekommen.
„moralische Pflicht zu Handeln“ – beim Röhm-Putsch hieß es „gesundes Volksempfinden – ist für einen Mord und eine Souveränitätsverletzung ein völkerrechtlich doch eher schwaches Argument….
Es zeigt leider, was Leute wie Merkel täten wenn sie könnten.
Was haben Sie von der häßlichen Tochter eines SED nahen Priesters erwartet?
Wetten die Großeltern haben mit Begeisterung die NSDAP gewählt.
@MEK: Bitte die Tür nicht eintreten. Klingeln reicht.^^
Ein Freund gab mir den Link zur Erklärung des Vatikans. Ein wesentlich angemessener und differenziertes Kommentar aus Rom:
http://www.heise.de/tp/blogs/8/149776,
@alphan: Reißen Sie sich mal zusammen, Mann.
Zum Thema: Die Formulierung machts. Okay wäre es jedenfalls, behauptete man, man freue sich, dass bin Ladin tot ist. Damit hätte man die ganze Diskussion hier umgangen. Wohlwollend könnte man unterstellen, dass das auch gemeint war.
Darüber hinaus stellt sich aber schon die Frage, wie groß die Bedrohlichkeit, die von einer Person ausgeht, sein muss, bis eine gezielte – präventive – Tötung gerechtfertigt ist.
Die Frage nach einer Tötung aus Rache stellt sich übrigens die taz in einem besonnenen (!) Artikel: http://taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/eine-frage-der-moral/
Als Utilitarist weiß man auf beides eine Antwort. Man könnte übrigens auch überlegen, ob bin Ladin nicht Kombattant war und daher die Tötung als einfache Kriegshandlung okay. So sehr abwegig ist das nicht.
Diese Tötung war doch kein Mord. Herr Bin Laden sollte festgenommen werden, er hat sich der Festnahme widersetzt, es folgte ein Feuergefecht.
Genausowenig wie wir von Polizisten verlangen, das Leben eines Festzunehmenden über ihr eigenes zu stellen, sollten wir dies von Soldaten tun, die jemanden festnehmen, der tausendfachen Mord in seinen Videobotschaften gestanden hat.
Wir beide wissen nicht, ob es eine „(gescheiterte) Festnahme“ oder ein „Mord“ war. Aber wir kennen beide die richtige Antwort auf die an ein Verfassungsorgan gerichtete Frage, ob die „gezielte Tötung“ eines Menschen (Art. 1 GG) unter dem Regime
dieser Kanzlerinunseres Grundgesetzes zulässig wäre. crh@mad twatter: Weswegen?
@Andreas Moser
Irrtum. http://www.reuters.com/article/2011/05/02/us-binladen-kill-idUSTRE7413H220110502
Resümieren wir mal. Es ist nicht okay, 3000 Leute zu töten, deren Finanztransaktionen für den Tod von Millionen von Menschen (in der Dritten Welt) (mit-)verantwortlich sind, aber es ist gerecht, Osama Bin Laden ohne das Verfahren eines Rechtsstaates, wie der Westen es mit Waffengewalt in Afghanistan, Irak und Libyen einzutrichtern versucht, zu töten.
Bin ich der einzige, der dabei Bauchschmerzen hat?
Die Aktien sind heute gefallen.
Und wenn Politiker mal nicht lügen, ists auch wieder net recht. Jetzt lassts mal die Kirche im Dorf, narrische Nörgler.
@ Kampfschmuser, crh, Andreas Moser:
„On the day of the raid, he was found with one of his wives in the main house. Brennan said that if U.S. forces had the opportunity to take him alive, ‚we would have done that.‘ But he and other officials said bin Laden resisted.“
Quelle: Foxnews (Read more: http://www.foxnews.com/us/2011/05/02/cia-analyze-electronic-evidence-seized-bin-laden-compound/#ixzz1LEegHF4n)
Die Aussage der Kanzlerin lässt sich ohne Weiteres so deuten, dass die Kanzlerin froh darüber ist, dass es im Rahmen des von Osama ausgelösten Feuergefechts möglich war, die Operation ohne eigene Verluste erfolgreich zu beenden, was offenbar letztlich nur durch einen Todesschuss möglich war.
Im Rahmen einer Prüfung des (ohnehin eher fernliegenden) § 140 StGB wäre eine solche Auslegung auf Grund von Art. 5 GG im Übrigen auch zwingend.
Gleichwohl wäre es wohl begrüßenswert gewesen, wenn die Kanzlerin sich etwas weniger weit aus dem Fenster gelegt hätte. (z.B. „Ich freue mich, dass die von OBL ausgehende terroristiche Gefahr eingedämmt werden konnte und die islamistische Szene eine Führerfigur verloren hat…“)
@Herrn Hoenig in Nr. 11: Die richtige Antwort ist „kommt drauf an“.
Und ob man Art. 1 I und II GG mehr als nur präambelverlängernde Wirkung zumessen muss ist auch eine Frage, über die man sich streiten kann.
Genau, wer heute Obama bin Laden tötet, bringt morgen kleine Kinder um.
Gibt es eigentlich keinen Unsinn auf dieser Welt, den man nicht am ehesten und am lautesten in deutschen Strafverteidiger-Blogs lesen könnte?
Meinen Sie die Beiträge in den Blogs oder solche Kommentare wie Ihren? crh
Bin Laden hat wie jeder Mensch nach westlichen Werten einen Prozess verdient – den hat er nicht erhalten. Ich weiß nicht, was es da zu bejubeln gibt. Wenn es überhaupt Bin Laden war, den man da im Meer versenkt hat. Daran hab ich so meine Zweifel, irgendwie.
Man muß die Tötungs Bin Ladens nicht bedauern. Man darf sich aber schon fragen, welches Licht es auf eine Frau wirft, die vorgibt, Christin zu sein, wenn sie in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende einer christlichen Partei und Bundeskanzlerin „Freude“ über die Tötung eines Menschen bekundet. Folgerichtig müßte sie sich auch über die Kreuzigung Jesu „freuen“. Schließlich galt dieser nach damaliger Gesetzeslage ebenfalls als Staatsfeind. Und ohne die Tötung Jesu hätte es schließlich nie diese nächstenliebende Partei gegeben, deren Vorsitzende sie ist.
Die Bedenken, die hier gegen die Äußerung der Bundeskanzlerin vorgebracht werden, sind ein „Wehret den Anfängen!“-Argument.
Richtig ist: wenn man seine Werte nicht verteidigt, gehen sie irgendwann den Bach runter.
Aber genauso richtig ist: man hilft sich und anderen sehr, lässt man die Kirche im Zweifel im Dorf. Es gibt einen Punkt, ab dem das „Wehret den Anfängen!“-Argument nicht zieht, weil es einfach keinen Anfang von irgendetwas gibt, dem es zu wehren gilt.
Osama Bin Laden war ein Ausnahmeterrorist. Es gibt m.E. niemanden sonst, den man ernsthaft mit ihm vergleichen könnte. Deshalb darf man sehr wohl darüber nachdenken hinsichtlich seiner Person Kategorien anzulegen, die bei jedem anderen sonst nicht anzulegen sind. Und wenn man dies tut, fängt man nicht an, Werte zu relativieren, sondern zeigt Augenmaß und Urteilskraft. Man zeigt, dass man erkennt, das etwas anderes etwas anderes ist.
Der Kommentar in den Tagesthemen bringt es vorzüglich auf den Punkt:
http://www.tagesschau.de/kommentar/kommentarschoenenborn100.html
„Dann die Minute des Todes! Eine Kugel drang laut „Daily Mail“ durch das linke Auge in bin Ladens Kopf ein. Dann schoss der Soldat ein zweites Mal, um sicher zu gehen, dass der Terrorist tot ist.
Unterdessen ist klar, in welcher Truppenstärke Bin Laden überwältigt wurde: 79 Soldaten (und ein Hund) nahmen an dem Angriff teil. Auch das Codewort für den Erfolg der Attacke wurde jetzt bekannt: Geronimo!
Der Kommando-Kommandant der Einheit funkte ins Weiße Haus: „Für Gott und Vaterland: Geronimo! Geronimo! Geronimo!“
Der Präsident erklärte: „Wir haben ihn!“ Im „Situation Room“ unter dem White House brach Obamas Team in Applaus aus, als bin Laden liquidiert wurde.“
Das klingt irgendwie nicht nach der Vollstreckung eines Haftbefehls…..
In anderem Zusammenhang ist heute eine Aussage des Chefkolumnist des Springer-Verlages, Franz-Josef Wagner zu lesen:
„Man kann nicht glücklich darüber sein, dass ein Mensch getötet wurde.“
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/berlin/brandenburg/das-gespenst-der-einheit/4125078.html
@crh:
Soweit ich weiß, ist auch unter der Geltung des Grundgesetzes die gezielte Tötung z.B. im Verteidigungsfall erlaubt. Und ob man dann im V-Fall mit einem Langstreckenbomber (beispielsweise vor 1990) die oberste sowjetische Heeresleitung in ihrem Bunker hinter dem Ural ausschaltet oder den zumindest nicht förmlich pensionierten Kopf von Al Quaida (auf SPON wird herumvermutet, dass er ja gar nicht mehr aktiv gewesen sein könnte und daher kein Kombattant), ist im Ergebnis dasselbe.
Nur weil AL Quaida einen irregulären Krieg führt, muss das nicht heißen, dass sie nicht wie in einem regulären Krieg durch Angriffe auf Kommandeure im Hinterland besser stehen als reguläre Armeen.
Ist natürlich – wie sollte es auch sonst sein – unter Völkerrechtlern heiß umstritten und die BK hätte sich auch weniger euphorischer ausrdücken können als der Friedensnobelpreisträger Obama (aber auch Mörder wie Gerry Adams, Kissinger,Arafat u.a.haben diesen Preis ja bekommen…).
@klabauter
Auch wenn Herr Hoenig die Tötung Bin Ladens als Mord qualifiziert, geht es in dem Artikel, unabhängig von der Frage, wie die Aktion völkerrechtlich zu bewerten ist, in erster Linie um die völlig unangemessene Reaktion Frau Merkels. Ich möchte eigentlich nicht von einer Kanzlerin repräsentiert werden, die sich über eine gezielte Tötung – ob rechtmäßig oder nicht- „freut“ und dabei vorgibt, eine Christin zu sein. Das ist keine Frage des Stils, sondern der Glaubwürdigkeit. Ein Christ freut sich nicht um die Tötung eines Menschens, was immer er auch verbrochen haben mag. Die Botschaft Jesu hat sie offenbar nicht verstanden. Als Vorsitzende einer Partei, die sich christlich nennt, ist sie denkbar ungeeignet.
Da hat sich sogar Herr Westerwelle (ausnahmsweise) einmal treffender ausgedrückt.
Ein Mörder weniger und einer kam hinzu:http://www.dost-rechtsanwalt.de/index.php?article_id=55
ich fass es nicht, wie naiv muss man sein oder wie sehr einem kruden ideologisch einseitigen weltbild verhaftet um ernsthaft bei der tötung eines wahnsinnigen massenmörders ein lamento überverständliche emotionale reaktionen unserer bkin anzustimmen. mglw hätten sie obl gerne verteidigt(und welcher strafverteidiger hätte das nicht gern gemacht), aber eines verwundert:
sobald unsere hiesigen strafverfolgungsbehörden sich erdreisten ein bestimmtes verhalten ihrer mandanten, sagen wir mehr mal kreativ unter eine bestimmte strafrechtsnorm zu subsummieren, stemmen sie sich zu recht mit verve dagegen. doch für ihre anklagen scheinen solche rechtstaatlichen maßstäbe nicht zu gelten. sie wissen dass es völkerrechtswidrig war, obwohl solche lustige institutionen wie un-sicherheitsrat, diverse völkerrechtler oder unsere exekutive dies wohl nicht zu unrecht a bisserl diferenzierter betrachten.. .aber was solls herr kollege gut gebrüllt, geht ja auch gegen die bösen kapitalistenknechte, redlichkeit ist nur und einzig von den tumben amis zu verlangen, sie selbst stehen da locker drüber,gell?
Aber Herr Dost… Den Präsidenten der USA einen Mörder zu heißen, geht nun wirklich zu weit. Geben Sie es zu: Sie wollen nur ein Verfahren wegen § 103 StGB gegen sich provozieren, um den Wahrheitsbeweis antreten zu können. Preisfrage: wird sich das zuständige Amtsgericht Hinterduppendorf Ihrer gewagten Rechtsauffassung anschließen? Glücklicherweise gibt es drei Instanzen. Und das zuständige OLG wird sicher weder Zeit noch Mühe scheuen, eine 400-seitige völkerrechtliche Monographie zu verfassen (oder nach § 349 Abs. 2 StPO verfahren).
Es gibt doch den Schenkungswiderruf wegen „groben Undanks“ des Beschenkten. Man müsste mal das Nobelpreis-Komitee in Stockholm fragen, ob es nicht etwas ähnliches für den Widerruf des Friedens-Nobelpreises gibt. Aussöhnung der Völker und Religionen? Es ist einfach widerlich.
Ich denke, selbst der einfachste Strafverteidiger weiss, wie Frau Merkel das meint.
Das ist natürlich auch eine schwierige Sache. Man freut sich, dass ein Schlag (wie auch immer geartet) gegen den Terrorismus gelungen ist,kann aber eigentlich die Art und Weise nicht gutheissen, da sie nicht mit unseren Gesetzen in Einklang zu bringen ist.
Es ist sowieso fraglich, ob es hilft der Hydra den Kopf abzuschlagen.
Mal so nebenbei…was hat denn unsere liebe Bundeswehr neulich so angestellt, als sie gezielt Zivilisten getötet hat? …ups, sorry, ich meine natürlich die bösen Nachschub-Tankwagen!
Wie man es macht, macht man es falsch…deshalb haben Sie lieber Herr Hoenig ja auch ihren Job;-)
Ich selber weiss garnicht ob ich den Abschuss gut finden soll oder nicht…
Ich bin kein Jurist.
Aber die Tatsache, dass BinLaden keinen Schaden mehr anrichten kann, ist eine gute Tatsache. Wesentlich besser wäre es natürlich gewesen, den Mann vor ein Gericht zu stellen. Ich bin selbst ein Gegner dieses Tötungskommandos.
Aber was soll Merkel im ersten Moment tun? Soll sie sich hinstellen und nach der Ausschaltung von BinLaden gleich an Obama mit der juristischen Keule drohen? Oder war dieser Glückwunsch für die erfolgreiche Operation nicht vielleicht doch richtig, wenngleich etwas unglücklich formuliert?
Nach meinem Rechtsverständnis (als Laie) ist das auch kein Mord, dazu gehören „niedrige Beweggründe“, die „persönlicher Natur“ sein müssen und diese liegen hier nicht vor. Es handelte sich um die „Tötung“ im Auftrag des Staates.
Apropos, als juristischer Laie: Ist Merkel wirklich die Spitze der Exekutive oder nicht vielleicht doch die Spitze der Legislative? Beides geht ja wohl von wegen Gewaltenteilung nicht…
Wer der Terrorist war, wird die Geschichte entscheiden. Der Unterschied ist in jedem Falle nur ein Buchstabe.
So sieht es wohl auch die Regierung……
http://blog.fefe.de/?ts=b340547c
Es gab einmal eine Zeit, da wurden in Deutschland Leute eingesperrt, weil sie äußerten: „Warum denn die Freude verschleyern.“
ist mir schon lange egal, was die Merkel sagt. Und auf das GG gibt doch seit der EU-Hörigkeit des BVerfG auch niemand mehr einen Pfifferling.
Mir fehlt der Typ jedenfalls nicht, eher 10 Jahre zu spät.
[…] die Reaktionen auf die Tötung Osama bin Ladens, vgl. hier, hier und […]