Blindenhund

Es gibt nichts, was es nicht gibt. In den USA zum Beispiel ist ein Zeugenbeistand auch schonmal bepelzt und betritt den Saal auf allen Vieren.

Die Rede ist von courthouse dogs, also von Hunden, die Zeugen bei ihrer Befragung beistehen sollen. Die Köllner Kollegin Anja M. Neubauer schreibt dazu

Wie die New York Times berichtete, wurde in einem Verfahren mit einem Golden Retriever einem vergewaltigten Kind bei der Aussage gegen den Vater, der sie gleichfalls geschwängert und vor dem sie große Angst hatte, geholfen. Das Kind konnte den Hund immer dann, wenn sie Panik bekam, kraulen und streicheln, was ihr offensichtlich die schwierige Aussage erst ermöglichte.

Der Hund – meist der Familien- und Schmusehund „Golden Retriever“ – als Therapeutikum und Vehikel für Aussagen einer kindlichen, weiblichen Zeugin, die als Geschädigte eines Sexualdelikts aussagen soll? Welche Hunderasse stellt man denn dem Aussteiger aus der Rockerszene zur Verfügung, der über die Straftaten seiner (ehemaligen) Brüder berichten soll?

Und: Darf der Angeklagte sich dann auch von einem Hund begleiten lassen, wenn er sich zu Sache einlassen will?

Überhaupt: Wieso sollen sich denn die professionellen Verfahrensbeteiligten nicht auch von einem „treuen Freund“ begleiten lassen: Der Staatsanwalt bekommt einen Pudel, der Verteidiger einen Terrier und der Richter seinen Blindenhund. ;-)

Aber wehe, irgend ein Zuschauer wirft dann einen Ring Fleischwurst in den Saal … Die armen Wachtmeister.

 

Dieser Beitrag wurde unter Justiz veröffentlicht.

9 Antworten auf Blindenhund

  1. 1
    Pong_Lenis says:

    müssen Sie denn immer alles in lächerliche ziehen :)

  2. 2
    Johannes says:

    Das Ziel des Beitrages?

      Die Provokation geistreicher Kommentare. Scheint mir in diesem Ihrem Fall nicht gelungen zu sein. Ich übe weiter … crh
  3. 3
    Nick C. says:

    Das Problem ist halt, dass die in amerikanischen Prozessen übliche und aus Laien bestehende Jury von den „niedlichen“ und „unschuldigen“ Hunden beeinflusst werden kann.

  4. 4
    tapir says:

    Vielleicht sollte man dann das Jurygedönssystem ändern statt Golden Retriever zu verteufeln.
    Rockerverräter mit vergewaltigten Kindern vergleichen … tzz.

  5. 5
    Johannes says:

    Ein geistreicher Beitrag ist keine Garantie für geistreiche Kommentare. Ein geistlose Beitrag ist hingegen eine Garantie für geistlose Kommentare. :)

    Ihrem Beitrag fehlt in meinen Augen eine Aussage. Aber vermutlich ist der Fehler 50 cm vor meinem Bildschirm zu suchen.

  6. 6
    Kiez says:

    Was für ein dummer Beitrag.
    Und diesen nachträglich mit Zielen zu rechtfertigen, verbessert die ganze Sache erst recht nicht.
    Setzen, 6!

  7. 7
    RA Müller says:

    Das ist doch alles gar nicht so weit hergeholt! Eine Mandantin wollte vor einigen Jahren unbedingt, daß wir ihren Hund als Zeugen benennen. Sie war dann etwas konsterniert, daß wir uns da standhaft geweigert haben…

  8. 8
    Sebastian says:

    Also falls es den Zeugen / Geschädigten schwerer Sexualdelikte dann hilft, super Idee. Aber die Sache hat leider mehr Haken als das sie nützt. Zum einen hat Her Hoenig hier vergessen zu erwähnen, dass die Hunde auch trainiert sind bei bestimmten Stressleveln sich an den Zeugen zu kuscheln. Das macht bei einer Jury von gut ausgesuchten Vollpfosten natürlich super Eindruck. Dass der Stresslevel der Zeugin auch so hoch sein kann, weil die Zeugun sich die Geschichte ausdenkt und Angst hat erwischt zu werden steht nirgendwo.

    Also mein Fazit: Therapeutisch möglicherweise sinnvoll, in den USA aber aus praktischen Gründen im Gerichtssaal eher gefährlich.

    Ein tolles Schaumbad im Whirlpool würde die Zeugin sicher auch entspannen, jedoch würde (hoffe ich zumindest) keiner auf die Idee kommen deswegen einen Whirlpool in die Gerichtssäle einzubauen. Falls doch – ich werde hauptberuflicher Zeuge! :-)

  9. 9
    jk says:

    Willkommen in den U.S. of A.
    Der Staatsanwalt will nun mal grundsätzlich eine Verurteilung. Dadurch kommen ja solche Unsitten wie der „perp walk“ und vergleichbarer Unfug zustande.

    Man muss sich einfach mal überlegen, wie krass das auf eine Jury wirkt. Auf der einen Seite der vermutlich relativ ruhige Angeklagte, der neben seinem Anwalt auf der Bank sitzt… auf der anderen Seite die Zeugin, die so traumatisiert ist, dass sie kaum sprechen kann. Dann noch der „awww… cute“-Effekt bei einigermaßen tierliebenden Geschworenen, so ein Golden Retriever ist halt ein knuddeliges Viech.

    Und schon hat man die Geschworenen mit einem geschickten Psychotrick wahnsinnig voreingenommen gemacht, möglicherweise ohne dass diese sich darüber im Klaren sind, wie sie gerade manipuliert werden.

    Nicht missverstehen bitte… grundsätzlich finde ich alle Arten von Aussagehilfe für traumatisierte Zeugen sehr gut. Aber man sollte auf dem Teppich bleiben und hier lieber über eine Videovernehmung oder eine Aussageverlesung nachdenken (keine Ahnung, ob das amerikanische Rechtssystem das hergibt). Aber damit lässt sich halt nicht gut Stimmung machen. Mit einer traumatisierten Zeugin mit Kuschelhund schon.

    courthouse dogs erfüllen m.M.n. im Wesentlichen einen Zweck: Die Geschworenen voreingenommen machen, um die Verurteilungswahrscheinlichkeit zu steigern.