Der Kopftreter

Kreuzberg 36, Spreewaldplatz / Wienerstraße, am 1. Mai 2011 2010:

Der Polizeibeamte wurde verurteilt. Ohne öffentliche Hauptverhandlung. Per Strafbefehl. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Ach, was er bekommen hat dafür? Raten Sie mal.

Dieser Beitrag wurde unter Justiz, Polizei veröffentlicht.

18 Antworten auf Der Kopftreter

  1. 1
    Quant says:

    Das ist böse :(
    Arschlöscher gibt es leider überall…
    1. Tipp: Geldstrafe, war ja „im Eifer des Gefechts“

  2. 2
    Ronny says:

    Das war doch 2010.
    http://taz.de/!69859/

    • Yep. Danke für den Hinweis. crh
  3. 3
    mike says:

    Ich tip auf ’ne Beförderung.

  4. 4
    fernetpunker says:

    Da er geständig war, konnte man wohl nicht anders, als ihn zu verurteilen. Aber durch den Strafbefehl hat man die Öffentlichkeit umgangen. Undemokratisch.

  5. 5
    Stefan says:

    Das war nie im Leben Absicht. Das war ein Reflex. Wer nicht hören will muss fühlen.

  6. 6
    DonJon says:

    Verwarnung mit Strafvorbehalt – 30 Tagessätze ?

  7. 7
    NoName says:

    @Stefan: Genau, Polizistenreflex: Seh ich nen Kopf trete ich davor.

  8. 8
    Alex says:

    Ich war schon überrascht dass der Beamte gestanden hat, dass die Polizei selber ein Verfahren eingeleitet und sich auch noch Mühe beim Auffinden eines anderen Beamten gegeben hat.

    Mich würden die disziplinarischen Folgen auch noch interessieren..

  9. 9
    stk says:

    zweimal Abwasch und eine Woche keinen Nachtisch :-o?

  10. 10
    Martin says:

    Einstellung wegen mangelndem öffentlichen Interesse ;)

  11. 11
    Hackworth says:

    Geldstrafe auf Bewährung? Alternativ: Beförderung.

  12. 12
    Martin says:

    Der Kopftreter hat 8 Monate auf Bewährung bekommen.
    Die Angelegenheit geschah sehr wahrscheinlich allerdings ein Jahr früher am 1. Mai 2010.

    • Beides ist richtig! crh
  13. 13
    Miraculix says:

    Da ist er aber billig weggekommen.
    § 224 StGB – 6 Monate bis 10 Jahre

  14. 14
    Schandi says:

    Unsereins in südlichen Gefilden muss bei Körperverletzungsdelikten im öffentlichen Raum um die Bewährung kämpfen à la „wer schlägt, sitzt“. Das gilt bei Polizisten offensichtlich nicht.

  15. 15
    M aus B says:

    8 mon. auf bewährung ist doch recht ordentlich für nen (ich tippe mal) ersttäter!?
    weiß nicht ob man als „zivilist“ selbiges erwarten muss.

  16. 16
    cora says:

    Man sieht deutlich die niedere menschenverachtende Gesinnung des Straftäters in Uniform.

  17. 17
    SNA says:

    Der freundliche Deeskalationsbeamte geht doch nur seinem Beruf nach…

  18. 18
    Lexus says:

    8 Monate Bewährung für einen geständigen Täter der sich selbst gestellt hat ist doch bei so einer Sache ganz angemessen. Der macht sowas nie wieder.