entscheidet das Amtsgericht Göttingen.
Wegen gewerbsmäßiger Entfernung der Bindung an einen bestimmten Mobilfunk-Anbieter (Simlock) bei Handys ist ein 35-Jähriger in Göttingen zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Göttingen befand, die Entsperrung sei eine „Fälschung beweiserheblicher Daten“ und eine strafbare Datenveränderung. Mobilfunkanbieter richten die Sperre beim Abschluss eines Nutzervertrags ein und verhindern damit die Verwendung in anderen Mobilfunknetzen zu möglicherweise günstigeren Konditionen.
berichtet Heise mobil.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß diese Entscheidung des Amtsgerichts rechtskräftig wird. Die laut Heise von der Verteidigung vorgetragene Argumentation:
Wer eine Simlock-Sperre aufhebe, beseitige ein „Nutzungshindernis“, sagte der Anwalt. Dies sei allenfalls eine zivilrechtlich relevante Vertragsverletzung gegenüber dem Mobilfunkanbieter.
hört sich durchaus vertretbar an. Ich bin gespannt, ob das Landgericht Göttingen diese Entscheidung hält.
AG Nürtingen
Urteil vom 20.9.2010
13 Ls 171 Js 13423/08
Zum unbefugten Entsperren von Mobiltelefonen mit SIM-Lock.
Das Entfernen (Löschen) eines sog. SIM-Lock, wodurch ein Mobiltelefon an ein bestimmtes Mobilfunknetz, an einen bestimmten Provider oder an eine bestimmte Mobilfunkkarte gebunden werden soll, ist als Datenveränderung mit Fälschung beweiserheblicher Daten strafbar, soweit der Täter über die Befugnis, die Sperre aufzuheben, nicht verfügt.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=13555
Entsperrung von Handys und Erschöpfungsgrundsatz
von Rechtsanwalt Arne Trautmann
http://www.law-blog.de/129/entsperrung-von-handys-und-erschopfungsgrundsatz/
Entfernung des SIM-Lock im Apple iPhone von T-Mobile
von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Weinknecht
http://www.ojr.de/index.html?/2007/3.htm
Apple iPhone und T-Mobile: Darf man dieses Paar trennen?
von Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff
http://www.it-recht-kanzlei.de/iphone-t-mobile-sim-lock-trennung.html
Amtsgericht zum SIM-LOCK entfernen: Strafbar?
von Jens Ferner
http://www.internet-strafrecht.com/amtsgericht-zum-sim-lock-entfernen-strafbar/
BGH
Urteil vom 9. Juni 2004
I ZR 13/02
SIM-Lock
MarkenG § 24 Abs. 2
Werden Mobiltelefone, mit denen aufgrund einer Sperre (sog. SIM-Lock) nur in einem bestimmten Mobilfunknetz telefoniert werden kann, nach dem Inverkehrbringen durch den Markeninhaber ohne dessen Zustimmung von Dritten entsperrt, so liegt eine die Erschöpfung nach § 24 Abs. 1 MarkenG ausschließende Produktveränderung i.S. von § 24 Abs. 2 MarkenG vor.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=30965&pos=0&anz=1