Die Kavallerie im Kino

Ulanenregiment König Wilhem I. (2.Württ.) Nr. 20 - via Wikipedia

Ein wenig Besserwisserei am Donnerstag Vormittag.  Spiegel Online (SPON) berichtete:

Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen die Streaming-Seite kino.to.

Und weiter:

Ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

Dazu zwei Anmerkungen.

Es ist nicht die Staatsanwaltschaft (StA), sondern die Generalstaatsanwaltschaft (GenStA), die hier von Dresden aus die Ermittlungen leitet. Wenn die StA die Kavallerie der Justiz ist, handelt es sich bei der GenStA um deren Gardekorps.

Von sich selbst behauptet die Dresdener GenStA:

Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt sachsenweit gewichtige Fälle und bedeutende Sachverhalte der Organisierten,- Umwelt,- und  Wirtschaftkriminalität und der Korruptionsstraftaten. Zur Strafverfolgung werden unter einem Dach Staatsanwälte, Polizisten, Wirtschafts- und Buchhaltungsfachkräfte sowie bei Bedarf Spezialisten anderer Ressorts gebündelt.

Man sieht also schon daran, welchen (Un)Wert die Strafverfolger der (ehemaligen) Seite kino.to und ihren (ehemaligen) Betreibern beimißt: Das ist aus der Sicht der Ordnungshüter kein Mädchenfußball mehr. Diese Information schien der Spiegel-Autor für nicht relevant zu halten.

Bleibt der Vorwurf – Bildung einer kriminellen Vereinigung, ein aufschlußreicher Hinweis auf die Bedeutung des Falles für die Ermittler.

Dieser § 129 StGB, aus dem dieser Begriff stammt, ist eine besondere Norm, die mit allerlei qualifizierten Kompetenzen verbunden, die das Strafprozeßrecht den (General-)Staatsanwaltschaften zur Verfügung stellt.

Auch der Kreis der möglichen Täter (Beschuldigten) erweitert sich sprunghaft im Verhältnis zur „Bande“ und deren „Gehilfen“.

Die Aktionen am gestrigen Mittwoch sind also auch insoweit kein Spiel auf einem Kindergeburtstag.

Alles in Allem ist erkennbar, daß hier ein recht großes Geschütz aufgefahren wurde.  Zu berücksichtigen ist dabei aber auch, daß die Zahl der Ansatzpunkte für eine engagierte Verteidigung gegen einen solchen Vorwurf ebenso sprunghaft gestiegen sind.

Auf das nun folgende Katz-und-Maus-Spiel bin ich gespannt. 8-)

 

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft, Strafrecht, Strafverteidiger veröffentlicht.

6 Antworten auf Die Kavallerie im Kino

  1. 1
    Martin says:

    Aber Herr Hoenig, ihr Bild zeigt doch nun wirklich keine Sachsen. Das sind Württemberger!

  2. 2
    Metallkopf says:

    Sieht auch nach mindestens einem Hohenzollern aus…

  3. 3

    […] var addthis_product = 'wpp-258'; var addthis_config = {"data_track_clickback":true};Da möchte wohl der Gardekorps die Generalstaatanwaltschaft ein Exempel statuieren: Eine Anklage der Betreiber könnte auch in der […]

  4. 4
    doppelfish says:

    Aber die wackeren Reiter hatten doch gute Gründe für ihre tapfere Charge.

  5. 5
    Laternenparker says:

    komisch, bei dem Begriff „Staatsanwaltschaft Sachsen“ (gleichgültig ob mit oder ohne General) fällt mir nur das Wort „Sumpf“ ein. Wie das wohl kommt.

  6. 6
    ExRA says:

    So soll es sein – des Abmahnwahnsinns skurrile, aber logische Klimax. Aber wenn die Kripo so blöd sind, dann gehört es ihnen nicht anders:

    http://www.critch.de/blog/wp-content/uploads/2011/06/abmahnung-15-6-11.pdf

    Ich bin gespannt, wie das ausgeht…