33 Jahre Knast – „Man fühlt sich nicht mehr eingeschlossen nach so langer Zeit. man läuft wie ein Uhrwerk und das war’s.“
Hans-Joachim Lenz wird 1951 in Niedersachsen geboren. Er erlernt viele Berufe: Stahlbauschlosser, Schmied und Drucker. 1978 verübt er in Berlin einen Raubmord und wird zu lebenslänglich “mit besonderer Schwere der Schuld” verurteilt. In der Strafanstalt Tegel, Deutschlands größtem geschlossenen Männervollzug, arbeitet er in der Gefängnisgärtnerei.
Ich finde, dass dieser Mann trotz „der Schwere seiner Schuld“ eine Chance haben muss, nochmal lebendig aus dem Knast zu kommen. Er stellt meines Erachtens keine Gefahr dar. Er hat Kontakte nach draußen, die eine Resozialisierung ermöglichen sollten. Es gibt keinen mir erfindlichen Grund, ihn noch eingeschlossen zu lassen. Irgendwann muss Schluss sein, das sind wir uns als Gesellschaft schuldig. Das sagt das Strafgesetzbuch. Das sagt unsere Verfassung. Das sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Der soll bleiben wo er ist.
Er _darf_ bleiben wo er ist.
Das war mein erster Gedanke. Es gibt wohl etliche Langzeitgefangene, die sich draußen in der heutigen Welt nicht zurechtfinden würden und wohl auch arbeitslos wären.
Lenz dagegen will raus, sagt er hätte eine Beziehung aufgebaut die ihm wohl helfen würde sich zurechtzufinden.
Auf der einen Seite hat er einen Menschen aus Habgier umgebracht – da könnte man sagen, er soll im Knast bleiben bis Ultimo.
Auf der anderen Seite gibt es wohl etliche Straftäter, die mit einer geringeren Reue bei weitem nicht so hart bestraft werden – ist das dann gerecht?
Sollten wir als menschliche Gesellschaft nicht irgendwann sagen: Du bereust deine Tat, du hast deine Tat 33 Jahre gebüßt, du darfst gehen wenn du willst und vielleicht noch etwas Gutes in dieser Welt bewirken.
„Einem Verurteilten muss die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z. B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus.“ BVerfGE 45, 187.
Zumindest wird es mit jedem Jahr schwieriger zu begründen, warum er noch „büßen“ muss. Die durchschnittliche Haftdauer bei Schwere der Schuld ist 23-25 Jahre. http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe
Die durchschnittliche Haftdauer ist hier bereits seit geraumer Zeit signifikant überschritten. Warum? Ich sehe es nicht ein. Jeder „normale“ Mörder wäre schon nach der Hälfte der hier in Rede stehenden 33 Jahre Haftdauer wieder freigekommen.
P.S. Wir reden hier schließlich nicht über Sicherungsverwahrung wegen psychischer Abnormität, sondern von normalem Haftvollzug wegen einer Straftat.
„Gefangene“ werden im Krieg gemacht, Häftlinge leben in der JVA und nicht im Gefangenenlager.
Eine andere Ansicht vertreten die Gesetzgeber; in den Justizvollzugsgesetzen der Länder (z.B. Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz (NJVollzG))
ist nicht die Rede von „Häftlingen“, sondern von „Gefangenen“. crh
Unabhängig von allen rechtlichen Fragen, macht einen der Beitrag traurig. Zumindest mich.