Heute:
Ein Deutscher vor einer roten Ampel.
Boulevardisierung des Strafverfahrens
Bundeswehreinsätze im Internet
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Die aktuelle Website von Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig finden Sie unter
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Zum Ende des FAZ Artikels steht „Christoph Frank ist Oberstaatsanwalt in Freiburg und Vorsitzender des deutschen Richterbundes“. Ein Widerspruch in sich. Erinnert mich daran, dass (früher?) der Staatsanwalt auf gleicher Höhe wie die Richter sass.
Den Artikel selbst mit seinem „wir müssen uns alle bessern“ Ton empfinde ich als heuchlerisch – schliesslich war es eine *Staatsanwaltschaft* die in dem Kachelmann Fall einen Unschuldigen verhaftet, schmoren lies, und angeklagt hat und durch „Öffentlichkeitsarbeit“ bei der Vorverurteilung mitgeholfen hat.
Der Deutsche an der roten Ampel gefällt mir…aber in diesem Zusammenhang eine Frage in die juristisch gebildete Runde:
Da ich sinnlose Ampeln verabscheue nehme ich mir das eine oder andere Mal schon einmal das Recht heraus, eine Fußgängerampel bei rot zu überqueren. Dabei habe ich auch schon das eine oder andere Mal das Vergnügen mit der Ordnungsmacht gehabt.
Meine Überlegung:
Eine Ampel bei rot zu überqueren ist nicht erlaubt. Andererseits ist es mir als Fußgänger erlaubt, mit entsprechender Vorsicht eine Straße an beliebiger Stelle zu überqueren. Wie sieht es jetzt also aus, wenn ich 5m neben der roten Ampel gehe?
@ Zimbosmurf
Das ist Auslegungssache.
Erst von demjenigen, der anzeigt, dann evtl. von einem Richter.
Grundlage:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__25.html
Wenn was passiert, kann dadurch jeglicher Zahlungsanspruch erlöschen:
http://www.mahnerfolg.de/urteile/index.php/leichtsinniger-fusganger-haftet-allein/