Das Ende des Cyber Crime

Aus einer Anklageschrift:

Soweit im Rahmen dieser Verfahren der Nachweis der betrügerischen Handlungen der Beschuldigten rechtskräftig geführt werden könnte, bestünde somit erstmals die begründete Erwartung, dass damit diesem Phänomen dauerhaft Einhalt geboten werden könnte, was insbesondere den Gesichtspunkt der Rechtssicherheit im Internetverkehr in der Wahrnehmung der Bevölkerung signifikant stärken würde.

Wenn man das so liest, könnte man meinen, Ziel des Anklageverfassers sei es nicht nur, die Angeschuldigten ihrer „gerechten Strafe“ zuzuführen, sondern auch, die gesamte digitale Unterwelt zu säubern.

Geht’s auch ’ne Nummer kleiner, Herr Staatsanwalt?

 

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

2 Antworten auf Das Ende des Cyber Crime

  1. 1
    Rechtsanwalt Grehsin says:

    Nein, denn schließlich ist „das Internet“ in der heutigen Zeit „die“ Bedrohung schlechthin. Zumal auch Usama bin Laden Netzzugang gehabt (haben) soll.

    Ist aber „Cyber“ wirklich passend (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Norbert_Wiener) oder hat Herr Bundesinnenminister uns allen wieder einmal erfolgreich einen neuen „Unwort-des-Jahres-Anwärter“ in den Wort“schatz“ geschleust?

  2. 2
    Leser says:

    Das Zitat lässt vermuten, dass hier eine Tat aus dem Problemkreis Internetbetrug, von Abo-Seiten für Open-Source-Software über Abmahnbetrug bis hin zu Phishing, verfolgt werden soll. Hier fehlt es an Grundsatzurteilen, Verfolgungswille der StAen und einem wirksamen Opferschutz.

    Insofern: Die StA mag hier durchaus auf der richtigen Fährte sein, und auch wenn es etwas hoch aufgehängt klingt, ist auch das vielleicht durchaus angebracht.