Einen Schub von Mandaten mit Bezug zum italienischen Ausland bekommen wir regelmäßig nach Ende der Sommerferien. Dann nämlich sind die Italien-Urlauber wieder im Lande und haben Post von dem privaten Inkassounternehmen „European Municipality Outsourcing“ mit Sitz in Florenz bekommen.
Meist handelt es sich dabei um den Vorwurf, irgendeine kleine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Halte- oder Parkverstöße sind die Klassiker, die Benutzung einer Einbahnstraße in verkehrter Richtung oder das Befahren in einer zeitweise gesperrten Zone zur falschen Zeit.
Dazu wird ein hervorragender Service angeboten: Die Geldbuße – oft in 3-stelliger Höhe – kann sofort auf der Website des Inkassounternehmens per Kreditkarte bezahlt werden, Benutzernamen und ein Password werden gleich mitgeliefert, damit dies in einem geschützten Bereich erfolgen kann.
Wer zahlt, für den ist die Sache damit erledigt. Für den, der nicht zahlt auch.
Denn vollstreckt werden diese Bußgeldbescheide hier in Deutschland nicht, weil sie schlicht den Anforderungen des Gesetz zur Umsetzung eines Rahmenbeschlusses der EU über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen nicht entsprechen.
Problematisch wird das erst, wenn der nächste Italienaufenthalt ansteht und das Fahrzeug in eine Kontrolle gerät, bei der dann anhand des Kennzeichens der noch offene Deckel festgestellt wird. Dieses Szenario ist allerdings nicht sehr wahrscheinlich und zahlreiche Ausreden sind immer leicht zur Hand; im schlimmsten Fall zahlt man eben vor Ort und gut ist.
Oder man verbringt seinen Urlaub bis nächsten Fahrzeugwechsel, längstens bis zum Ablauf der Verjährungszeit im Harz. Oder fährt mit dem Fahrrad nach Italien, so wie ich. ;-)
Der Blogautors zeigt eine für einen Rechtsanwalt wirklich atemberaubende Bereitschaft, spekulative Rechtsansichten zur Rechtslage in fremden Ländern zu äußern („zahlreiche Ausreden sind immer leicht zur Hand; im schlimmsten Fall zahlt man eben vor Ort und gut ist“).
Ein Fahrzeugwechsel muss nichtmal sein -Halter- oder Wohnsitzwechsel reicht. Hauptsache neues Kennzeichen…
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@Luigi – Die Bestimmungen zur gegenseitigen Anerkennung von Geldbußen an sich (natürlich nicht das deutsche Gesetz) gelten ja nicht nur in DE. Das mit dem Inkassounternehmen finde ich auch etwas merkwürdig …
also bei mir kam der Bescheid direkt vom Deutschen Amt, drin war ein mehrsprachiger Bussgeldbescheid. Ich habe gezahlt und fahre einfach nie wieder mit dem Auto nach Pisa…..so einfach ist das! Nach Berlin Mitte fahre ich allerdings auch nie wieder, da laufen die Pirkwarmberaumschafter noch um 23 Uhr rum und verteilen Knöllchen als wenn sie prozentual daran beteiligt wären!
Zumindest meine Straßenverkehrsbehörde bietet den Kennzeichenwechsel auch einfach so an. Kostet natürlich Geld.
Hmm, ein privates Unternehmen wurde beauftragt, für die öffentliche Verwaltung Bußgelder einzutreiben. Da die Schwellenwerte für Dienstleistungen nicht besonders hoch sind, stellt sich natürlich die Frage, ob dieser Auftrag ausgeschrieben wurde bzw. wenn nicht, ob er aus anderen Gründen nicht ausschreibungspflichtig war. Für den Fall, dass bei der Auftragsvergabe etwas nicht richtig verlaufen ist, stellen sich natürlich die Frage nach den Konsequenzen für schon bezahlte Bußgelder. Muss die das Inkassounternehmen evtl. zurückzahlen? Wie sieht es mit den Verjährungsfristen des Bußgeldes aus?
Na, Vorsicht mit der Radtour. Nach der Vorgeschichte kann es gut sein, daß auf der Stiefelinsel der eine oder ander Blitzer auslöst.