Die Anfrage der Woche

Am vergangenen Freitag erreichte uns die folgende eMail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin eine Jura-Studentin im 3. Semester und muss eine Hausarbeit im öffentlichen Recht schreiben.
Ich habe diese fertig geschrieben, kenne aber keinen, der diese inhaltlich kontrollieren könnte.

Wären Sie bereit kurz ein Auge darauf zu werfen?
Das wäre sehr nett.

Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

MfG,

Ich überlege noch, was ich antworten soll.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei), Anfrage der Woche veröffentlicht.

25 Antworten auf Die Anfrage der Woche

  1. 1
    Bettina says:

    Wie wäre es mit: „Das ist ja mal ein origineller Aprilscherz, Sie haben mir einen ordentlichen Schrecken eingejagt. Öffentliches Recht hatte ich eigentlich schon erfolgreich verdrängt.“

  2. 2
    Pascal says:

    1. Als Strafrechtler leider völlig ungeeignet.
    2. Fragen Sie Karl-Theodor, der war früher mal Doktor.
    3. Der freundliche Korrekturassistent wird Ihnen ansonsten gerne weiterhelfen.

  3. 3
    Mr.Vain says:

    Machen Sie ihr doch einen Kostenvoranschlag… ;-)

  4. 4
    Malte S. says:

    Im 3. Semester? Das ist doch ne kleine HA – sind die denn in Berlin noch für die Zulassung zum Examen relevant?

  5. 5
    Felix M. says:

    Nicht nur in Berlin sind sie für die Examenszulassung relevant, auch in NRW. ;-)

    Es ist aber leider wirklich so, dass bezüglich diesen Themas wenig Möglichkeiten bestehen, die Hausarbeit, zumal es eine der ersten zu sein scheint, Korrektur lesen zu lassen.

    Mein Tipp: an einen Kollegen des öffentlichen Rechts weiterleiten!!!

  6. 6
    stan says:

    Ganz einfach: Sie fragen die Damen, was ihr Loyalität wert ist, verbunden mit dem dezenten Hinweis, dass eine Weiterleitung ihrer Anfrage an das Prüfungsamt der jeweiligen Universität unschöne Folgen hätte.

    So ergibt sich ein hübscher Nebenverdienst – ganz ohne Arbeit.

  7. 7
    Voyeur says:

    Antworten? Send pics !!!

  8. 8
    Kampfschmuser says:

    @stan
    Und wegen Nötigung sich dann selbst verteidigen?

  9. 9
    irgendwer says:

    Das ist bis jetzt das Dümmste, das ich heute gelesen habe.
    Aber ich bin mit meiner Blogroll noch nicht durch.
    Verweisen Sie doch freundlich auf den Dozenten; der wirft sicher gerne mal einen Blick darauf.

  10. 10
    Johannes says:

    @Kampfschmuser

    Wohl eher schon in Richtung Erpressung.

    Ich nehme auch an, dass es sich um einen Aprilscherz handelt.

  11. 11
    Ronny says:

    „Sie wollen wirklich, dass ich ein Auge darauf werfe?“

  12. 12
    Hans says:

    Die Reaktionen hier sind mir weitgehend unverständlich. Der Fall wird in den Kommentaren so dargestellt, als würde es um Plagiarismus gehen. Aber genau das ist doch nicht der Fall. Die gute Dame hat aus eigener Kraft – so wie es sein soll – die Arbeit geschrieben. Diese ist also schon fertig und soll jetzt nur mal Korrektur gelesen werden um sicherzugehen, dass keine groben Schnitzer, Rechtschreibfehler, unschöne Formulierungen und ähnliches drin sind.

    Derartiges Vorgehen dürfte in der wissenschaftlichen Praxis recht normal sein und ist m.E. auch noch zu vertreten. Insofern kann der Kommentator „stan“ sich ja gerne mal beim Prüfungsamt lächerlich machen.

    Meine Master-Thesis wurde auch Korrektur gelesen und zwar durch die wissenschaftlichen Mitarbeiter des Professors, der diese darum bat. Aber beim Korrekturlesen ging es halt auch nur um Rechtschreibfehler, Formulierungen und ähnliches.

  13. 13
    Ref.iur. says:

    @ Hans

    Laut Anfrage kennt die Studentin keinen, der die Arbeit „inhaltlich kontrollieren“ kann. Ein inhaltliches Kontrollieren einer juristischen Hausarbeit durch einen RA dürfte aber weit über eine noch angemessene Hilfeleistung wie ein Korrekturlesen auf bloße Rechtschreibfehler gehen.

    Außerdem dürfte es einen Unterschied machen, ob man eine Master- oder Doktorarbeit von einem anderen Juristen auf Schlüssigkeit der aufgestellten Thesen und Ergebnisse überprüfen lässt oder ob man eine Hausarbeit inhaltlich kontrollieren lässt. Bei einer Hausarbeit steht nämlich nicht die wissenschaftliche Forschung sondern die Fähigkeit zur Rechtsanwendung auf einen konkreten Fall im Vordergrund. Wenn man sich das von einem RA absegnen oder sogar noch abändern lässt, dann entfällt ein Großteil der eigenen Leistung – nämlich die eigenständige Entscheidung, wie das Recht auf den Fall anzuwenden ist.

    I.Ü. finde ich es schon etwas merkwürdig, sich einfach aus dem Blauen an irgendeinen RA mit so einer Anfrage zu wenden… Man kennt doch sicher irgendwelche Kommilitonen, die mal einen Blick auf die Arbeit werfen können. Wenn man da keinen belästigen will (oder nach drei Semestern immer noch keinen Anschluss an der Uni gefunden hat), wendet man sich halt an einen professionellen Korrekturlese-Service, der die Arbeit dann auf Rechtschreibfehler kontrollieren kann.

  14. 14
    fernetpunker says:

    „Jura-Studentin im 3. Semester“

    In Naturalien bezahlen lassen? Schade, dass sie mich nicht gefragt hat, Staatsrecht kriege ich vielleicht noch hin.

  15. 15
    Kampfschmuser says:

    @fernetpunker
    Auch junge Studentinnen können wie Krokodile ausschauen. Da hilft auch kein Jura mehr. ;)

  16. 16
    Johannes says:

    @ Kampfschmuser: Das war der schönste Kommentar, den ich hier seit langem gelesen habe.

  17. 17
    Knut says:

    Erinnert mich an einen Kommilitonen im zweiten Semester, der sich über seine schlechte Note für die Hausarbeit empörte: „Das kann nicht sein, die hat vorher ein Rechtsanwalt gelesen!“

  18. 18
    JLloyd says:

    So sehr die Emotionen bezgl. der beabsichtigten Disqualifizierung der HA auch hochkochen, ich sehe in diesem Fall ein Beispiel für ein Ausbleiben klassischer Protektion, vulgo Spezlwirtschaft: Hätte die junge Dame einen entsprechenden Ratgeber in der Familie, beliesse dieser es bei einer Elevin des 3. Semesters vielleicht bei einem Literaturhinweis und dem väterlichen Rat, in diesem Studienstadium müsse sie schon noch selbst arbeiten. Beim fortgestrittenen Semester wäre es jedoch keine Frage die (Abschluss-)Arbeit einer Verwandten einer kritischen Würdigung zu unterziehen ohne in der Danksagung genannt zu werden, denn bekanntlich ist Blut noch immer dicker als Wasser.

  19. 19
    Faufu says:

    wer es im 3. semester schon schafft, die hausarbeit mehr als einen halben tag vor dem abgabtermin fertigzustellen der braucht auch keine nachhilfe vom anwalt.

  20. 20
    egal says:

    Nunja, was man so von den Geschichten über die Anfertigung der Examenshausarbeiten früherer Juristengenerationen hört, mag vielleicht auch einige heutzutage verschrecken.

    Ich finde dieses Unwesen, bei Prüfungsarbeiten ganz bewusst zu bescheißen, einfach unerträglich. Kaum jemand wird wirklich durchfallen, meist geht es den Moglern doch nur um eine Höherstufung und damit um eine ungerechtfertige Besserstellung gegenüber den anderen Mitbewerbern.

    Dabei wäre eine frühe charakterliche Erfahrung in Form einer schlechten Note am Anfang des Studium sicherlich für die Zukunft hilfreich. Denn die Aufgabenstellungen im Studium sind allesamt schaffbar und der verzweifelte Versuch, sich an praktizierenden Juristen (der nicht an der univ. Juristenausbildung teilnimmt) zu wenden, ist schon mehr als abenteuerlich, spricht er doch Bände über die Unerfahrenheit der Studentin. Als ob ein tätiger Jurist noch solche Aufgaben mit der von der Universität erwarteten Kleinschrittigkeit und sprachlichen Brillanz hinbekommen würd (grade ein Strafrechtler).

    Im Prinzip zeigt sich aber hier nur, welch Armutszeugnis die Uni bei der Anleitung der Studentin hier ebenfalls abgibt. Denn eine solch verstörte Studentin würde sicherlich in diesem Maße ihre eigene geistige Leistung nicht in Frage stellen, wenn sie nicht viel Erwartungsdruck samt prüfungsmäßiger Unerfahrenheit in sich sammelte.

  21. 21
    Jürgen says:

    Ich bekam mal via Email eine Anfrage, ob ich nicht die Klausuraufgaben schon hätte und ich sie nicht weiter verteilen könne. Unter der Hand wurde meine Email als Geheimtipp gehandelt.

    Habe ich natürlich gerne gemacht.

    Kurz die Klausur als pdf weitergeleitet und anschließend eine neue Klausur erstellt.

    Man waren die Gesichter lang als ich am Prüfungstag die Klausur ausgab.

    Und was sollte man daraus lernen? Genau, man sollte wissen, wer hinter einer Email steckt, bevor man schreibt.

    00

  22. 22
    W says:

    Ich *hust* kenne da jemanden, der nach dem Hilferuf bei der *hüstel* Hausarbeit zum kleinen Schein Strafrecht bei seinem *räusper* im engsten Verwandtenkreis vorrätigem Staatsanwalt ob des wissenschaftlichen Fähigkeiten desselben doch sehr, sehr ernüchtert war..

  23. 23

    Gerne an mich weiterleiten. So verdiene ich mir neben dem Studium etwas dazu.

  24. 24
    RA Pohl says:

    Das für den Kollegen ärgerliche an der Anfrage ist vermutlich nicht, daß die Studentin Hilfe bei der Jausarbeit benötigt, sondern daß sie offenkundig meint, ein Rechtsanwalt würde mal eben so seine Zeit für so etwas opfern. Das ist einfach nur dreist (oder dumm?).

    Das geht in die Richtung von Anrufern, die wir auch immer wieder an der Strippe haben:

    Anrufer: “ Hallo, ich habe nur eine Frage. Ich möchte aber keine Beratung.“

    RA:“ Die Beantwortung von Fragen kostet Geld“.

    Anrufer: “ Ich weiß, daß eine Beratung Geld kostet, aber Sie sollen mir ja nur eine Frage beantworten.“

    RA möchte am liebsten einfach auflegen…

  25. 25
    Julia Kull says:

    Ist sie hübsch?