Das gesetzgeberische Ziel […] war Betreuung statt Entmündigung, um den Betroffenen Hilfe zu einem frei selbstbestimmten Leben zu leisten. Das Grundrecht auf Selbstbestimmung ergibt sich aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetz (GG). Die Betreuung dient nicht zur Erziehung oder dazu, gesellschaftliche Wertmaßstäbe durchzusetzen.
ist in Wikidepia zum Thema Betreuung zu lesen.
Und so sieht das in der Neuköllner Praxis aus:
Danke an HU für den Hinweis auf diese nette Neuköllner Eckkneipe.
Und Rauchen muß man selber? Boah, was für ein mieser Service. ;)
Das gibts in Heidelberg schon eeeeeeeewig in der Altstadt.
Eine Querstraße heißt es dann „bereutes Trinken“…
Die „neue Idee“ hatte wahrscheinlich ein Kurpfälzer, der eingewandert ist ;-)
Stimmt. In HD gibts betreutes Trinken in der Sonderbar.
http://tinyurl.com/betreutestrinken
Mit der Groß- und Kleinschreibung hat man es in Neukölln wohl nicht so. „Trinken“ muß natürlich groß geschrieben werden.
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/0,1518,781942,00.html
oder so…