Der Strafverteidiger empfiehlt – 19

Heute:

Zusammen getragen von RRef. Sebastian Schmidt, LL.M.

Dieser Beitrag wurde unter Hinweis!, Kanzlei Hoenig Info veröffentlicht.

4 Antworten auf Der Strafverteidiger empfiehlt – 19

  1. 1
    fernetpunker says:

    Wie schaffen Sie das nur – diese Doppelbelastung aus Kanzlei-Hoenig und Lawblog?

  2. 2
    Sebastian says:

    Aktuell zu den „Braunen Richtern“
    http://www.mdr.de/exakt/npdschoeffen100.html

  3. 3
    doppelfish says:

    Momentmal. Die Tradition startete schon 1946.

  4. 4
    mindamino says:

    Es gibt doch genug braune Richter und auch heute noch ist die Justiz sehr braun. Man hält dort aber keine Nazisymbole hoch, sondern setzt nur die Doktrin fort.
    Heutzutage ist der Bürger der niederwertige Prolet und die Richterschaft in der Menge eine höher gestellte elitäre Herrschaftsrasse zu denen in einer geringeren Stufe alle Juristen gezählt werden.

    Da werden rechtlosstellende Kontaktverbote verhängt, es wird Bürgern erklärt, dass diese NICHTS seien, entzug des rechtlichen Gehörs ist wenn diese Erfolgt normal, bei Proleten ist hypothetisch anzunehmen, dass ihre Eingaben bei Gericht fehlerhaft sind usw. usw.

    „Keine Chance den Rechtsextremisten“, eine Broschüre des Landratsamtes Dahme-Spreewald (12/2007):
    „Das Weltbild der Rechtsextremisten: Rechtsextremisten lehnen es ab, alle Menschen als grundsätzlich gleich anzusehen…“

    Henryk M. Broder 2006, Börnepreisträger: „Die deutschen Gerichte sind die Erben der Firma Freisler.“

    Richter Nescovik, BGH: „…Die Sonderrichter im Dritten Reich sind mit demselben Qualifikationsbegriff groß geworden wie die Richter von heute.“

    usw. usw.