Tja, wenn man es nicht selber machen will, muß man es eben machen lassen. Und dafür wird dann auch bezahlt. Anständig.
Und irgendwann reicht das schmale Pflichtverteidigerhonorar dann auch für eine Spülmaschine … 8-)
Tja, wenn man es nicht selber machen will, muß man es eben machen lassen. Und dafür wird dann auch bezahlt. Anständig.
Und irgendwann reicht das schmale Pflichtverteidigerhonorar dann auch für eine Spülmaschine … 8-)
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Das ist dann das typische Beispiel einer „haushaltsnahen Dienstleistung“.
Wäre eine neue Bratpfanne nicht vielleicht billiger gekommen? Und seit wann gibt es sowas wie Bratpfannenreinigungen?
Ist diese Pfanne vergoldet?! Vor einigen Wochen gabs bei Aldi Pfannen für 15 Euro. Die halten etwa 2 Jahre.
Für EINE Pfanne?
Bei einer nicht hochschulqualifizierten Arbeitskraft mit einem Stundenlohn von 10 Euro hätte das Drei Stunden gedauert.
Oder kamen mehrere, teure Spezialmaschinen zum Einsatz?
Lieber Brat- als Bettpfanne. ;-)
Villarriba und Villabajo?
was war denn drann ? Blutspuren ? :)
>“Von“ Hoenig
an unleserliche Person.<
Haben sie für einen Mandanten die Spuren beseitigt ?
Bilder!
Herr Anwalt – Ihnen ist aber schon klar, dass diese Quittung keine „Rechnung“ im steuerlichen Sinne ist, oder? Heißt: Als Betriebsausgaben können Sie die nicht geltend machen und Vorsteuer ziehen schon mal gar nicht. Und als „haushaltsnahe Dienstleistung“ ist es auch nicht absetzbar, steuerlich ist dieser Zettel also völlig bedeutungslos. Wollte ich nur mal so erwähnt haben.
Ich bin Ihnen ja sowas von dankbar. Können Sie sich gar nicht vorstellen.
Möchten Sie mir sonst noch etwas Wesentliches aus dem Steuerrecht mitteilen? crh
Nö, gibt nix Neues aus dem Steuerrecht, war nur ein Test, wie Sie auf so einen sinnbefreiten Zwischeneinwurf reagieren. Vergessen Sie’s einfach und gehen zur Tagesordnung über.