Das Urteil wird für den 31. Mai erwartet

Nach Schluß der Beweisaufnahme war am 19.05.2011 die Staatsanwaltschaft mit ihrem Plädoyer an der Reihe. Ein paar Tage später, am 24.05.2011 hatte die Verteidigung von Herrn Kachelmann das Wort.

Nun wird das Gericht beraten, um dann am 31.05.2011 das Urteil zu verkünden. An die Anträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung ist das Gericht dabei nicht gebunden.

Was kommt dabei heraus?


     

 

Ergebnis anschauen

Wird geladen ... Wird geladen ...
Dieser Beitrag wurde unter Gericht veröffentlicht.

19 Antworten auf Das Urteil wird für den 31. Mai erwartet

  1. 1
    MaxR says:

    Die Begründung einer evtl Bewährungsstrafe würde mich interessieren. Nächtliche Ruhestörung?

  2. 2
    PH says:

    Da weiß jemand schon im Voraus (26.05.), was die Verteidigung vorgetragen hatte :)

  3. 3
    Matthias says:

    @MaxR
    Fahrlässige Herbeiführung eines Ermittlungsverfahrens mit Untersuchungshaft.

  4. 4
    Scharnold Warzenegger says:

    Was soll schon dabei herauskommen, wenn ein Gericht einen Angeklagten verurteilen WILL.

    Jetzt wird er verknackt und nachfolgend wird man ihn dann mangels Beweise freisprechen.

  5. 5
    Rene says:

    Das Gericht wird sich nicht in die Nesseln setzen wollen und wird Bewährungsstrafe verhängen. Dadurch schlägt es quasi zwei Fliegen mit einer Klappe:
    1) Wie von vielen Medien quasi befürwortet wird der Angeklagte verurteilt. (Die Frau war ja von vornherein das arme Opfer und Herr K. das „Schwein“…)
    2) Herr K. muss nicht ins Gefängnis.
    Ich würde fast darauf wetten wollen, dass das Verfahren auf jeden Fall in die nächste Instanz gehen wird. So kan sich das Gericht dann ja, egal wie die nächste Instanz entscheidet, herausreden, dass sie ja verurteilt haben oder dass sie ja dafür gesorgt haben, dass er nicht in den Knast muss.

    Persönliche Meinung zu eben geäußerten: Eine solche Entscheidung würde ich für nicht vertretbar halten. Entweder Herr K. hat die Tat zur Überzeugung des Gerichts begangen, dann ist er mit dem üblichen Strafmaß zu verurteilen. Ist das Gericht nicht von der Täterschaft überzeugt, so ist frei zu sprechen. Eine Mischlösung wäre absolut inakzeptabel und eine Bloßstellung des Gerichts.
    Ob er es aus meiner Sicht war oder nicht, das möchte ich nicht beurteilen, da ich bei der Beweisaufnahme nicht dabei war und die Medien (etablierte klassische wie auch moderne Online-Medien) teilweise recht einseitig berichtet haben.

  6. 6
    Kollege says:

    Die Frage ist mit den vorgegebenen Antworten nicht beantwortbar. Natürlich wird DIESES Gericht den Angeklagten verurteilen. Das Urteil dieses Gerichts „kommt“ aber nicht „dabei raus“, weil die Sache in jedem Fall in eine weitere Instanz getragen werden wird.

    Wäre die Frage, was bei einem FAIREN Verfahren herauskäme, wäre meine Antwort 3).

  7. 7
    egal says:

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier zu einer Verurteilung kommt.

    Denn der Prozess hat ja nun gezeigt, dass erhebliche Zweifel übrig bleiben. Dabei hat man so ziemlich alles versucht, um die Wahrheit herauszufinden. Die ganzen Hilfsbeweise gaben aber auch kein stimmiges Bild; es bleibt wie einige blog-Autoren bereits geschrieben haben beim Problem „Aussage gegen Aussage“ und die Aussage der Zeugin ist nunmal nicht so ganz glaubhaft auf Grund der nachträglichen „Anpassungen“ und der möglichen Motive der Zeugin.

    Mehr kann ein Strafgericht nicht mehr leisten. Es gab keine Überführung des Täters. Daher ist die einzige Konsequenz hier der Freispruch.

  8. 8
    Kampfschmuser says:

    Nach einem Freispruch bin ich dafür, dass Herr Kachelmann auf die Entschädigung für die U-Haft verzichtet und dafür der ehrenwerte Herr StA für die gleiche Zeit in die Zelle geht. Weiterhin wird in dieser Zeit das gesamte (schmutzige) Privatleben des Herrn StA öffentlich gemacht. Es soll ja gerecht zugehen. ;)

  9. 9
    rawil says:

    62% – ganz schön schlau die Leser dieses Blogs :-)

  10. 10
    klabauter says:

    @Kollege:
    Bei einem fairen Verfahren?
    Ich meine, dass man der Kammer recht wenig in dieser Hinsicht vorwerfen kann.

    Sie werden wohl wenige Verfahren finden, in denen
    – der Angeklagte eine solche Armada an Privatgutachtern auffährt, die dann mindestens als sachverständige Zeugen, wenn nicht sogar als Sachverständige vom Gericht angehört werden,
    -die Belastungszeugin nach Verteidigerwechsel noch einmal vernommen wird
    – und Beweisanträgen der Verteidigung, wie etwa Beschlagnahme des Kofferinhalts eines Zeugen nachgekommen wird.

    Dafür, dass Zeuginnen mit der Knallpresse Exklusivverträge schließen, kann die Kammer wohl nichts. Der weitere Verfahrensverlauf: z.B. dass der Spiegel mit angeblich entlastenden Passagen aus dem ersten Glaubwürdigkeitsgutachten gefüttert wird (und anschließend der Focus gegenschießt),Frau Rückert in der Zeit den Verteidiger Birkenstock niederschreibt und der mit ihr offenbar gut bekannte RA Schwenn auf mysteriöse Weise (laut Frau Rückert in der Zeit aufgrund einer Empfehlung eines ehemaligen Mandanten Schwenns….) anschließend neuer Verteidiger wird, eine Frau Alice S. sich als Gerichtsreporterin versucht und eine Frau Gisela F. ein vor Schleimerei triefendes Artikelchen über die grandiose Frau Combe (ich mag sie wirklich, und solch schmierige Anbiederei hat sie nicht nötig) verbricht, zeigt eher, dass offenbar in der Medienlandschaft und auch bei vermeintlich seriösen Blättern wie der Zeit und der Süddeutschen (deren Magazin einige „Lausemädchen“ zu vermeintlich anonymen Interviews eingesammelt hat) einiges im Argen liegt.

  11. 11
    JJ Preston says:

    Ich glaube nicht, dass die Kammer die Eier besitzt, Kachelmann auf die dünne Indizgrundlage hin freizusprechen. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft kann sie aber auch nicht folgen, sonst gibt’s spätestens nach der Berufung Frühpension. Also gibt’s den „Wir wissen’s nicht, glauben’s aber“-Kompromiss mit Bewährungsstrafe, die dann zwar auch in der nächsten Instanz kassiert wird, aber für die Mitglieder der Kammer folgenlos bleibt, schließlich stützte sich der Schuldspruch ja nur auf die Glaubwürdigkeit der beiden, und da hätte man ja ein mildes Urteil gewählt, um den Schaden zu minimieren, falls eine höhere Instanz anders urteilt…

  12. 12
    Bürger says:

    Wenn es bei der Beweislage (keine, bzw nur welche die der Tatbeschreibung widersprechen) eine Verurteilung gibt würde das Ansehen des Rechtssystems in der Bevölkerung weiter schwinden. Ich hoffe schwer, dass es ein Freispruch wird. Leider kann Herr K nur die Nebenklägerin wegen falscher Anschuldigung verklagen aber nicht die Staatsanwaltschaft.

  13. 13
    Alex says:

    Läuft es nicht auf ein „Der Staat hat in den Schlafzimmern nichts zu suchen“ hinaus? (Schon klar, Messer und Vergewaltigungen haben in den Schlafzimmern auch nichts zu suchen..verdammt ist das schwierig mit der Gerechtigkeit..)

  14. 14
    Franz Kafka says:

    Klabauter, Herr Oltrogge, sind sie es selbst? Wer sonst könnte sich so herablassend dazu äußern, Frau Combe wirklich zu mögen, denn öffentlich ist sie bisher ja nicht in Erscheinung getreten.

  15. 15
    Andreas says:

    Ich finde es doch irgendwie überraschend, mit welch teilweise abenteuerlich anmutenden Theorien hier prognostiziert wird, dass das Gericht einerseits schuldig sprechen will, andererseits wohl aber Bewährung gewähren wird um nicht allzu viel falsch machen zu können.

    Laut Tatvowurf soll Kachelmann ein Messer bei der angeblichen Vergewaltigung benutzt haben. Damit wäre eine Strafbarkeit nach § 177 Abs. 4 StGB gegeben, bei der der Strafrahmen nicht unter fünf Jahren liegt. Selbst wenn man nach Abs. 5 einen minder schweren Fall annimmt – wobei für einen solchen bei Taten nach Abs. 4 nach den einschlägigen Kommentierungen nur in krassen Ausnahmefällen noch Raum sein dürfte – würde sich die Untergrenze des Strafrahmens immer noch nach Abs. 2 bestimmen. Insofern wäre ein möglicher Strafrahmen von zwei bis zehn Jahren gegeben.

    Nur bei einer Strafe von zwei Jahren wäre noch Bewährung möglich. Hier sehe ich aber echt nicht, wie man – soweit man die Tat für bewiesen erachtet – zuerst einen minder schweren Fall annehmen kann und dann im Rahmen des nach unten verschobenen Strafrahmens auch lediglich nur die absolute Mindeststrafe verhängen kann.

    Eine Bewährungsstrafe wird es nicht geben. Entweder Freispruch oder mehrere Jahre Haft. Ich würde eher auf Freispruch tippen. Zu beachten ist aber, dass die Öffentlichkeit zu wesentlichen Teilen ausgeschlossen war. Insofern lässt sich gar nicht genau sagen, ob die Beweislage so mau ist, wie das manchmal dargestellt wird.

  16. 16
    egal says:

    Die Bewährungsstrafen-Option ist sicherlich für den Fall gedacht, dass man das Beisichführen bzw. des Verwenden des Messers nicht nachweisen kann.

  17. 17
    klabauter says:

    @Franz Kafka:
    Man munkelt, dass Frau Combe ihr Berufsleben nicht alleine mit der Vertretung von Herrn Kachelmann in Mannheim verbracht und daher auch anderweitig bekannt ist.

  18. 18
    PH says:

    Jedenfalls im Süden Deutschlands ist der Name Combé bereits häufiger gefallen. Vielleicht auch nur in Juristenkreisen, aber etwas anderes kann ich auch nicht beurteilen. Und vom Stil her (ohne im Verfahren selbst anwesend gewesen zu sein) gefällt mir ein ruhigerer Stil eher, als die Selbstdarstellung von Herrn Schwenn. Mag aber auch alles nur eine falsche Berichterstattung in der Presse sein…

  19. 19

    […] Natürlich über Kachelmann, aber das wird ja nun bald ein Ende haben, vgl. hier, hier und hier. […]