Beugehaft gegen ehemaligen Rechtsanwalt

Das OLG Stuttgart hat gegen den ehemaligen Heidelberger Rechtsanwalt Siegfried Haag, früheres RAF-Mitglied, eine Beugehaft von (bis zu) sechs Monaten sowie eine Geldstrafe verhängt.

Haag soll im „Buback-Prozess“ gegen Verena Becker als Zeuge aussagen. Wie alle anderen Zeugen, die der RAF zugeordnet werden, verweigerte er die Aussage; das Gericht vertritt die Ansicht, daß Haag ein Auskunftsverweigerungsrecht aus § 55 StPO nicht zustehe, weil er an den unmittelbaren Vorbereitungen des Mords an Generalbundesanwalt Buback im Jahre 1977 nicht beteiligt gewesen sei.

Ob Haag die Beugehaft absitzen muß, entscheidet demnächst der Bundesgerichtshof: Haag hat Beschwerde erhoben gegen die Anordnung der Zwangsmittel.

Das Aussageverhalten Haags gleicht dem Verhalten der anderen RAF-Mitglieder, die in diesem Verfahren als Zeugen gehört werden sollten: Sie schwiegen.

Die Besonderheit bei Haag im Vergleich zu den anderen Zeugen ist allerdings seine Erklärung, die er kurz vor seiner Entlassung aus der Strafhaft (15 Jahre Freiheitsstrafe u.a. wegen Beihilfe zum Mord) abgegeben hat:

Die Handlungsweise der RAF hat sich als falsch herausgestellt. Ich bin zu der Gruppe gestoßen mit der Überzeugung, mal sehen, ob es klappt. Es hat all die Jahre gebraucht, um zu dem Ergebnis zu kommen, diese Politik muss ich aufgeben, sie ist falsch.

(Zitiert nach Wikipedia)

Es bleibt also abzuwarten, ob Haag sich ggf. doch noch beugen läßt …

Weitere Informationen über das Buback-Verfahren und das Verhalten der anderen Zeugen liefert Holger Schmidt in seinem Weblog „Terrorismus in Deutschland„.

Dieser Beitrag wurde unter Rechtsanwälte, Zeugen veröffentlicht.

4 Antworten auf Beugehaft gegen ehemaligen Rechtsanwalt

  1. 1
    Tourix says:

    Die Erklärung ist angesichts der Morde zum Kotzen.

  2. 2
    fernetpunker says:

    Das ist immer schwierig, wenn ein Mensch etwas Schlechtes tut, um etwas vermeintlich Gutes zu erreichen.

  3. 3
    RA JM says:

    … und mit § 53 Abs. I Nr. 2, 3 StPO ist da wohl auch nichts zu machen, oder?

  4. 4
    klabauter says:

    @ra jm
    Ein Mandatsverhältnis dürfte eher schwer zu begründen sein, s. den verlinkten Wiki-Beitrag. Zumindest scheint Haag keine Anwaltstätigkeit (auch bei eventuell formaler Zulassung) mehr ausgeübt zu haben (und ich weiß nicht, wie RA-Kammern in den 70ern auf die bei Wiki geschilderten Verhaltensweisen und den berufsrechtlich wohl gravierendsten Verstoß der offensichtlichen Aufgabe des Kanzleisitzes ;) reagiert haben):
    „Im April 1975 wurde Haag kurzzeitig verhaftet, kam aber wieder auf freien Fuß. Danach tauchte Haag in die Illegalität ab.“