Die Simlock-Entfernung ist strafbar

entscheidet das Amtsgericht Göttingen.

Wegen gewerbsmäßiger Entfernung der Bindung an einen bestimmten Mobilfunk-Anbieter (Simlock) bei Handys ist ein 35-Jähriger in Göttingen zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Göttingen befand, die Entsperrung sei eine „Fälschung beweiserheblicher Daten“ und eine strafbare Datenveränderung. Mobilfunkanbieter richten die Sperre beim Abschluss eines Nutzervertrags ein und verhindern damit die Verwendung in anderen Mobilfunknetzen zu möglicherweise günstigeren Konditionen.

berichtet Heise mobil.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß diese Entscheidung des Amtsgerichts rechtskräftig wird. Die laut Heise von der Verteidigung vorgetragene Argumentation:

Wer eine Simlock-Sperre aufhebe, beseitige ein „Nutzungshindernis“, sagte der Anwalt. Dies sei allenfalls eine zivilrechtlich relevante Vertragsverletzung gegenüber dem Mobilfunkanbieter.

hört sich durchaus vertretbar an. Ich bin gespannt, ob das Landgericht Göttingen diese Entscheidung hält.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

Eine Antwort auf Die Simlock-Entfernung ist strafbar

  1. 1

    AG Nürtingen
    Urteil vom 20.9.2010
    13 Ls 171 Js 13423/08

    Zum unbefugten Entsperren von Mobiltelefonen mit SIM-Lock.

    Das Entfernen (Löschen) eines sog. SIM-Lock, wodurch ein Mobiltelefon an ein bestimmtes Mobilfunknetz, an einen bestimmten Provider oder an eine bestimmte Mobilfunkkarte gebunden werden soll, ist als Datenveränderung mit Fälschung beweiserheblicher Daten strafbar, soweit der Täter über die Befugnis, die Sperre aufzuheben, nicht verfügt.

    http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=13555

    Entsperrung von Handys und Erschöpfungsgrundsatz
    von Rechtsanwalt Arne Trautmann

    http://www.law-blog.de/129/entsperrung-von-handys-und-erschopfungsgrundsatz/

    Entfernung des SIM-Lock im Apple iPhone von T-Mobile
    von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Weinknecht

    http://www.ojr.de/index.html?/2007/3.htm

    Apple iPhone und T-Mobile: Darf man dieses Paar trennen?
    von Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff

    http://www.it-recht-kanzlei.de/iphone-t-mobile-sim-lock-trennung.html

    Amtsgericht zum SIM-LOCK entfernen: Strafbar?
    von Jens Ferner

    http://www.internet-strafrecht.com/amtsgericht-zum-sim-lock-entfernen-strafbar/

    BGH
    Urteil vom 9. Juni 2004
    I ZR 13/02

    SIM-Lock

    MarkenG § 24 Abs. 2

    Werden Mobiltelefone, mit denen aufgrund einer Sperre (sog. SIM-Lock) nur in einem bestimmten Mobilfunknetz telefoniert werden kann, nach dem Inverkehrbringen durch den Markeninhaber ohne dessen Zustimmung von Dritten entsperrt, so liegt eine die Erschöpfung nach § 24 Abs. 1 MarkenG ausschließende Produktveränderung i.S. von § 24 Abs. 2 MarkenG vor.

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=30965&pos=0&anz=1