Der Blockwart in der GEZ

Die GEZ möchte ab 2013 von jedem Haushalt eine feste Pauschale für’s Fernsehgucken und Radiohören. Das setzt nun auch voraus, daß die Quasi-Behörde über die Haushalte Bescheid weiß. Weil sie aber nicht so ohne Weiteres in jede Wohnung hinschauen darf, ist die Zentrale auf Informationen angewiesen, die sie von dritter Seite bekommen kann. Das können unter anderem die Vermieter sein.

So hat man in einem Staatsvertrag ein paar schlaue Ideen verpackt:

In § 9 dieses Vertrages wird unter anderem geregelt,

dass die GEZ beim Hauseigentümer Auskunft über den Mieter einholen darf, wenn gewisse Daten der GEZ nicht vorliegen. Diese Daten sind Vor- und Nachname, frühere Namen, Geburtstag, Anschrift und Angaben zur Lage der Wohnung, letzte gemeldete Anschrift, Beginn des Mietsverhältnisses, beitragspflichtige Kraftfahrzeuge und mehr.

berichtet die PC-Welt unter Berufung auf das WAZ-Portal Der Westen.

Es ist schon erstaunlich, was sich dieser Staat so alles einfallen läßt, um an das Geld seiner Bürger zu kommen. Wie zu alten Zeiten wird der Hauswart (wahlweise Hausmeister, Hausverwalter, Hauseigentümer) zum Blockwart, der seinerzeit vergleichbare Aufgaben hatte:

Nach einem Rundschreiben vom 31. Januar 1941 sollten die Blockleiter vermerken, „seit wann der Völkische Beobachter bezogen wird, ob die Familie bereits vor dem Flaggengesetz von 1935 eine Hakenkreuzfahne besaß und welches Rundfunkgerät in dem Haushalt vorhanden ist. […]

Quelle dieses Zitats: Wikipedia

Schön, daß sich die Geschichte stets wiederholt; so kann man sich vorstellen, wie sich die Sache weiter entwickeln könnte.

 

Dieser Beitrag wurde unter GEZ veröffentlicht.

24 Antworten auf Der Blockwart in der GEZ

  1. 1
    billytheboy says:

    Die sollten ihr Programm verschlüsseln und Interessierte könnten es schauen.

    Das ist ein Selbstbedienungsladen. Die Pension von Monika Piel hat einen Barwertvon über 2 Millionen Euro.
    Sie verdient über 300.000 Euro pro Jahr und das ohne jedes Risiko.
    Wie sie hier einen Kritiker auslacht http://www.youtube.com/watch?v=v41szpvrXvM&feature=player_detailpage#t=292s

  2. 2

    Der Ursprungsartikel in „Der Westen“ vom 11.8., auf den hier Bezug genommen wird, ist allerdings teils hanebüchen. Ich hätte gedacht, dass gerade Juristen das etwas differenzierter sehen könnten. Falls auch mal ’ne andere Ansicht interessiert:
    http://fastvoice.net/2011/08/17/von-schnufflern-und-staatsfunk-spionen/

  3. 3
    Gast says:

    Gab es nicht mal eine Zeit, in der es als grob ungehörig galt, aus nichtigem Anlass Nazi-Vergleiche anzustellen?

  4. 4

    P. S.: Im Paragraph 9 steht auch nicht, wie hier behauptet,
    „dass die GEZ beim Hauseigentümer Auskunft über den Mieter einholen darf, wenn gewisse Daten der GEZ nicht vorliegen“

    Die GEZ wird in diesem Paragraph überhaupt nicht erwähnt. Es geht stattdessen ausschließlich um die Landesrundfunkanstalten.

  5. 5
    nachgebohrt says:

    @w.Messer: und die setzen dann ihre „Gebührenbeauftragten“ ein? Sehr erfreulich ist jetzt schon, dass man sowohl von der GEZ als auch von den Gebührenbeauftragten angeschrieben wird und dieselben Fragen zweimal beantworten soll, weil man entweder beim einen oder beim anderen nicht „im Bestand erfasst“ sein soll, obwohl schon seit Jahren unter unveränderter Anschrift eine „Kundennummer“ besteht. Anscheinend gibt es bei diesem zweispurigen Inkassomodell jetzt schon genügend Überschneidungen und Einsparpotential.

  6. 6

    @nachgebohrt: Uneingeschränktes „Ja“ zu allen Ihren Fragen. Es ist nicht zu leugnen, dass es noch jede Menge Luft für Verbesserungen des Systems gibt.

  7. 7
    Franz Kafka says:

    Herr Messer, betreiben sie ihre Rabulistik und Semantik-Diskussionen zugunsten der Rundfunkanstalten/GEZ/Gebührenbeauftragten/Zwangsabgabesysteme eigentlich rein als Hobby oder ist das schon professionell?

  8. 8

    @Franz Kafka: Ich werde nicht dafür bezahlt. Aber da Sie meine Einwürfe und Korrekturen als „Rabulistik“ bezeichnen, dürfen Sie sie auch gerne ignorieren. Verbohrte kann ich ohnehin nicht überzeugen.

  9. 9

    Und wenn der Vermieter sich weigert?
    Ignorieren war doch schon immer die beste Anti-GEZ-Strategie.

  10. 10
    Franz Kafka says:

    Herr Messer, denken sie, es ist eine gute Idee, als Profiteur des Systems das System zu verteidigen und dabei gleichzeitig den Anspruch zu erheben, auch nur entfernt objektiv zu sein? Wäre es nicht besser, jeden ihrer Texte mit einem „Disclaimer“ zu versehen?

  11. 11

    […] treffend bringt es die Rechtsanwaltskanzlei Hoenig auf dem Blog der Kanzlei auf den Punkt – Der Blockwart in der GEZ: Es ist schon erstaunlich, was sich dieser Staat so alles einfallen läßt, um an das Geld seiner […]

  12. 12

    @Franz Kafka: Ja, das hatte ich ohnehin für meine nächste „Rabulistik“ vor. Es wäre aber nicht unbedingt nötig, weil das auch problemlos der „Personenbeschreibung“ in meinem Blog zu entnehmen ist. Übrigens war ich die weit überwiegende Zeit meiner Medienlaufbahn für private Verlage und Sender tätig.

    BTW: Wäre es nicht besser, Sie versteckten sich nicht hinter dem Namen einer Legende und diskutierten stattdessen – so wie ich – mit offenem Visier? Vielleicht käme dann auch die Notwendigkeit eines Disclaimers für Ihre Beiträge in Betracht.

  13. 13

    @Franz Kafka: Ja, das hatte ich ohnehin für meine nächste „Rabulistik“ vor. Es wäre aber nicht unbedingt nötig, weil das auch problemlos der „Personenbeschreibung“ in meinem Blog zu entnehmen ist. Übrigens war ich die weit überwiegende Zeit meiner Medienlaufbahn für private Verlage und Sender tätig.

    Übrigens: Wäre es nicht besser, Sie versteckten sich nicht hinter dem Namen einer Legende und diskutierten stattdessen – so wie ich – mit offenem Visier? Vielleicht käme dann auch die Notwendigkeit eines Disclaimers für Ihre Beiträge in Betracht.

  14. 14

    @Franz Kafka: Ich schrieb eine Replik, die leider von diesem Blog als „Spam“ abgelehnt wurde.

  15. 15
    nachgebohrt says:

    @Franz Kafka:
    Seit wann erhebt in diesem blog irgend jemand den Anspruch, objektiv zu sein? Schon beim Ausgangsbeitrag mit dem Vergleich „GEZ“-Kompetenzen mit Blockwart-Anweisungen hört die Objektivität wohl auf.
    Einen disclaimer habe ich bei Ihren Beiträgen auch noch nicht entdeckt.

    Immerhin kann man über den link erfahren, wer Herr Messer ist, so dass ihn auch jeder Trottel mühelos als „Profiteur des Systems“ entlarven kann.

    Abgesehen davon, dass er Recht hat, weil eben nirgendwo im neuen Vertrag etwas von Kompetenzen der GEZ steht.

    Und Herrn Hoenigs Vergleich mit Blockwartanweisungen weist ebenfalls ein gewisses Objektivitätsdefizit auf (aber natürlich erhält man mehr google-Treffer, wenn die Überschrift „GEZ“ enthält als „15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ ).

  16. 16
    Franz Kafka says:

    Da Herr Messer seine Beiträge hier wohl hat entfernen lassen (?), erübrigt sich die weitere Diskussion über seine Ansprüche hinsichtlich eigener Objektivität wohl weitestgehend.

    Dennoch würde ich es immer seltsam finden, wenn Betroffene (ohne Hinweise auf ihre Beteiligung) an einer Diskussion teilnehmen und andere Standpunkte/Bewertungen als fehlerhaft bezeichnen.

    Anders gefragt: würden sie unbesehen Subventionsempfängern glauben, die eben diese Subventionen als vollkommen berechtigt darstellen und Zweifel daran wegzuwischen versuchen?

  17. 17
    skugga says:

    Ach, verschiebt die GEZ das jetzt auf die Vermieter oder will sie die noch zusätzlich in das Boot holen, in dem bereits seit Jahr und Tag die Einwohnermeldeämter sitzen?

  18. 18
    Klein-Fritzchen says:

    Ich dachte immer, die Nazi-Zeit wäre ganz schlimm gewesen, so mit Völkermord und so.

    Aber offenbar war es ja alles nur ungefähr so schlimm wie Fernsehgebührenpflicht, sonst würden kluge Leute wie der Herr Rechtsanwalt ja nicht solche Vergleiche ziehen.

    Oder habe ich jetzt was falsch verstanden?

    Mit ratlosen Grüßen
    Euer Fritzchen

  19. 19
    Ein Gelöschter says:

    @Franz Kafka: Nein, ich habe meine Beiträge nicht löschen lassen, das hat der Hausherr dieses Blogs getan. Weitere Kommentare von mir unter Klarnamen werden als „Spam“ geblockt.

    Wenn das die Art der Diskussion hier ist, dann können wir uns gerne über die Bedeutung von „Blockwart“ in anderen Fällen unterhalten.

      Ich gratuliere zu dem erfolgeichen Trick, sich an dem automatischen Filter von „Spam Karma 2“ vorbeizumogeln. Ich habe Deine Kommentare soeben wieder aus dem Filter gefischt.

      Im übrigen kannst Du gern in Deinem eigenen Blog schreiben, was immer Du willst. Wenn Du aber hier kommentieren möchtest, entscheide ich ganz allein, ob ich es zulasse oder nicht. Mir deswegen hier und auf G+ den Blockwart zu unterstellen, zeugt von Deiner mangelhaften Kompetenz, was die Grundrechte angeht, die eigentlich auch zu Deinem Handwerkzeug gehören.

      Versuche nicht, Dich durch Beleidungen mit mir anzulegen; auf dem Gebiet bist Du mir nicht gewachsen. crh

  20. 20
    ExRA says:

    Das schönste an der Juristerei ist doch das Streiten, oder? Und wenn´s ein wenig kindisch wird, umso schöner…

  21. 21
    Hans says:

    Ich finde daß dieser Beitrag ein klassischer Godwin (und der Nazi-Vergleich sowieso geschmacklos) ist.

  22. 22
    ExRA says:

    Ein blog, in dem ich zensiert bzw. gelöscht werde, nur weil ich das Gestreite des Betreibers mit seinen „blog-Kunden“ als „kindisch“ bezeichne, erinnert mich an dunkle Zeiten, in denen es – ich musste es ja Gott sei Dank nicht mehr erleben – den hier zitierten Blockwart tatsächlich gegeben hat. Seltsame Art, ein blog zu betreiben…

      Es ist schon etwas eigenartig, daß Sie kurz nach mitten in der Nacht – um 0:35 Uhr – noch immer einsam am Rechner sitzen und in fremder Leute Weblog inhaltsleere Kommentare schreiben. Finden Sie nicht auch? crh
  23. 23
    ExRA says:

    Sorry, Koll.H. – hatte was übersehen. Übrigens, da, wo ich lebe, ist es eine Stunde früher, als bei Euch und wegen der Hitze tagsüber beginnt mal allemein erst nach 22.00 Uhr zu „leben“.

  24. 24
    Jan says:

    Ich kann mich an frühere Bezeichnungen solcher Behörden wie „Stasi“ oder „Ministerium für Staatssicherheit“ erinnern.
    Dazugehörige Personenbezeichnungen waren „ABV“ (Abschnittbevollmächtiger) und „IM“ (inoffizieller Mitarbeiter).
    Eigentümer, Vermieter etc. waren damals verpflichtet, ein „Hausbuch“ zu führen, in welchem allerhand festgehalten wurde.